Polen – Beschichtungsstoffe – Dostawa okładzin górniczych żelbetowych do obudowy chodnikowej dla Oddziałów Polskiej Grupy Górniczej S.A. - nr grupy 288-5.
Beschreibung
1. Gegenstand der Bestellung ist: Lieferung von Betonabdeckungen für den Stollenausbau für die Abteilungen der Polska Grupa Górnicza S.A. - Gruppen-Nr. 288-5. 2. CPV-Code: 44113330. 3. Die detaillierte Beschreibung des Bestellgegenstands sowie die rechtlichen Anforderungen und technischen Nutzungsparameter sind in Anhang Nr. 1 zu dieser SWZ festgelegt. Der mengenmäßige Umfang des Bestellgegenstands ist der vom Besteller mit der gebotenen Sorgfalt geschätzte Umfang. Der Besteller kann, trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, aufgrund der Art der ausgeübten Tätigkeit, die vollständige Erfüllung der Bestellung nicht gewährleisten. 4. Um zu bestätigen, dass die angebotene Leistung den Anforderungen des Bestellers entspricht, ist die Einreichung von Nachweisen zusammen mit dem Angebot erforderlich. 5. Der Besteller erlaubt nicht die Einreichung von Alternativangeboten. 6. Der Besteller erlaubt die Möglichkeit, mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) im Rahmen einer Position des Angebotsformulars anzubieten. Wenn der Auftragnehmer in einer Position des Angebotsformulars mehr als ein Produkt (Produkte verschiedener Hersteller) anbietet, ist Folgendes erforderlich: a) Erfüllung der Anforderungen, die in der SWZ für jedes angebotene Produkt festgelegt sind, b) Einreichung von Nachweisen, die sich auf alle angebotenen Produkte beziehen. Ein Angebot, in dem Produkte verschiedener Hersteller im Rahmen einer Position des Angebotsformulars angeboten werden, wird als den Anforderungen der SWZ entsprechend angesehen, sofern alle angebotenen Produkte in der jeweiligen Position des Angebotsformulars die Anforderungen erfüllen. Wenn auch nur ein angebotener Artikel die Anforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot gemäß Art. 226 Abs. 1 Punkt 5 des Gesetzes Pzp zurückzuweisen. 7. Der Besteller behält sich das Recht vor, die Menge der bestellten Waren im Rahmen der einzelnen Sortimentspositionen zu ändern und Bestellungen gemäß den tatsächlichen Bedürfnissen zu erteilen, unter Vorbehalt, dass der Gesamtwert der Lieferungen den Wert des Vertrags nicht überschreitet. 8. Der Besteller erklärt, dass der minimale garantierte Ausführungsgrad des Vertrags 50% des Werts der erteilten Bestellung beträgt. Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf die Ausführung des Vertrags in größerem Umfang. 9. Das Verfahren zur Erteilung des sektoralen Auftrags wird im Wege einer unbeschränkten Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. September 2019 über öffentliche Aufträge (Dz.U. poz. 2019 ze zm.) durchgeführt, im Folgenden als Gesetz Pzp bezeichnet. 10. Das Verfahren wird in polnischer Sprache durchgeführt. 11. Die Informationspflicht gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119/1 vom 4. Mai 2016) (im Folgenden „DSGVO“) wurde auf der Internetseite der PGG S.A. im Bereich DSGVO, im Anhang „Kontrahenten/Mitarbeiter der Kontrahenten“ erfüllt. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags hat der Besteller die Informationspflicht im Profil des Käufers auf der Internetseite der Polska Grupa Górnicza im Bereich „Informationspflicht PZP“ erfüllt. 12. Zudem informiert der Besteller, dass a) die Ausübung des Rechts auf Berichtigung oder Ergänzung durch die betroffene Person gemäß Art. 16 DSGVO nicht zu einer Änderung des Ergebnisses des Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder zu einer Änderung der Bestimmungen des Vertrags über den öffentlichen Auftrag in einem mit dem Gesetz unvereinbaren Umfang führen kann. b) die Geltendmachung eines Antrags auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 Abs. 1 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht einschränkt. 13. Der Besteller erlaubt die Einreichung von Teilangeboten für einzelne Teile der Bestellung (Aufgaben), die in Anhang Nr. 2 zur SWZ aufgeführt sind. Das eingereichte Angebot muss den gesamten sachlichen und mengenmäßigen Umfang des Teils der Bestellung umfassen. Die Anzahl der Teile der Bestellung (Aufgaben) beträgt: 3. 14. Der Besteller sieht die Möglichkeit vor, dass ein Auftragnehmer ein Angebot für einen oder mehrere Teile der Bestellung (Aufgaben) einreicht.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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