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Mauritius – Beratung im Bereich Entwicklung – Technical Assistance Team for the Safe Seas Africa and Red Sea/Horn of Africa Programme II

European Commission, INTPA - International PartnershipsVeröffentlicht am 19. Juli 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Der Zweck dieses Vertrages besteht darin, technische Unterstützung für die Umsetzung, Koordination, Überwachung und strategische Unterstützung von zwei von der Europäischen Union finanzierten regionalen Seesicherheitsprogrammen in Subsahara-Afrika zu gewährleisten: eines, das den Westindischen Ozean abdeckt, und eines, das das Rote Meer/Horn von Afrika abdeckt. Die Dienstleistungen sollen die effektive, kohärente und sichtbare Durchführung von Programmaktivitäten unterstützen, die Koordination zwischen den Durchführungspartnern und Stakeholdern stärken und zur Nachhaltigkeit der regionalen Seesicherheitsarchitektur beitragen. Es soll fünf miteinander verbundene Ziele abdecken: 1. Sicherstellung einer effektiven Koordination, Überwachung und Kohärenz der auf Programmebene umgesetzten Maßnahmen, einschließlich Ergänzungs- und Synergieeffekte zwischen den Durchführungspartnern. 2. Stärkung der effektiven Eigenverantwortung für Programmaktivitäten auf Länder- und Regionalebene. 3. Stärkung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen regionalen und nationalen Partnern und dem Regionalen Koordinierungs- und Operationszentrum (RCOC) und dem Regionalen Seesicherheitsinformationsfusionzentrum (RMIFC). 4. Sicherstellung eines effektiven ergebnisorientierten Managements und Berichterstattens auf Programmebene. 5. Sicherstellung von Kohärenz und Koordination mit anderen EU-Initiativen und -Politiken. Die erwarteten Ergebnisse dieses Vertrages sind wie folgt: 1.1 Die Überwachung der Umsetzung von Aktivitäten und die Koordination der Arbeit zwischen den verschiedenen Durchführungspartnern ist auf Programmebene gewährleistet. 1.2 Die gemeinsamen Planungs- und Informationsaustauschpraktiken zur Unterstützung einer kohärenten Umsetzung auf Programmebene und zwischen den beiden Programmen werden gestärkt. 1.3 Die Kohärenz, Ergänzung und strategische Ausrichtung zwischen den beiden Programmen und den Durchführungspartnern wird gestärkt. 2.1 Die Einbindung nationaler und regionaler Stakeholder in die Planung, Umsetzung und Nachverfolgung von Aktivitäten ist auf Programmebene gewährleistet. 2.2 Ein Mechanismus zur Sicherstellung der Nachverfolgung, Rechenschaftspflicht und nachhaltigen Einbindung in die Programmumsetzung wird eingerichtet. 3.1 Der Informationsaustausch zwischen nationalen Akteuren und dem RMIFC und RCOC wird gestärkt. 3.2 Nachhaltige Partnerschaften und gegenseitiges Vertrauen zwischen nationalen und regionalen Stakeholdern und den beiden Zentren werden verbessert. 4.1 Ein umfassendes ergebnisorientiertes Überwachungssystem wird eingerichtet und auf Programmebene angewendet. 4.2 Eine zeitnahe, genaue und umfassende Berichterstattung durch die Durchführungspartner ist auf Programmebene gewährleistet. 4.3 Die Programme werden bei Bedarf angepasst und gesteuert, basierend auf Beweisen und analytischen Erkenntnissen. 5.1 Die Aktivitäten der beiden Programme werden systematisch mit relevanten EU-Politiken, -Strategien und -Initiativen abgestimmt. 5.2 Synergien und Ergänzungen zwischen verschiedenen EU-Interventionen werden identifiziert und umgesetzt. 5.3 Ein strukturierter Informationsaustausch und Kommunikation mit EU-Institutionen und Stakeholdern ist gewährleistet. Die Aufgaben umfassen die Unterstützung bei Planung, Umsetzung, Überwachung, Berichterstattung, Kommunikation, Wissensmanagement und Koordination mit Durchführungspartnern, Gebern, regionalen Organisationen, nationalen Behörden und relevanten internationalen Akteuren. Der Auftragnehmer wird unter anderem die Erstellung von Agenden, Diskussionspapieren, Fortschrittsberichten, Terms of Reference, technischen Spezifikationen und anderer betrieblicher Dokumentation unterstützen, die für die Umsetzung spezifischer Ergebnisbereiche erforderlich ist. Er wird auch ad-hoc-Beratungsdienste und kurzfristige Expertise bereitstellen. Der Auftragnehmer wird auch die Kapitalisierung und den Austausch von Wissen, das durch die Umsetzung gewonnen wird, einschließlich technischer Beobachtungen und Lernprozesse von breiterem professionellen Wert, unter Verwendung der bezeichneten Wissensaustauschplattform sicherstellen. Er wird die Programmprüfung, -bewertung und -sichtbarkeitsanforderungen unterstützen und zur Vorbereitung und zum Funktionieren technischer und steuernder Koordinationsmechanismen beitragen.

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