Polen – Schneeräumung – Zimowe utrzymanie dróg powiatowych i wojewódzkich w sezonie zimowym 2026/2027
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Auftrags mit der Bezeichnung: „Winterliche Unterhaltung der Kreis- und Landesstraßen in der Wintersaison 2026/2027“. Die winterliche Unterhaltung der Landes- und Kreisstraßen umfasst insbesondere die Sicherstellung ihrer Befahrbarkeit sowie die Minimierung von Störungen des fließenden Verkehrs durch Schneefall, durch die Verhinderung und Beseitigung von winterlicher Straßenglätte sowie das Entfernen von Schnee, Schneematsch und die Bereitstellung von spezialisiertem Gerät und Personal zu dessen Bedienung. 2. Der Auftragsgegenstand umfasst: Leistungen mit spezialisiertem Gerät einschließlich Bedienungspersonal sowie die Herstellung von Mischungen zur Bekämpfung der Straßenglätte, entsprechend dem Bedarf der einzelnen Straßenabschnitte. 3. Der Bedarf des Auftraggebers an den einzelnen Leistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, enthält eine Kostenkalkulation, die die Anlagen Nr. 2A, 2B und 2C zur SWZ (für die einzelnen Teile des Auftrags) darstellt. Die in der Kostenkalkulation angenommenen Mengen der Leistungen sind Schätzungen des Auftraggebers, die sukzessive vergeben werden und je nach den tatsächlichen Wetterbedingungen reduziert oder erhöht werden können. Aus diesem Grund: 1) behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Änderungen zwischen den Mengen der einzelnen in der Kostenkalkulation angegebenen Leistungen vorzunehmen, wobei der maximale Vergütungsbetrag gemäß § 5 Abs. 1 eingehalten wird, 2) der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Erweiterung des Auftragsumfangs unter Anwendung des Optionsrechts vor, das in einer Erhöhung des mengenmäßigen Auftragsumfangs während der Durchführung der einzelnen Verträge besteht, jedoch nicht mehr als 70 % des vereinbarten Vergütungsbetrags (Grundbetrag). 6. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer eine gültige Haftpflichtversicherung (OC) im Zusammenhang mit der durchgeführten Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand in Höhe von mindestens 1.000.000,00 zł (eine Million Zloty 00/100) besitzt. Der Auftragnehmer wird vor Vertragsabschluss verpflichtet sein, dem Auftraggeber eine Kopie des Dokuments vorzulegen, das diesen Umstand bestätigt. 7. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer oder der Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages gemäß Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 - Arbeitsgesetzbuch (d.h. Dz. U. aus 2025, Pos. 277, mit späteren Änderungen) Personen beschäftigt, die die folgenden Aufgaben ausführen: Räumen von Schnee, Streuen von Sand und Salz zur Beseitigung der Straßenglätte, Bedienung von Geräten und Fahrer. 8. Die genaue Art und Weise der Durchführung des Vertragsgegenstands sind in den geplanten Vertragsbestimmungen enthalten, die Anhang Nr. 7 zur SWZ darstellen, sowie in der technischen Spezifikation für die winterliche Unterhaltung der Straßen in der Wintersaison 2026/2027, die Anhang Nr. 11 zur SWZ darstellt. 9. Der Auftraggeber teilt den Auftrag in drei Teile auf und ermöglicht somit die Abgabe von Teilangeboten, wie in Art. 91 des PZG-Gesetzes erwähnt. 10. In diesem Verfahren wird der Auftraggeber das Verfahren gemäß Art. 139 Abs. 1 des PZG-Gesetzes (sogenanntes umgekehrtes Verfahren) anwenden. Zunächst wird der Auftraggeber eine Prüfung und Bewertung der Angebote vornehmen und anschließend eine sachliche Qualifikation des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren vornehmen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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