Polen – Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste – Zakup licencji czasowych w modelu subskrypcyjnym systemu informatycznego ochrony XDR na okres 36 miesięcy
Beschreibung
1. Vertragsgegenstand: 1.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Agencja Restrukturyzacji i Modernizacji Rolnictwa (im Folgenden „Auftraggeber“) durch den Auftragnehmer des Rechts zur Nutzung der Software, die die XDR-Schutzfunktion erfüllt, wie in den geplanten Vertragsbestimmungen (im Folgenden: „ppu“) angegeben, die Anhang Nr. 8.1. zu SWZ darstellen, und zwar auf der Grundlage eines Abonnements, das Folgendes umfasst: 1.1.1. das Recht zur Nutzung der Software in ihrer aktuellen Version, die alle Softwareaktualisierungen unter den in ppu und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen berücksichtigt. 1.1.2. die Möglichkeit, die Softwareunterstützung unter den in ppu und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen zu nutzen. 1.2. Das Abonnement gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem in dem Protokoll zur Entgegennahme des Zertifikats, von dem in § 4 Abs. 1 ppu die Rede ist, angegebenen Tag, jedoch nicht früher als ab dem 30.09.2026 (der Tag nach dem Ablaufdatum des Abonnements für die vom Auftraggeber auf der Grundlage eines separaten, vor Abschluss des Vertrages geltenden Vertrages erworbenen Software), unter Wahrung der kontinuierlichen Funktionsfähigkeit. 1.3. Um die Berechtigung zur Nutzung des Abonnements zu bestätigen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Zertifikat übermitteln, das das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Software und den Gültigkeitszeitraum des Abonnements bestätigt, gemäß den Bestimmungen von ppu und den allgemeinen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. 2. Der Auftraggeber gestattet den Bietern, eine gleichwertige Lösung wie in Punkt 1 angegeben, die die folgenden Anforderungen erfüllt, anzubieten. Der Auftragnehmer: 2.1. wird die Software liefern, konfigurieren und starten sowie dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Nutzung der Software gemäß der Spezifikation, die Anhang Nr. 1 zu den geplanten Vertragsbestimmungen (im Folgenden: „ppu-r“) darstellt, die Anhang Nr. 8.2 zu SWZ darstellen, einschließlich: 2.1.1. Lieferung der für den ordnungsgemäßen Betrieb der angebotenen Software erforderlichen Hardware (im Falle der Virtualisierung auch Lizenzen für Virtualisierungs-, System- und Datenbanksoftware, sofern dies vom Hersteller der angebotenen Lösung erforderlich ist); 2.1.2. Durchführung der Implementierung auf der hardware- und softwarebasierten Plattform am Standort des Auftraggebers gemäß den Bedingungen von ppu-r, einschließlich der Absprache eines Implementierungszeitplans mit dem Auftraggeber, der Ausführung und Lieferung eines technischen Projekts, eines Testplans und einer Implementierungsdokumentation in elektronischer Form; 2.1.3. Durchführung der Migration der Daten, die sich in dem vom Auftraggeber bis zum Vertragsabschluss verwendeten System befinden, insbesondere: definierte Playbooks/Workflows, Integrationskonfigurationen, definierte Ressourcen (Assets) sowie deren Gruppen und Klassifikationen, Automatisierungs-/Aufgabenpläne, Vorlagen und Berichte sowie Benutzerkonten mit Rollen und Berechtigungen; 2.1.4. Bereitstellung des Rechts zur Nutzung des Abonnements, das Folgendes umfasst: 2.1.4.1. das Recht zur Nutzung der Software in ihrer aktuellen Version, die alle Softwareaktualisierungen unter den in ppu-r und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen berücksichtigt; 2.1.4.2. die Möglichkeit, die Softwareunterstützung unter den in ppu-r und den allgemeinen Bedingungen des Softwareherstellers festgelegten Bedingungen zu nutzen; 2.1.5. Bereitstellung einer Lizenz für den Auftraggeber, die die Nutzung der in § 1 Pkt 14 lit. b ppu-r genannten Werkzeuge-Software ermöglicht. 2.1.6. sofern dies aufgrund der verwendeten hardware- und softwarebasierten Lösung erforderlich ist, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Lizenz zur Verfügung, die die Nutzung der in § 1 Pkt 14 lit. c ppu-r genannten Datenbank- oder Virtualisierungssoftware ermöglicht, wobei im Falle, dass gemäß den allgemeinen Richtlinien des Herstellers im Rahmen der angebotenen Lösung diese Art von Software auf Abonnementbasis verfügbar ist, der Auftragnehmer ein Abonnement im Sinne von ppu-r bereitstellt; 2.1.7. Übertragung der urheberrechtlichen Vermögensrechte an der vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertrages erstellten Dokumentation auf den Auftraggeber unter den in ppu-r festgelegten Bedingungen, einschließlich der Nutzungsfelder; 2.1.8. Durchführung eines Implementierungstrainings für die Softwareadministratoren auf Seiten des Auftraggebers gemäß den Bedingungen von ppu-r; 2.1.9. Durchführung der Implementierung, sodass sie keinen Einfluss auf die kontinuierliche Funktionsfähigkeit der IT-Systeme des Auftraggebers hat. 2.2. Das Abonnement gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem in dem Implementierungsprotokoll, von dem in § 4 Abs. 10 ppu-r die Rede ist, angegebenen Tag. 2.3. Um die Berechtigung zur Nutzung des Abonnements zu bestätigen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens zum in § 4 Abs. 1 ppu-r festgelegten Implementierungszeitpunkt ein Zertifikat übermitteln, das das Recht des Auftraggebers zur Nutzung der Software und den Gültigkeitszeitraum des Abonnements bestätigt, gemäß den Bestimmungen von ppu-r und den allgemeinen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. 3. Der Auftraggeber fordert, dass die Ausführung des Vertragsgegenstands unter den in ppu einschließlich der Anhangs Nr. 8.1 zu SWZ festgelegten Bedingungen und Grundsätzen erfolgt, und im Falle eines Angebots einer gleichwertigen Lösung unter den in ppu-r einschließlich der Anhangs Nr. 8.2 zu SWZ festgelegten Bedingungen und Grundsätzen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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