Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych z terenu Gminy Świnna w 2027 roku
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entgegennahme, des Transports und der Entsorgung von kommunalen Abfällen, die von bewohnten und unbewohnten Immobilien stammen, die sich im Gebiet der Gemeinde Świnna im Jahr 2027 befinden, in einer Weise, die die Erreichung der entsprechenden Rezyklierungs-, Wiederverwendungs- und Rückgewinnungsniveaus sowie die Begrenzung der Masse der kommunalen Abfälle, die biologisch abbaubar sind und zur Ablagerung, in die regionale Anlage oder in die Ersatzanlage zur Versorgung der Region gemäß den Bestimmungen übermittelt werden, wie folgt:
• Gesetz vom 13. September 1996 über die Sauberhaltung und Ordnung in Gemeinden (Dz. U. z 2025 r. poz. 733),
• Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (Dz. U z 2023 r., poz. 1587 mit späteren Änderungen),
• Gesetz vom 27. April 2001 Umweltschutzgesetz (Dz. U. z 2025r. poz. 647 mit späteren Änderungen),
• Gesetz vom 6. März 2018 Unternehmensgesetz (Dz. U. z 2024 r. poz. 236 mit späteren Änderungen),
• Verordnung des Umweltministers vom 11. Januar 2013 über die spezifischen Anforderungen an die Entgegennahme von kommunalen Abfällen von Immobilienbesitzern (Dz. U. z 2013r. poz. 122),
• Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 3. August 2021 über die Art und Weise der Berechnung der Niveaus der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings von kommunalen Abfällen (Dz. U. z 2021 r. poz. 1530),
• Verordnung des Umweltministers vom 15. Dezember 2017 über die Niveaus der Begrenzung der Ablagerung der Masse von biologisch abbaubaren kommunalen Abfällen (Dz. U. z 2017 r. poz. 2412),
• Verordnung des Klimaministers vom 2. Januar 2020 über den Abfallkatalog (Dz. U. z 2020r., poz. 10),
• Verordnung des Umweltministers vom 16. Juni 2009 über Sicherheit und Hygiene bei der Entsorgung von kommunalen Abfällen (Dz. U. 2009 r. nr 104 poz. 868),
• Abfallwirtschaftsplan für die Woiwodschaft Schlesien — Beschluss Nr. V/37/7/2017 vom 24. April 2017 des Sejmik der Woiwodschaft Schlesien über die Annahme des Abfallwirtschaftsplans für die Woiwodschaft Schlesien für die Jahre 2023-2028. Ebenso:
• Beschluss Nr. XXXIII/194/26 des Gemeinderats Świnna vom 27. März 2026 über die Annahme der Satzung zur Sauberhaltung und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Świnna,
• Beschluss Nr. VII/49/24 des Gemeinderats Świnna vom 3. Oktober 2024 über die Festlegung der detaillierten Art und des Umfangs der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entgegennahme von kommunalen Abfällen von Immobilienbesitzern und der Entsorgung dieser Abfälle gegen eine gezahlte Gebühr. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eventuelle Änderungen in den oben genannten Vorschriften sowie neu eingeführte Vorschriften zu verfolgen und diese laufend anzuwenden. Der Auftragsumfang umfasst: 1) Entgegennahme und Entsorgung von kommunalen Abfällen aus bewohnten Immobilien, 2) Entgegennahme und Entsorgung von kommunalen Abfällen aus unbewohnten Immobilien, unter denen der Auftraggeber eine Immobilie versteht, auf der z.B. eine wirtschaftliche, soziale, öffentliche Tätigkeit ausgeübt wird, sowie Ferienhäuser und Gebäude, die für Erholungs- und Freizeitzwecke sowie Friedhöfe genutzt werden. Aus Gebäuden, in denen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird, werden nur Abfälle in der deklarierten Menge entgegengenommen, 3) Ausstattung von bewohnten Immobilien, Ferienhäusern sowie Erholungs- und Freizeitgebäuden mit Behältern zur Sammlung von biologisch abbaubaren Küchenabfällen, Säcken für sortierte Abfälle. 2. Der detaillierte Umfang des Auftragsgegenstands wird durch Anlage Nr. 9 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen – Beschreibung des Auftragsgegenstands und die Anforderungen an die Auftragsausführung durch Anlage Nr. 8 zur Spezifikation der Auftragsbedingungen – Vertragsentwurf präzisiert. 3. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Personen beschäftigt, die während der Auftragsausführung grundlegende technische Tätigkeiten wie z.B. Abfallentsorgung ausführen, die als physische Arbeiter qualifiziert sind.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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