Polen – Dienstleistungen des Druckgewerbes – Urządzenia drukujące i graficzne - dzierżawa urządzeń wielofunkcyjnych drukujących
Beschreibung
1. Gegenstand des Vertrages ist der Leasing-Dienst für Druckgeräte einschließlich eines Follow-Me-Drucksystems sowie ein umfassender Service der im Rahmen des Leasings angebotenen Hardware- und Software-Ressourcen. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands, der Umfang sowie die Art und Anforderungen an die Durchführung des Auftragsgegenstands werden festgelegt durch: 1) die Beschreibung des Auftragsgegenstands, die Anhang Nr. 1 zur SWZ darstellt, 2) das Vertragsmuster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. 3) Der Leistungsumfang des Auftragnehmers, der sich aus dem Vertragsmuster ergibt, ist identisch mit seiner im Angebotsformular enthaltenen Verpflichtung. 2. Der Zeitraum für die Durchführung des Hauptauftrags beträgt 24 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder bis zum Verbrauch der für seine Durchführung vorgesehenen Summe, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Im Falle der Inanspruchnahme des Optionsrechts kann sich der Durchführungszeitraum der Vereinbarung um maximal 24 Monate verlängern. Der gesamte maximale Durchführungszeitraum des Vertrages, einschließlich des Hauptauftrags und der Durchführung im Rahmen des Optionsrechts, überschreitet 48 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses nicht. 3. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Änderung des abgeschlossenen Vertrages in Bezug auf den Inhalt des ausgewählten Angebots im durch das Vertragsmuster, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt, geregelten Umfang vor. 4. Haftpflichtversicherung (OC): Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während des gesamten Durchführungszeitraums des Auftrags eine Haftpflichtversicherung für die im Rahmen der im vorliegenden Vertrag genannten wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführte Tätigkeit in Höhe von mindestens 10 % des im § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt, angegebenen Vertragswertes zu haben. Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung finden sich in § 13 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 2 zur SWZ darstellt. 5. Der Auftraggeber sieht die Anwendung des sogenannten umgekehrten Verfahrens, wie in Art. 139 Abs. 1 der Pzp-Gesetzes erwähnt, vor. Der Auftraggeber führt zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote durch und qualifiziert dann den Auftragnehmer, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, im Hinblick auf das Fehlen von Ausschlussgründen sowie die Erfüllung der Teilnahmebedingungen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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