Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Unterstützung bei der Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans für NRW - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle
Beschreibung
Unterstützung bei der Erarbeitung des "Abfallwirtschaftsplans - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" Einführung/Ausgangslage Hintergrund Abfallwirtschaftspläne stellen eine zentrale Planungsgrundlage der Bundesländer zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und zur Umsetzung der Abfallhierarchie dar. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Sie stellen die Entsorgungsstruktur und zu Grunde liegende Leitprinzipien dar und benennen Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie, insbesondere der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings. Zudem werden in Abfallwirtschaftsplänen die Abfallmengen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren prognostiziert und der Anlagenbestand wird mit dem künftigen Bedarf verglichen. Der derzeitige "Abfallwirtschaftsplan - Teilplan (AWP - TP) Siedlungsabfälle" des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im April 2016 im Ministerialblatt veröffentlicht und wurde im März 2023 durch eine Technische Ergänzung an neue Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) an Abfallwirtschaftspläne angepasst. Da mehrere Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle" nicht mehr aktuell sind, ist dieser jetzt für den Planungszeitraum bis 2038 fortzuschreiben. Ergänzt werden soll der TP Siedlungsabfälle um den Bereich der Bau- und Abbruchabfälle, sodass ein integrierter Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle erstellt wird. Ziele Mit der Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" soll die Entsorgungssicherheit in NRW gesichert, dokumentiert und die Umsetzung der Abfallhierarchie gestärkt werden. Vorgaben zur Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) sowie im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) enthalten. Gemäß § 30 KrWG müssen Abfallwirtschaftspläne unter anderem die folgenden Aspekte darstellen: - Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung, - getroffene Maßnahmen zur Abfallvermeidung und die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung, - erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich einer Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie - Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, erforderlich sind. Außerdem ist eine Prognose mit Blick auf die zu erwartenden Entwicklungen des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen in NRW für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu erstellen. Darüber hinaus müssen Abfallwirtschaftspläne Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art enthalten. Zusätzlich müssen Abfallwirtschaftspläne geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben enthalten, in Bezug auf a) die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung und b) die Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. Ein Überblick über alle erforderlichen Inhalte von Abfallwirtschaftsplänen findet sich zudem in § 30 KrWG. Bei der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind gemäß § 31 KrWG die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Außerdem sind die Abfallwirtschaftspläne zwischen den Bundesländern abzustimmen und die Öffentlichkeit ist gemäß § 32 KrWG zu beteiligen. Im Rahmen dieses Auftrags soll das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bei der Ausarbeitung bestimmter Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" und bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens unterstützt werden.
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