Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Grundhafte Erneuerung K 68 OD Schwabenrod * Planungsleistungen für Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI und für Ingenieurbauwerke § 41 HOAI
Beschreibung
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortsdurchfahrt von Schwabenrod, einem Stadtteil der Stadt Alsfeld, und befindet sich im Bereich denkmalgeschützter Anlagen (Hinweis: Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde sind daher zwingend erforderlich und die hieraus resultierenden Aufwendungen sind vom Bieter im Rahmen seines Angebots zu berücksichtigen). Die Bornstraße sowie die Münch-Leuseler Straße sind Bestandteil der Kreisstraße 68 (K68), welche eine bedeutende lokale Verkehrsverbindung zur regionalen Verbindungsstraße L3156 darstellt. Über die L3156 besteht eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B254 über die Ortschaft Schreckbach sowie über einen Abschnitt der Landesstraße L3145 an die Bundesstraße B62 in Alsfeld. Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein Teilstück der regionalen Verbindungsstraße für die B454. Die grundhaft auszubauende Ortsdurchfahrt übernimmt somit eine wesentliche Funktion für den überörtlichen und regionalen Durchgangsverkehr. Bei der vorliegenden Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Straße der Kategorie HS III gemäß der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft beträgt derzeit 50 km/h. Entlang der Strecke befinden sich zwei Bushaltestellen, die bislang nicht barrierefrei gestaltet sind. Das gegenständliche Plangebiet beinhaltet die grundhafte Erneuerung sowie den Ausbau der Ortsdurchfahrt. Die Gehwege innerhalb der Ortsdurchfahrt, im Folgenden als "Nebenanlagen" bezeichnet, liegen in der Baulast der Stadt Alsfeld. Die Versorgungsleitungen befinden sich in der Zuständigkeit der Versorger (Stadtwerke Alsfeld). Für die Stadtwerke Alsfeld sind vom gegenständlich hiermit ausgeschriebenen Auftragnehmer die Erneuerung der Trinkwasserleitung inkl. der Hausanschlüsse sowie die Erneuerung der Kanalisation inkl. Hausanschlussleitungen zu planen, der genaue Umfang ist auf Grundlage einer Kamerabefahrung zu entwerfen und mit dem Auftraggeber festzulegen. Fahrbahn und Gehweganlagen weisen derzeit zum Teil starke Verformungen, Rissbildungen und Flickstellen auf. Die bestehende Fahrbahnbreite liegt zwischen 5,50 m und 6,50 m. Der Querschnitt besteht zurzeit aus einer asphaltierten Fahrbahn. Die vorhandenen Gehweganlagen sind überwiegend in Asphaltbauweise ausgeführt. Die Gehwege sind nicht barrierefrei und unterschreiten das Mindestmaß bei beengten Verhältnissen von 1,50 m. Ziel der Baumaßnahme ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Optimierung der Fußgängerquerungen sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhanf sind die Fußgängeranlagen entsprechend ihrer Nutzung ausreichend zu bemessen und Gehwege sollten vorzugsweise beidseitig ausgewiesen werden.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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