Polen – Hausmüllbeseitigung – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych z terenu gminy Piotrków Kujawski
Beschreibung
Gegenstand der Bestellung ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung und Verwertung von kommunalen Abfällen aus dem Gebiet der Gemeinde Piotrków Kujawski im Jahr 2027, die die folgenden Bestellungsteile umfasst. 1. Teil I der Bestellung: Entsorgung und Verwertung von kommunalen Abfällen, die von den Eigentümern von Grundstücken, die im Gebiet der Gemeinde Piotrków Kujawski bewohnt sind, entstanden und gesammelt wurden. 2. Teil II der Bestellung: Entsorgung und Verwertung von kommunalen Abfällen von den Eigentümern von Grundstücken, auf denen sich Ferienhäuser oder andere Grundstücke befinden, die zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt werden, aus dem Gebiet der Gemeinde Piotrków Kujawski. 3. Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, Änderungen an dem Vertrag gemäß Art. 455 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes vorzunehmen, die in den Vertragsprojekten festgelegt sind, die Teil 2a und 2b des SWZ darstellen. 4. Der Besteller sieht keine Möglichkeit vor, eine Bestellung gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 des Pzp-Gesetzes zu erteilen. 5. 1. Ausschlussgründe: Art. 108 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes, Art. 109 Abs. 1 Punkt 4 des Pzp-Gesetzes, Art. 7 Abs. 1 des Sanktionengesetzes - ausführliche Informationen zu den Ausschlussgründen finden sich im SWZ Abschnitt 6. 6. Informationen zu den Mittel, die der Auftragnehmer zur Bestätigung der Abwesenheit von Ausschlussgründen vorlegen muss, finden sich im SWZ Abschnitt 8. 7. Um die vorliegende öffentliche Bestellung zu erhalten, können Auftragnehmer, die: a) die Fähigkeit haben, am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen, wobei der Besteller keine Teilnahmebedingungen in diesem Bereich festlegt, b) die Befugnis zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit besitzen, sofern sie in das Register der regulierten Tätigkeit im Amt der Stadt und Gemeinde Piotrków Kujawski gemäß Art. 9b und Art. 9c Abs. 1 des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (Dz.U. aus 2025, Nr. 733 mit späteren Änderungen) eingetragen sind, c) in einer entsprechenden wirtschaftlichen oder finanziellen Lage sind, d.h. gegen zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Bestellung in Höhe eines Betrags von mindestens 500 000 PLN versichert sind, d) über die entsprechende technische oder berufliche Fähigkeit verfügen, d.h.: - in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, wenn der Geschäftszeitraum kürzer ist, in diesem Zeitraum mindestens 1 Dienstleistung ausgeführt hat, die ihrem Umfang nach dem Gegenstand der Bestellung entspricht, d.h. die Entsorgung von kommunalen Abfällen aus dem Gebiet der Gemeinde oder Stadt mit einem Gesamtgewicht von mindestens 2000 Mg/Jahr, die in einem ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten gesammelt wurden. Zu dem Verzeichnis sind Belege beizufügen, die zeigen, ob diese Dienstleistungen ordnungsgemäß ausgeführt wurden oder werden, wobei die Belege Referenzen oder andere Dokumente sind, die von dem Unternehmen ausgestellt wurden, für das die Dienstleistungen ausgeführt wurden oder werden, und im Falle von periodischen oder kontinuierlichen Dienstleistungen ausgeführt werden, und wenn der Auftragnehmer aus einem objektiven Grund diese Dokumente nicht erhalten kann, eine Erklärung des Auftragnehmers. Im Falle von periodischen oder kontinuierlichen Dienstleistungen, die weiterhin ausgeführt werden, müssen die Referenzen oder anderen Dokumente, die deren ordnungsgemäße Ausführung bestätigen, nicht früher als 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist oder Antragsfrist auf Zulassung zum Verfahren ausgestellt werden; - über die entsprechende Ausstattung der Anlage oder technischen Geräte verfügen wird, um die öffentliche Bestellung auszuführen, insbesondere, dass er/ sie verfügt/verfügen wird: - mindestens zwei Fahrzeuge, die zur Entsorgung von gemischten kommunalen Abfällen geeignet sind, - mindestens zwei Fahrzeuge, die zur Entsorgung von selektiv gesammelten kommunalen Abfällen geeignet sind, - mindestens 1 LKW mit Ladebordwand oder Hakenlift, der zum Entleeren von Containern KP-7 geeignet ist, die für den Betrieb von PSZOK bestimmt sind, - mindestens 1 Fahrzeug zur Entsorgung von Abfällen ohne Kompaktierungsfunktion. Diese Fahrzeuge müssen: - dauerhaft und lesbar mit dem Firmennamen sowie den Adressdaten und der Telefonnummer des Unternehmens, das die kommunalen Abfälle von den Eigentümern der Grundstücke entsorgt, gekennzeichnet sein, - gegen unkontrolliertes Austreten von Abfällen während deren Lagerung, Umschlag und Transport gesichert sein, - mit einem Überwachungssystem ausgestattet sein, das auf einem Satellitenpositionierungssystem basiert, das eine dauerhafte Aufzeichnung, Speicherung und Ablesung von Daten über den Standort des Fahrzeugs und die Standorte sowie Sensoren ermöglicht, die Daten über die Entladeorte der Abfälle aufzeichnen, die eine Überprüfung dieser Daten durch den Besteller ermöglichen, - mit Werkzeugen oder Geräten ausgestattet sein, die die Reinigung des Geländes nach dem Leeren der Behälter ermöglichen. 8. Anwendung des Verfahrens gemäß Art. 139 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, eine Prüfung und Bewertung der Angebote vorzunehmen und anschließend eine subjektive Qualifikation des Auftragnehmers durchzuführen, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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