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Niederlande – Schutz gefährdeter Arten – Opstellen Soortenmanagementplan (SMP) Gemeente Hulst

gemeente HulstNiederlandeVeröffentlicht am 15. Sept. 2026
Noch 41 Tage

Beschreibung

Das Untersuchungsgebiet umfasst grundsätzlich bebaute Gebiete innerhalb der Komgrenzen der Gemeinde Hulst. Neben der regulären Wohnbebauung sind besondere Objekte innerhalb oder direkt an diese Komgrenzen angrenzend explizit zu berücksichtigen, wobei begründet wird, welche Objekte ökologisch relevant sind und welche Untersuchungsanstrengung angemessen ist. Der Auftrag umfasst voraussichtlich unter anderem:

• Bürountersuchung und Datenerfassung;

• flächendeckender Quickscan;

• artenspezifische ökologische Untersuchung und Nullmessung;

• Analyse geschützter gebäudebewohnender Arten;

• Wirkungsbestimmung;

• Erstellung eines Konzepts und eines endgültigen SMP;

• Milderungs- und Kompensationsstrategie;

• Überwachungs- und Evaluierungsplan;

• Prozess-, Verwaltungs- und Managementplan;

• GIS-Dataset, Karten, Metadaten und Datenübertragung;

• Abstimmung mit Behörden

Der Auftragnehmer ist für die Kohärenz zwischen Untersuchung, Analyse, Wirkungsbestimmung, Planung, Genehmigungsantrag, GIS-Daten, Überwachung und Übertragung verantwortlich.

Als Vorbereitung auf das Feldwerk und die Erstellung des Artenmanagementsplans wird ein flächendeckender Quickscan durchgeführt. Auf Basis des Quickscans wird festgestellt, ob eine Gebietsausdehnung notwendig ist und ob Tierarten dem Untersuchungsgebiet hinzugefügt werden. Die Ausdehnung von Gebieten und Arten erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Hulst.

Untersuchungsgebiet

Das primäre Untersuchungsgebiet besteht aus den bebauten Kommen innerhalb der Gemeinde Hulst, wie vorläufig auf der von der Gemeinde Hulst gelieferten Konzeptkarte "Komgrenzen Gemeinde Hulst" dargestellt. Diese Begrenzung ist noch nicht endgültig und kann vor der Veröffentlichung der Ausschreibung angepasst oder weiter spezifiziert werden. Das Außengebiet gehört nicht zur primären Scope, es sei denn, zusätzliche Untersuchungen außerhalb der Komgrenzen sind ökologisch oder genehmigungstechnisch notwendig für eine genehmigungsfähige Unterlegung des SMP.

Neben der regulären Wohnbebauung müssen Bietende in ihrer Untersuchungsstrategie explizit besondere Objekte innerhalb oder direkt an die vorläufigen Komgrenzen angrenzend berücksichtigen. Dabei kann unter anderem an Kirchen, Kapellen, Denkmäler, gemeindliches Eigentum, soziales Eigentum, Schulen, Sportanlagen, Pflegeimmobilien, Wohnkomplexe, Hochhäuser, Leichenhallen, Mühlen, Türme, alte Versorgungsgebäude und andere ökologisch relevante Gebäude gedacht werden. Diese besonderen Objekte werden nicht im Voraus alle als vollständig untersuchungspflichtig angesehen. Von dem zukünftigen Auftragnehmer wird erwartet, dass er in der Untersuchungsstrategie begründet, welche Objekte ökologisch relevant sind, welche Untersuchungsanstrengung dabei angemessen ist und wie verhindert wird, dass relevante Aufenthaltsorte, Geburtsorte, Massenwinterquartiere, Nistplätze oder funktionale Lebensräume außer Acht gelassen werden. Die endgültige Untersuchungsbegrenzung, Objektkategorien und eventuelle Objektliste werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt.

Gebäudebewohnende geschützte Arten

Mindestens werden in der Untersuchung die gebäudebewohnenden Fledermäuse, die Mehlschwalbe, die Haussperling, die Hausschwalbe und der Iltis (möglicherweise nur als Indikatorart) berücksichtigt. Auf Basis des Quickscans ist eine eventuelle Erweiterung möglich.

CPV-Codes

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