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Polen – Software-Entwicklung – Zadanie cz. nr 1: "Aktualizacja bazy EGIB oraz uruchomienia e-usług" dla projektu: "Zarządzanie Miastem w oparciu o bazy danych przestrzennych wraz z rozwojem e-usług" współfinansowanego ze środków EFRR w ramach programu regionalnego Fundusze Europejskie dla Łódzkiego 2021-2027. Zadanie cz. nr 2: "Dostosowanie atrybutów wybranych obiektów w bazie danych EGiB do obowiązujących przepisów prawa" .

Łódzki Ośrodek GeodezjiPolenVeröffentlicht am 27. Juli 2026
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Beschreibung

Teilauftrag Nr. 1: Gegenstand des Auftrags ist: „Aktualisierung der EGIB-Datenbank sowie des E-Dienstes” für das Projekt mit der Bezeichnung: „Stadtmanagement auf der Grundlage von räumlichen Datenbanken einschließlich der Entwicklung von E-Diensten”, das mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Regionalprogramms Europäische Fonds für Łódź 2021 – 2027 ko-finanziert wird. Die detaillierte Beschreibung und der Umfang des Auftragsgegenstandes (im Folgenden: „OPZ“) sind im Anhang Nr. 1A zum SWZ beschrieben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der Mustervertragsvorlage, die Anhang Nr. 4.1. zum SWZ darstellt, dargestellten Grundsätzen und Bedingungen auszuführen. Der detaillierte Umfang der Pflichten zur Erbringung des Auftragsgegenstandes sowie die Zahlungsbedingungen sind in der Mustervertragsvorlage, die Anhang Nr. 4.1. zum SWZ darstellt, angegeben. Im Teilauftrag Nr. 1 wird der ausgewählte Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen in Abstimmung mit dem Auftraggeber einen „Sach- und Finanzplan“ zu erstellen, der eine Aufstellung der Aufgaben mit Angabe des Wertes ihrer Durchführung sowie eine Erklärung des Abschlusszeitpunktes ihrer Durchführung unter Berücksichtigung der Durchführung des Abnahme- und Inbetriebnahmeverfahrens in der Produktionsumgebung enthält. Der Auftraggeber behält sich gemäß Art. 441 Abs. 1 der PZP das Recht vor, die Menge/den Umfang aller Dienstleistungen/Lieferungen im Rahmen des Vertrags über den Grundauftrag hinaus im maximalem Umfang von 25 % des Bruttowerts des Vertrags (optionaler Auftragsbereich) zu erhöhen. Der Auftraggeber wird eine Entscheidung darüber treffen, ob er von dem vorbehaltenen Optionsrecht Gebrauch machen kann und will, entsprechend dem Bedarf und den verfügbaren finanziellen Möglichkeiten. Teilauftrag Nr. 2: Gegenstand des Auftrags ist: „Anpassung der Attribute ausgewählter Objekte in der EGiB-Datenbank an die geltenden gesetzlichen Vorschriften”. Die detaillierte Beschreibung und der Umfang des Auftragsgegenstandes (im Folgenden: „OPZ“) sind im Anhang Nr. 1B zum SWZ beschrieben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in der Mustervertragsvorlage, die Anhang Nr. 4.2. zum SWZ darstellt, dargestellten Grundsätzen und Bedingungen auszuführen. Der detaillierte Umfang der Pflichten zur Erbringung des Auftragsgegenstandes sowie die Zahlungsbedingungen sind in der Mustervertragsvorlage, die Anhang Nr. 4.2. zum SWZ darstellt, angegeben. Angebote müssen eindeutig und umfassend sein, d.h. den gesamten Auftragsgegenstand in den einzelnen Teilaufträgen umfassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot einzureichen, dessen Inhalt dem Auftraggeber die Überprüfung des Angebots hinsichtlich seiner Übereinstimmung mit dem Inhalt des SWZ ermöglicht. Der Inhalt des Angebots des Auftragnehmers muss dem Inhalt der Auftragsbedingungen – den Beschreibungen des Auftragsgegenstandes – entsprechen. Die Durchführung der Aufträge muss mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit allen Anforderungen, die im SWZ mit den Anhängen und eventuellen Informationen für Auftragnehmer enthalten sind, erfolgen. Der Auftragnehmer führt den Auftragsgegenstand während der Durchführung des Auftrags gemäß den Anforderungen des Auftraggebers aus. Der Auftraggeber erlaubt keine Einreichung von Variantenangeboten. Der Auftraggeber behält sich nicht die Möglichkeit vor, dass sich Auftragnehmer, die in Art. 94 der PZP erwähnt werden, um die Erteilung des Auftrags bewerben. Der Auftraggeber sieht keine Anzahlungen vor. Der Auftraggeber sieht keine Rückerstattung der Verfahrenskosten vor, außer in Art. 261 der PZP. Der Auftraggeber behält sich nicht die Verpflichtung zur persönlichen Durchführung der Schlüsselaufgaben des Auftrags durch den Auftragnehmer gemäß Art. 121 der PZP vor. Der Auftraggeber sieht keine Rahmenvereinbarung vor. Der Auftraggeber sieht keine Anwendung einer elektronischen Auktion vor. Der Auftraggeber hat vor Einleitung des Verfahrens keine vorab Marktkonsultationen durchgeführt. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Einreichung eines Angebots in Form von elektronischen Katalogen vor. Der Auftraggeber sieht keine Zusammenkunft der Auftragnehmer vor. UMGEKEHRTE VERFAHRENSWEISE: Der Auftraggeber sieht gemäß Art. 139 Abs. 1 der PZP eine umgekehrte Reihenfolge der Bewertung von Angeboten vor, d.h. er führt zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und führt dann eine sachliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich der Ausschlussgründe sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren, durch. Der Auftraggeber sieht keine Durchführung von Abrechnungen mit Auftragnehmern in Fremdwährungen vor.

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