Polen – Softwarepaket und Informationssysteme – Wdrożenie e-Usług w Gminie Sompolno
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Implementierung von e-Dienstleistungen in der Gemeinde Sompolno.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
1) Implementierung von Systemen, die die Nutzung öffentlicher e-Dienstleistungen ermöglichen:
a. GIS-Domänensystem – Straßeninfrastrukturverwaltung – Erstellen eines Programms zur Straßenregistrierung einschließlich der Verwaltung von e-Anträgen
b. GIS-Domänensystem – Raumplanung sowie Gemeindegeoportal – Kauf und Implementierung eines Programms für Raumplanung einschließlich Digitalisierung bestehender Planungsdokumente
c. Kauf und Implementierung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems mit einem e-Dienstleistungsportal
d. Interessentenportal einschließlich Aufbau und Inbetriebnahme von e-Dienstleistungen
e. Kauf und Implementierung eines elektronischen Interessentenbetreuungssystems, Modernisierung der Domänensysteme sowie des Kommunikationsbrokers – Kommunikation der Domänensysteme mit dem Dokumentenfluss einschließlich Dokumentenrepository
f. Kauf und Implementierung eines Programms zur Verwaltung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Durch die Umsetzung des vorliegenden Projekts werden 15 neue (derzeit nicht verfügbare) e-Dienstleistungen eingeführt, darunter 10 auf der vierten und 5 auf der fünften Reifeebene:
1. Abrufen von Auftragsdokumenten und Einreichen von Angeboten – 4. Reifeebene
2. Elektronische Bearbeitung der Grundsteuer von natürlichen Personen – 4. Reifeebene
3. Elektronische Bearbeitung der Grundsteuer von juristischen Personen – 4. Reifeebene
4. Elektronische Bearbeitung der Landsteuer von natürlichen Personen – 4. Reifeebene
5. Elektronische Bearbeitung der Steuer auf Transportmittel – 4. Reifeebene
6. Elektronische Bearbeitung der Verpflichtung aus der Abfallwirtschaft – 5. Reifeebene
7. Einreichen eines Antrags auf Ausstellung eines Auszugs und einer Zeichnung aus dem MPZP – 4. Reifeebene
8. Einreichen eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Bestimmung des Grundstücks im MPZP – 4. Reifeebene
9. Antrag auf Zeichnung und Auszug aus dem Studium / POG – 4. Reifeebene
10. Antrag auf Bescheinigung aus dem Studium / POG – 4. Reifeebene
11. Antrag auf Feststellung der Ordnungsnummer des Gebäudes – 4. Reifeebene
12. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Standortbestimmung / Umgestaltung der Zufahrt – 5. Reifeebene
13. Antrag auf Erteilung einer Entscheidung zur Standortbestimmung der geplanten Kabelverbindung – 5. Reifeebene
14. Antrag auf Erteilung einer Entscheidung zur vorübergehenden Inanspruchnahme der Fahrbahn – 5. Reifeebene
15. Antrag auf Erteilung einer Entscheidung zur Platzierung von Einrichtungen im Fahrbahnbereich – 5. Reifeebene
2) Schulungen für Systemnutzer und Schulungen im Bereich Cybersecurity
3. Der Gegenstand des Auftrags ist für alle Nutzer, insbesondere für die Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, zu realisieren.
4. Nachweisliche Mittel
1) Um die Übereinstimmung der angebotenen Produkte mit den Anforderungen des Auftraggebers im in der Auftragsbeschreibung angegebenen Umfang gemäß Art. 106 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 107 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes zu bestätigen, fordert der Auftraggeber gemäß Art. 106 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 107 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes die Einreichung der nachweislichen Mittel zusammen mit dem Angebot, die die Übereinstimmung der vom Auftragnehmer angebotenen Lösungen mit den Anforderungen des Auftraggebers bestätigen, d.h. die Lieferung einer Softwareprobe.
2) Die Probe stellt das nachweisliche Mittel dar, das zur Bestätigung der Übereinstimmung der angebotenen Lösung mit den Anforderungen des Auftraggebers dient. Das Nichterbringen der Probe wird als Nichtübereinstimmung des Angebotsinhalts mit den Auftragsbedingungen gewertet.
3) Die detaillierten Anforderungen an den Inhalt der Probe sowie die Art und Weise ihrer Prüfung sind in dem Anhang zur SWZ-Prüfung der Probe enthalten.
4) Der Auftraggeber verzichtet gemäß Art. 65 Abs. 1 Punkt 4 des Pzp-Gesetzes auf die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel im Bereich des Angebots – der Softwareprobe, die das nachweisliche Mittel darstellt.
5) Aufgrund dessen fordert der Auftraggeber gemäß Art. 65 Abs. 2 des Pzp-Gesetzes, dass die Probe, die zwei USB-Sticks enthält und gemäß den Richtlinien im Anhang zur SWZ-Prüfung der Probe vorbereitet wurde, übermittelt wird:
a. durch einen Postdienstleister gemäß dem Gesetz vom 23. November 2012 – Postgesetz (d.h. Dz.U. 2025, Pos. 366 mit Änderungen) oder
b. persönlich oder
c. durch einen Boten an die Adresse des Auftraggebers: Stadtamt Sompolno, ul. 11 Listopada 15, 62-610 Sompolno bis zum festgelegten Angebotsfrist (d.h. bis zum 25.09.2026 um 10:00 Uhr) auf der Einkaufsplattform des Auftraggebers (vor Ablauf der Angebotsfrist).
6) Die Probe ist in einem fest verschlossenen Paket, das dessen unbefugte Öffnung ohne Beschädigung verhindert, mit dem Namen und der Adresse des Auftragnehmers, dem Namen und der Adresse des Auftraggebers, der Referenznummer des Verfahrens – RZ.271.6.2026 sowie dem Vermerk „Softwareprobe, nicht vor dem 25.09.2026 um 10:15 Uhr öffnen“ zu versehen.
7) Unabhängig davon sind die übrigen, das Angebot bildenden Dokumente gemäß Art. 65 Abs. 3 des Pzp-Gesetzes vom Auftragnehmer in elektronischer Form auf der Einkaufsplattform des Auftraggebers vorzulegen.
8) Als Abgabedatum des Angebots gilt das Datum seines Eingangs auf der Plattform, während als Abgabedatum der Probe das Datum und die Uhrzeit ihres Eingangs bei der Auftraggeberadresse gemäß oben Punkt 4) gilt.
9) Der Auftraggeber wird die eingereichten Proben gemäß den aus
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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