Polen – Laborreagenzien – Dzierżawa analizatorów do posiewu krwi, identyfikacji i lekowrażliwości drobnoustrojów, barwienia metodą Grama, wykrywania prątków kwasoodpornych, diagnostyki metodą LAMP, ELISA, immunoblot i fluorescencji pośredniej wraz z niezbędnymi testami i akcesoriami
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Miete von Blutkulturanalysatoren, Identifikation und Arzneimittelresistenz von Mikroorganismen, Gram-Färbung, Nachweis von Säure-festen Erregern, Diagnostik mittels LAMP, ELISA, Immunoblot und indirekter Fluoreszenz, einschließlich der erforderlichen Tests und Zubehör für einen Zeitraum von 24 Monaten (siehe - Sortiments- und Preisformular, d. h. Auftragsgegenstandsbeschreibung (AGB) - Anhang Nr. 2 zum SWZ) sowie in der technischen Parameterbeschreibung - Anhang Nr. 3 zum SWZ ab Auftragserteilung. 4. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden subjektiven Nachweise umfassen: 1) Information aus dem Nationalen Strafregister im Umfang: a) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 1 und 2 des Gesetzes Pzp, b) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes Pzp, betreffend das Urteil über das Verbot, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, aufgrund eines strafrechtlichen Mittels, erstellt nicht früher als 6 Monate vor dessen Einreichung. 2) Erklärung des Auftragnehmers gemäß Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes p.z.p. über das Fehlen der Zugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe im Sinne des Gesetzes vom 12.07.2023 über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher (Dz. U. aus 2025, Pos. 1714), mit einem anderen Auftragnehmer, der ein separates Angebot, ein Teilangebot oder einen Antrag auf Zulassung zum Verfahren eingereicht hat, oder Erklärung über die Zugehörigkeit zur gleichen Kapitalgruppe zusammen mit Dokumenten oder Informationen, die die Vorbereitung des Angebots, des Teilangebots oder des Antrags auf Zulassung zum Verfahren unabhängig von einem anderen Auftragnehmer, der zur gleichen Kapitalgruppe gehört, bestätigen - Anhang Nr. 8 zum SWZ, 3) Erklärung des Auftragnehmers über die Aktualität der in der Erklärung gemäß Art. 125 Abs. 1 des Gesetzes Pzp enthaltenen Informationen im Umfang der Ausschlussgründe vom Verfahren, die vom Auftraggeber angegeben werden, wie in: a) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes Pzp, b) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes Pzp, betreffend das Urteil über das Verbot, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, aufgrund eines präventiven Mittels, c) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 5 des Gesetzes Pzp, betreffend das Abschluss eines Abkommens mit anderen Auftragnehmern, das darauf abzielt, den Wettbewerb zu stören, d) Art. 108 Abs. 1 Pkt. 6 des Gesetzes Pzp. - Anhang Nr. 5 zum SWZ. 4) Erklärung des Auftragnehmers im Umfang der Ausschlussgründe vom Verfahren, wie in Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine (Dz.U. L 111/1 vom 8.4.2022) sowie Art. 7 Abs. 1 Pkt. 1-3 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz. U. aus 2025, Pos. 514). 5) Auszug oder Information aus dem Nationalen Gerichtsregister oder aus dem Zentralen Register und Informationssystem über die wirtschaftliche Tätigkeit im Umfang des Art. 109 Abs. 1 Pkt. 4 des Gesetzes p.z.p., erstellt nicht früher als 3 Monate vor dessen Einreichung, wenn dies besondere Vorschriften erfordern. 6) Liste der Lieferungen, die mit den Lieferungen vergleichbar sind, die Gegenstand des Auftrags sind, die ausgeführt wurden, und im Falle von wiederholten oder fortlaufenden Dienstleistungen auch ausgeführt werden, im Zeitraum der letzten 3 Jahre, und wenn der Zeitraum der Geschäftsführung kürzer ist - in diesem Zeitraum, zusammen mit der Angabe ihres Wertes, des Gegenstands, des Ausführungsdatums und der Empfänger, an die die Lieferungen ausgeführt wurden oder ausgeführt werden, sowie der Beifügung von Nachweisen, die bestätigen, ob diese Lieferungen ordnungsgemäß ausgeführt wurden oder ausgeführt werden, wobei die Nachweise, die hiervon die Rede sind, Referenzen oder andere Dokumente sind, die vom Empfänger, für den die Lieferungen ausgeführt wurden, erstellt wurden, und im Falle von wiederholten oder fortlaufenden Dienstleistungen ausgeführt werden, und wenn der Auftragnehmer aus Gründen, die nicht in seiner Macht stehen, nicht in der Lage ist, diese Dokumente zu erhalten – Erklärung des Auftragnehmers; im Falle von wiederholten oder fortlaufenden Dienstleistungen, die weiterhin ausgeführt werden, sollten Referenzen oder andere Dokumente, die ihre ordnungsgemäße Ausführung bestätigen, innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt werden – gemäß der in Abschnitt VIII. Pkt. 2.4) gestellten Bedingung - Anhang Nr. 9 zum SWZ, Um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen durch den Auftragnehmer zu bestätigen: Liste der Lieferungen, die in Abschnitt VIII. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERFAHREN Abs. 2 Punkt 3) aufgeführt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Offerte eine vorläufige Erklärung in Form eines einheitlichen Dokuments (Teil IV Sektion α) beizufügen – Anhang Nr. 4 zum SWZ, und derjenige, dessen Angebot am höchsten bewertet wird, auf Anforderung des Auftraggebers auch die Dokumente, die diese Umstände bestätigen: Der Auftragnehmer erfüllt die Bedingung, wenn er nachweist, dass er im Zeitraum der letzten 3 Jahre, und wenn der Zeitraum der Geschäftsführung kürzer ist - in diesem Zeitraum, mindestens 3 Lieferungen ordnungsgemäß ausgeführt hat, die aus Lieferungen bestehen, die mit den Lieferungen vergleichbar sind, die Gegenstand des Auftrags sind, mit einem Mindestwert für die einzelnen Pakete: Paket Nr. 1 A / 1 B 128 108,00 Paket Nr. 2 A 73 031,00 Paket Nr. 2 B 19 2
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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