Deutschland – Dienstleistungen in der Tragwerksplanung – Tragwerksplanung für Mainbrückenradweg
Beschreibung
Die Gemeinde Himmelkron beabsichtigt die Realisierung des Projekts „Mainbrückenradweg Himmelkron“. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung eines rund 790 m langen Radwegs auf der ehemaligen Bahntrasse südwestlich des Ortskerns von Himmelkron. Das Projekt dient dem Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zwischen der Staatsstraße Himmelkron-Trebgast und der GV-Straße Himmelkron-Lanzendorf sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radwegenetzes. Im Zuge des Vorhabens sind drei vorhandene Brückenbauwerke anzupassen und zu ertüchtigen: • Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) • Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) • Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) Die Bauwerkspläne sind als Anlagen 27 bis 29 beigefügt. Die vorhandenen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu prüfen und als Grundlage der Tragwerksplanung zu verwenden. Reichen die Bestandsunterlagen für einzelne Nachweise nicht aus, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich auf den ergänzenden Untersuchungs- oder Aufmaßbedarf hinzuweisen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 der Objektplanung für das Gesamtvorhaben wurden bereits durch einen anderen Auftragnehmer erbracht. Die vorhandene Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist vom Tragwerksplaner zu übernehmen, fachlich zu prüfen und mit der eigenen Fachplanung abzugleichen. Erkennbare Widersprüche, fehlende Grundlagen oder erforderliche Anpassungen sind dem Auftraggeber und dem Objektplaner unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gegenstand des offenen Verfahrens ist die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 bis 52 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die drei vorstehend bezeichneten Brückenbauwerke. Ausgeschrieben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6. Die Leistungsphase 1 der Tragwerksplanung wird nicht gesondert beauftragt, da sie bei konstruktiven Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen gemäß § 51 Absatz 5 Satz 2 HOAI im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke enthalten ist. Die Baukosten (Stand Kostenberechnung 24.09.2025) belaufen sich auf insgesamt ca. 2,16 Mio. € brutto. Für die Tragwerksplanung sind die nach § 50 HOAI anrechenbaren Kosten der einzelnen Brückenbauwerke maßgeblich. Diese betragen: - Flutbrücke KM 4,828 (ca. 45 lfm) 344.911,76 € - Flutbrücke KM 4,94 (ca. 25 lfm) 216.000,00 € - Brücke Weißer Main KM 5,156 (ca. 30 lfm) 193.500,00 €
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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