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Polen – Bau von Fahrradwegen – „Rowerowe Roztocze. Drogi pieszo – rowerowe w obszarach miejskich. Rozbudowa dróg powiatowych nr 2704L, 2757L, 2702L, 2748L w zakresie budowy dróg pieszo – rowerowych.”

Powiat KraśnickiPolenVeröffentlicht am 04. Nov. 2026
Noch 36 Tage

Beschreibung

• Etappe I – Ausbau der Kreisstraße Nr. 2704L – ul. Nadstawna in Kraśnik:

1) Standort: Stadt Kraśnik, Powiat Kraśnicki, Wojewodschaft Lublin; Grundbuch 0004 Budzyń, Grundstück 060701_1

2) Kilometerangabe: von km 0+016 bis km 0+504 (Arbeitskilometer) Länge des Abschnitts: 488 m (Fuß- und Radweg endet bei km 0+495,58)

• Etappe III – Ausbau der Kreisstraßen Nr. 2748L – ul. Kolejowa sowie Nr. 2702L – ul. Lubelska in Kraśnik:

1) Standort: Stadt Kraśnik, Powiat Kraśnicki, Wojewodschaft Lublin; Grundbuch 0007 Zarzecze I sowie 0008 Stacja Kolejowa, Grundstück 060701_1

2) Kilometerangabe: ul. Kolejowa – von km 0+085,20 bis km 2+505,0; ul. Lubelska – von km 0+000 bis km 0+167 (Arbeitskilometer)

3) Länge des Abschnitts: 2 496 m (2 329 m auf ul. Kolejowa sowie 167 m auf ul. Lubelska)

2. Die Bestellung wird im Rahmen eines Projekts durchgeführt, das mit Mitteln der Europäischen Union mitfinanziert wird.

ACHTUNG - Der Besteller gestattet keine Teilangebote. Der Auftragnehmer, der ein Angebot in diesem Verfahren einreicht, ist daher verpflichtet, ein Angebot für beide Aufgaben einzureichen. Im Falle der Nichtabgabe eines Angebots für beide Aufgaben wird der Besteller das Angebot gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes zurückweisen.

3. Eine detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstands enthält die Projektunterlagen, die Anhang Nr. 1a und 1b zur SWZ darstellen, die auf der Seite https://powiatkrasnicki.ezamawiajacy.pl veröffentlicht wurde.

4. Der Bestellgegenstand ist unter Beteiligung von Personen durchzuführen, die die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die selbständige Ausübung technischer Funktionen im Bauwesen besitzen.

5. Falls in der Beschreibung des Bestellgegenstands ein Hinweis aus der KNR oder KNNR enthalten ist, der auf die Notwendigkeit der Verwendung bestimmter Geräte mit bestimmten Parametern bei der Durchführung der Bestellung hinweist, gestattet der Besteller die Verwendung anderer Geräte, sofern dies die Erreichung der projektierten Parameter und keine Gefahr der Nichtübereinstimmung der ausgeführten Arbeiten mit der technischen Dokumentation gewährleistet.

6. Die Durchführung des Bestellgegenstands sollte auf der Grundlage der geltenden Vorschriften erfolgen, insbesondere des Gesetzes vom 7. Juli 1994 über das Bauwesen (Dz. U. z 2026 r. poz. 524, z późn. zm.) einschließlich der Ausführungsbestimmungen, durch den Auftragnehmer, der über die erforderliche Erfahrung, die Ausführungsfähigkeit und über Personen verfügt, die die erforderliche Erfahrung und Qualifikationen besitzen.

7. Die vom Auftragnehmer verwendeten Materialien sollten hinsichtlich der Qualität den Anforderungen an die Produkte entsprechen, die für den Verkehr und die Verwendung im Bauwesen zugelassen sind, wie in Art. 10 des Gesetzes vom 7. Juli 1994 über das Bauwesen festgelegt.

8. Die Ausführung des Bestellgegenstands und die Übergabe zur Nutzung muss auch mit allen für den Bestellgegenstand geltenden Rechtsakten, den technischen Bauvorschriften, den geltenden polnischen Normen, Richtlinien sowie den Grundsätzen der technischen Kenntnisse übereinstimmen.

Wichtige Aspekte des Verfahrens: Öffentliche Bestellung im Verfahren der unbeschränkten Ausschreibung, wie in Art. 132 des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Bestellungen (Dz. U. z 2026 r. poz. 793.) genannt, im Folgenden als Gesetz Pzp bezeichnet. Aus dem Verfahren zur Erteilung der Bestellung werden Auftragnehmer ausgeschlossen, in deren Fall eine der in Art. 108 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2, Art. 109 Abs. 1 Punkt 4, 8 und 10 des Gesetzes Pzp, Art. 7 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Lösungen im Bereich der Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. z 2025 r. poz. 514), Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014, mit späteren Änderungen, über Maßnahmen zur Beschränkung im Zusammenhang mit den Handlungen Russlands, die die Lage auf der Ukraine destabilisieren, genannten Umstände vorliegt. Der Auftragnehmer unterliegt nicht dem Ausschluss in den in Art. 108 Abs. 1 Punkt 1, 2, 5 und 6 des Gesetzes oder Art. 109 Abs. 1 Punkt 4, 8, 10 des Gesetzes genannten Umständen, wenn er dem Besteller nachweist, dass er die in Art. 110 Abs. 2 des Gesetzes Pzp genannten Voraussetzungen gemeinsam erfüllt hat. Informationen zur Art der Kommunikation des Bestellers mit den Auftragnehmern sowie zur Übermittlung von Erklärungen oder Dokumenten sind in Kapitel VIII der SWZ festgelegt, die unter der Adresse https://powiatkrasnicki.ezamawiajacy.pl veröffentlicht wurde. Die Anforderungen an die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages sind in Kapitel XVI der SWZ festgelegt, die unter der Adresse https://powiatkrasnicki.ezamawiajacy.pl veröffentlicht wurde. Wichtige für die Parteien getroffene Vereinbarungen, die in den Inhalt des Vertrages über die öffentliche Bestellung aufgenommen werden, sind in Kapitel XVII der SWZ festgelegt, die unter der Adresse https://powiatkrasnicki.ezamawiajacy.pl veröffentlicht wurde.

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