Deutschland – Arzneimittel – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.03.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 29.02.2028 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. Zu dem Arzneimittel mit dem Wirkstoff Etanercept wird mit sofortiger Wirkung zum 30.06.2026 das Los aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung zu dem Wirkstoff Etanercept ist bereits am 18.05.2026 erfolgt.
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