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Polen – Kreditgewährung – ZACIĄGNIĘCIE KREDYTU DŁUGOTERMINOWEGO Z PRZEZNACZENIEM NA POKRYCIE PLANOWANEGO DEFICYTU BUDŻETU MIASTA MYSZKOWA W 2026 ROKU ORAZ NA SPŁATĘ WCZEŚNIEJ ZACIĄGNIĘTYCH KREDYTÓW

Gmina MyszkówPolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
Noch 29 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 10 614 224,00 PLN zur Deckung des geplanten Haushaltsdefizits der Stadt Myszków in Höhe von 6 994 224,00 PLN sowie 3 620 000,00 PLN zur Tilgung früherer Verbindlichkeiten aus aufgenommenen Krediten. 2. Der Auftraggeber garantiert die Nutzung des vom Auftragnehmer gewährten Kredits in Höhe von mindestens 2 000 000,00 PLN. 3. Der Auftraggeber kann die Mittel aus dem Kredit zur Deckung der Kosten verwenden, die ab dem 02.01.2026 aus eigenen Mitteln getragen wurden. Die Abrechnungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf den gewährten Kredit erfolgen in PLN. 4. Der Zinssatz des Kredits wird jährlich festgelegt, gemäß einer variablen Zinssatz, der dem WIBOR 1M entspricht, erhöht um eine feste Bankmarge. 5. Der WIBOR 1M wird als arithmetisches Mittel der letzten zehn Notierungen (Arbeitstage) berechnet, die dem monatlichen Abrechnungszeitraum vorausgehen und vom 1. bis zum letzten Kalendertag des Monats gelten; auf zwei Dezimalstellen gerundet. 6. Falls die Summe aus WIBOR 1M und der Marge des Auftragnehmers einen negativen Wert erreicht, wird für die Berechnung der Zinsen ein Satz von 0% angenommen. 7. Falls die Veröffentlichung des Basiszinssatzes WIBOR 1M eingestellt wird, gestattet der Auftraggeber, dass der WIBOR 1M nach Absprache der Parteien durch einen Zinssatz ersetzt wird, der den WIBOR 1M ersetzt oder dem WIBOR 1M am nächsten kommt, in Bezug auf Größe und Charakter, ohne den Auftraggeber zu belasten. Die Festlegung eines alternativen Zinssatzes erfordert eine Anpassung des Vertrages. 8. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Auszahlung der ersten Tranche des Kredits und endet am letzten Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung erfolgte. Der Auftraggeber gestattet auch, dass der erste Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Auszahlung der ersten Tranche des Kredits beginnt und am vorletzten Kalendertag des Monats endet, in dem die Auszahlung erfolgte. Der letzte Abrechnungszeitraum endet am Tag vor der vollständigen Tilgung des Kredits. 9. Die Verpflichtungen des Auftraggebers zur Tilgung der Zinsen werden in monatlichen Zeiträumen bis zum letzten oder vorletzten Tag des Monats berechnet und sind bis zum letzten Tag des Monats sowie am Tag der endgültigen Tilgung fällig. 10. Wenn der Zinszahlungstag auf einen arbeitsfreien Tag oder einen Samstag fällt, sind die Zinsen am ersten Arbeitstag fällig. 11. Eine vollständige Beschreibung des Auftragsgegenstands einschließlich des Tilgungsplans des Kredits (Kapital) und der qualitativen Anforderungen an die Leistung in Bezug auf ihre Hauptbestandteile wurde im Anhang Nr. 8 zu SWZ - Entwurf der Vertragsbestimmungen zum öffentlichen Auftrag veröffentlicht, die in den Vertrag zum öffentlichen Auftrag aufgenommen werden. 12. Auftragsart: Dienstleistung. 13. CPV-Codes: Haupt-CPV-Code: - 66113000-5: Kreditvergabe-Dienstleistungen. 14. Der Auftraggeber behält sich nicht das Recht vor, den Auftragnehmer persönlich zur Ausführung der Kernaufgaben in der durch Art. 121 des Pzp festgelegten Weise zu verpflichten. 15. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile (Bereiche) des Auftrags angibt, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, falls diese bereits bekannt sind. Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer die entsprechenden Informationen im Angebotsformular, das Anhang Nr. 1 zu SWZ ist, angeben. Falls der Auftragnehmer nicht plant, den Auftrag mit Subunternehmern auszuführen, muss er an der entsprechenden Stelle der Tabelle des Angebotsformulars „nicht zutreffend“ oder eine ähnliche Formulierung eintragen. 16. Die Übertragung der Ausführung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer übertragen, vorausgesetzt, dass diese über die Berechtigung zur Ausübung der Banktätigkeit im Gebiet der Republik Polen verfügen. 17. Der Auftrag wurde nicht in Teile aufgeteilt, da die einzige Möglichkeit, den Auftrag in Teile aufzuteilen, darin bestand, mehr als eine Kreditvergabe- und -betreuungsdienstleistung zu bestellen, was für den Auftraggeber aus wirtschaftlicher Sicht ineffizient wäre, da eine geringere Marge in der Regel nur bei der größten möglichen Kredithöhe möglich ist. Durch die Aufteilung des Auftrags in Teile würde das Hauptziel einer solchen Aufteilung, nämlich die Erhöhung der Zugänglichkeit öffentlicher Aufträge für kleine und mittlere Unternehmen, nicht erreicht. Der Auftragsgegenstand umfasst die Aufnahme eines langfristigen Kredits sowie dessen Tilgung gemäß dem Gesetz Prawo bankowe, was bedeutet, dass der Auftrag an Auftragnehmer gerichtet ist, die zur Ausübung der Banktätigkeit auf dem Gebiet der RP berechtigt sind. Auftragnehmer in diesem Fall können ausschließlich Banken sein, die nicht mit kleinen und mittleren Unternehmen konkurrieren.

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