Polen – Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen – "Utrzymanie zieleni w pasie drogowym" Zadanie: Nasadzenia roślin w pasach drogowych wraz z ich utrzymaniem w sezonie 2026-2027
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Pflanzenpflanzungen in Straßenbegrünungsstreifen im Gebiet der Stadt Gliwice sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Pflege der gepflanzten Pflanzen. Der Auftragnehmer wird gemäß dem Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz.U. 2023 poz. 1587) Eigentümer der Abfälle. Der Auftrag ist in zwei Teile unterteilt: Teil 1: Bäume, Teil 2: Sträucher, Stauden und Ziergräser. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält die Anlage Nr. 8 zum SWZ. Gewährleistungsfrist: Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine Gewährleistung für die Anwurzelung der gepflanzten Pflanzen bis zum 30. August 2027. 1) Das Verfahren wird in polnischer Sprache durchgeführt, 2) in dem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern (mit Ausnahme der Art und Weise der Erstellung und Einreichung des Angebots) unter Verwendung der Plattform e-Zamówienia, die unter der Adresse https://ezamowienia.gov.pl oder per E-Mail verfügbar ist, 3) die Nutzung der Plattform e-Zamówienia ist kostenlos, 4) Adresse der Seite des laufenden Verfahrens (Link, der direkt zur Ansicht des Verfahrens auf der Plattform e-Zamówienia führt): https://ezamowienia.gov.pl/mp-client/search/list/ocds-148610-8fc93c3f-0f23-4ff6-ae65-e378ee7d0351 Das Verfahren kann auch von der Startseite der Plattform e-Zamówienia aus gesucht werden (Schaltfläche "Verfahren/ Ausschreibungen durchsuchen"), 5) Identifikator (ID) des Verfahrens auf der Plattform e-Zamówienia: ocds-148610-8fc93c3f-0f23-4ff6-ae65-e378ee7d0351, 6) ein Auftragnehmer, der an dem Verfahren teilnehmen möchte, muss ein Konto für den "Auftragnehmer" auf der Plattform e-Zamówienia haben. Weitere Informationen zur Kontoerstellung und die Nutzungsbedingungen der Plattform e-Zamówienia sind in der Plattformregelung, die unter der Internetadresse https://ezamowienia.gov.pl sowie in der Registerkarte „Hilfezentrum“ zu finden sind, 7) das Durchsuchen und Herunterladen öffentlicher Inhalte der Verfahrensdokumentation erfordert kein Konto auf der Plattform e-Zamówienia oder eine Anmeldung, 8) die Erstellung elektronischer Dokumente oder elektronischer Dokumente, die eine elektronische Kopie des Inhalts sind, der in Papierform aufgezeichnet ist (digitale Abbildungen), muss den Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrates über die Anforderungen an elektronische Dokumente festgelegt sind, 9) elektronische Dokumente, die in § 2 Abs. 1 der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrates vom 30. Dezember 2020 über die Art und Weise der Erstellung und Übermittlung von Informationen sowie die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente und elektronische Kommunikationsmittel im Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Ausschreibung, die im Abschnitt "Dokumente oder Erklärungen, die im Laufe des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eingereicht werden" und "Beschreibung der Art und Weise der Erstellung und Einreichung eines Angebots" dieser Spezifikation angegeben sind, in elektronischer Form in den in den Bestimmungen der Verordnung des Ministerrates über die nationalen Interoperabilitätsrahmen (KIR) unter Berücksichtigung der Art der übermittelten Daten angegebenen Datenformaten erstellt und als Anlagen übermittelt werden. Darüber hinaus gestattet der Auftraggeber auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente im Format ".rar" zur Komprimierung (Verringerung des Umfangs) zu übermitteln, während für Daten, die grafische Informationen enthalten, das Format ".bmp" verwendet wird. Bevorzugte Formate des Auftraggebers: a) Daten: .pdf, .doc, .docx, .rtf, .odt, .ods, .xls, .xlsx, .jpg (.jpeg); b) Komprimierung elektronischer Dokumente: .zip, .7z. Im Falle der Formate, die in Art. 66 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes genannt werden, gelten die oben genannten Regelungen nicht direkt, 10) Informationen, Erklärungen oder Dokumente, die nicht in § 2 Abs. 1 der Verordnung des Vorsitzenden des Ministerrates vom 30. Dezember 2020 über die Art und Weise der Erstellung und Übermittlung von Informationen sowie die technischen Anforderungen an elektronische Dokumente und elektronische Kommunikationsmittel im Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Ausschreibung genannt sind, werden im Verfahren in elektronischer Form erstellt: a) in den in Punkt 9 genannten Datenformaten und als Anlage übermittelt, oder b) als Text, der direkt in die mit elektronischen Kommunikationsmitteln übermittelte Nachricht eingegeben wird, z. B. im Text der E-Mail (unter Berücksichtigung von Punkt 18) oder im Text des "Kommunikationsformulars", 11) wenn elektronische Dokumente, die mit elektronischen Kommunikationsmitteln übermittelt werden, Informationen enthalten, die ein Betriebsgeheimnis im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 16. April 1993 über den Schutz vor unlauterem Wettbewerb (Dz. U. z 2020 r. poz. 1913 sowie z 2021 r. poz. 1655) darstellen, übermittelt der Auftragnehmer diese, um die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren, in einer separaten und entsprechend gekennzeichneten Datei, zusammen mit der gleichzeitigen Kennzeichnung im Dateinamen „Dokument, das ein Betriebsgeheimnis darstellt“ - dies gilt sowohl für die Angebotsphase als auch für Dokumente/Erklärungen, die im Laufe des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags eingereicht werden, 12) die Kommunikation im Verfahren, mit Ausnahme der Einreichung von Angeboten, erfolgt elektronisch über Kommunikationsformulare, die in der Registerkarte „Formulare“ („Kommunikationsformulare“) verfügbar sind. Über die „Kommunikationsformulare“ erfolgt insbesondere die Übermittlung von Aufforderungen und Mit
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Unterlagen & Angebotsabgabe
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