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Polen – Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen – ŚWIADCZENIE USŁUG OPIEKUŃCZYCH NA RZECZ PODOPIECZNYCH CENTRUM USŁUG SPOŁECZNYCH W GORZOWIE WIELKOPOLSKIM W MIEJSCU ZAMIESZKANIA ŚWIADCZENIOBIORCY

Miasto Gorzów Wielkopolski - Centrum Usług Społecznych w Gorzowie WielkopolskimPolenVeröffentlicht am 20. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung gewöhnlicher Betreuungsdienste am Wohnort der Betreuten des Zentrums für Sozialdienste in Gorzów Wielkopolski im Gebiet der Stadt Gorzów Wielkopolski. Die Dienste werden Personen erbracht, die aufgrund von Alter, Krankheit oder anderer Ursachen die Hilfe anderer Personen benötigen, gemäß Art. 50 des Gesetzes vom 12. März 2004 über soziale Hilfe sowie individueller Verwaltungsentscheidungen. Der Auftrag umfasst keine spezialisierten Betreuungsdienste, spezialisierte Betreuungsdienste für Personen mit psychischen Störungen oder Nachbarschaftsdienste. Der Dienstumfang umfasst insbesondere Hilfe bei der Befriedigung täglicher Lebensbedürfnisse, hygienische Pflege, vom Arzt empfohlene Pflege, die keine medizinischen Fachkenntnisse erfordert, sowie – soweit möglich – die Sicherstellung von Kontakten zur Umgebung. Der genaue Umfang, die Standards, die Organisation und die Dokumentation der Dienste werden durch den SWZ, einschließlich Anhang Nr. 1 zum SWZ – „Detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes“ festgelegt. Auftragsvolumen: Die geschätzte Anzahl der Leistungsempfänger beträgt etwa 350 Personen pro Monat/Die geschätzte Anzahl der Dienstleistungsstunden beträgt etwa 7.000 Stunden pro Monat. Der geplante Umfang des Auftrags im Grundzeitraum der Umsetzung von 24 Monaten beträgt 168.000 Stunden, darunter beträgt der garantierte Mindestumfang 109.200 Stunden. 4. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit einer Verlängerung des Auftrags für einen Gesamtzeitraum von nicht mehr als 24 Monaten vor. Die Verlängerung kann einmal für einen Zeitraum von 24 Monaten oder zweimal, jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten, erfolgen. Eine Dienstleistungsstunde bedeutet 60 Minuten tatsächliche Erbringung der Dienstleistung; die Anfahrtszeit zum Leistungsempfänger wird nicht zur Dienstleistungszeit gezählt. Die im SWZ angegebenen Zahlen sind Schätzungen. Die Anzahl der Personen, das Ausmaß und die Verteilung der Stunden sowie die Orte der Erbringung werden von den Verwaltungsentscheidungen und den laufenden Bedürfnissen der Leistungsempfänger abhängen. Identifikator des Verfahrens: ocds-148610-f586d4df-2f91-4d61-9c13-f3ee5b966c6f

CPV-Codes

Nicht in Heimen erbrachte Fürsorgeleistungen
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