Polen – Passagierinformationssystem – Modernizacja systemów informacji pasażerskiej (SIP) i wybranych systemów IT w 20 spalinowych zespołach trakcyjnych serii SA103, SA131, SA132, SA133, SA136, SA137 i SA138 własności Województwa Pomorskiego wraz z dostawą aplikacji dyspozytorskiej oraz przeszkoleniem użytkowników, z opcją rozszerzenia zamówienia o realizację w maksymalnie 6 pojazdach serii SA133
Beschreibung
1. Gegenstand des Grundauftrags ist die Modernisierung der Systeme für Passagierinformation (SIP) und ausgewählter IT-Systeme, nämlich des Systems für Passagierinformation (SIP), des Systems für die Überwachung von Innen- und Außenbereichen (CCTV), des Systems für die dynamische Fahrplanerstellung (SDRJ), des Systems für die Passagierzählung, des Systems für die Ausstrahlung von Werbung (SER) und des Systems für die Messung und den Verbrauch von Kraftstoff in 20 Dieseltriebwagen der Serien SA103, SA131, SA132, SA133, SA136, SA137 und SA138, Eigentum der Województwa Pomorskiego, einschließlich des Austauschs von Geräten, der Lieferung einer Dispositionsanwendung sowie der Schulung der Benutzer. Der Betreiber, der die Beförderung mit den oben genannten Fahrzeugen durchführt, ist POLREGIO S.A. Pomorski Zakład w Gdyni. Ziel der Modernisierung ist es, einen hohen Funktionsgrad der in den Fahrzeugen installierten Systeme zu erreichen, die mindestens eine Erhöhung der Sicherheit in den Fahrzeugen, eine Erhöhung der Cybersicherheit, die Analyse von Reiseströmen, die Übermittlung von Informationen an Reisende und dergleichen ermöglichen. 2. Neben dem Grundauftrag ist der Auftraggeber berechtigt, das in Art. 441 der pzp genannten Optionsrecht in Anspruch zu nehmen. Die Option umfasst die Modernisierung des Systems für Passagierinformation (SIP), des Systems für die Überwachung von Innen- und Außenbereichen (CCTV), des Systems für die dynamische Fahrplanerstellung (SDRJ), des Systems für die Passagierzählung, des Systems für die Ausstrahlung von Werbung (SER) und des Systems für die Messung und den Verbrauch von Kraftstoff in maximal 6 Dieseltriebwagen der Serie SA133, einschließlich der Durchführung vollständiger Funktionalitätstests und der Inbetriebnahme des Systems. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht ganz oder teilweise in Anspruch nehmen. Der Auftraggeber wird eine Entscheidung darüber treffen, ob und inwieweit er das Optionsrecht in Anspruch nehmen kann und will, entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht keine vertragliche (einschließlich finanzielle) Verpflichtung des Auftraggebers darstellt, die mit dem Abschluss des Vertrags über das Auftragsverfahren verbunden ist, und dass der vorgesehene optionale Auftragsbereich nicht garantiert ist. Der oben angegebene optionale Bereich stellt den maximalen Umfang des Optionsrechts dar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen des Optionsrechts tätig zu werden, falls und soweit der Auftraggeber entsprechend der Erklärung des Auftraggebers über die Inanspruchnahme des Optionsrechts und den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen davon Gebrauch macht – mit der Abgabe einer solchen Erklärung geht der Auftraggeber eine finanzielle Verpflichtung in Höhe der aus dem Umfang der Arbeiten, die auf der Grundlage der gegebenen Erklärung der Option durchgeführt werden, resultierenden Kosten ein. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch gegen den Auftraggeber, wenn der Auftraggeber das Optionsrecht nicht in Anspruch nimmt. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, dass die Einzelpreise, die von der Option erfasst sind, identisch mit den im Grundauftrag angebotenen Preisen und während der gesamten Vertragsausführungszeit unverändert bleiben, mit der Maßgabe der Anpassung der Vergütung. 4. Die Ausführungsmodalitäten des Auftragsgegenstands, der von dem Optionsrecht erfasst ist, betreffen: die Art und Weise seiner Ausführung, seine Annahme, die erforderlichen Normen und technischen Bedingungen, die Zahlungsweise, die Sicherstellung, die Art und Weise der Berechnung von Vertragsstrafen, die Ausübung von Rechten und Pflichten, die sich aus der Garantie ergeben, sowie die Zusammenarbeit der Parteien, sind die gleichen wie diejenigen, die für den Grundauftragsgegenstand der Vereinbarung gelten. 5. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über die Inanspruchnahme des Optionsrechts entsprechend seinen Bedürfnissen, spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss. Der Auftraggeber kann das Optionsrecht einmal in Anspruch nehmen. 6. Der Ausführungszeitraum des Auftrags, der in Abs. 2 genannt wird, ist der gleiche wie der Ausführungszeitraum des Grundauftrags. 7. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in der Auftragsbeschreibung, die Anhang Nr. 1 zur SWZ und den Anhängen zur OPZ sowie im Vertragsentwurf, der Anhang Nr. 2 zur SWZ ist, festgelegt. 8. Der Auftraggeber behält sich nicht die Möglichkeit vor, sich ausschließlich um Aufträge zu bewerben, die in Art. 94 der pzp genannten Auftragnehmer betreffen. 9. Subunternehmer: 1) Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer (Subunternehmern) übertragen. 2) Im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags behält sich der Auftraggeber nicht die Pflicht zur persönlichen Ausführung der Kernaufgaben des Auftrags vor. 3) Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer im Falle der Übertragung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie (falls bereits bekannt) die Namen dieser Subunternehmer angibt. 4) Die Übertragung eines Teils des Auftrags zur Ausführung an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags. 10. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Abgabe eines alternativen Angebots, wie in Art. 92 der pzp genannt, d.h. eines Angebots, das eine andere Ausführungsart des Auftrags als die in dieser SWZ bestimmte vorsieht. 11. Der Auftraggeber plant nicht, einen Rahmenvertrag abzuschließen und ein dynamisches Beschaffungssystem zu schaffen, und plant nicht, die günstigste Offerte unter Anwendung einer elektronischen Auktion auszuwählen. 12. Der Auftraggeber plant nicht, Aufträge auf der Grundlage von Art. 214 Abs. 1 Pkt. 8 der pzp zu erteilen. 13. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Abgabe von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen oder der Beifügung von elektronischen Katalogen zum Angebot in den in Art. 93 der pzp genannten Fällen vor. 14. Der Auftraggeber plant keine Abrechnung in Fremdwährungen. Die Abrechnung des Auftrags erfolgt in PLN. 15. Der Auftraggeber plant keine Rückerstattung der Teilnahmekosten. 16
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
Contains data from Tenders Electronic Daily (TED), © European Union, ted.europa.eu — CC BY 4.0.
Ähnliche Ausschreibungen
Polen – Softwarepaket und Informationssysteme – Zakup systemu do monitorowania logów oraz zarządzania i monitorowania bezpieczeństwa infrastruktury teleinformatycznej wraz z pracami wdrożeniowymi oraz z wsparciem technicznym
Zakład Emerytalno-Rentowy Ministerstwa Spraw Wewnętrznych i AdministracjiPolenSoftwarepaket und InformationssystemeComputerserverWartung und Reparatur von ComputeranlagenFrist in 15 TagenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
Polen – Softwarepaket und Informationssysteme – Dostawa oprogramowania do budowy chmury prywatnej - postępowanie w celu zawarcia umowy ramowej
Naukowa i Akademicka Sieć Komputerowa - Państwowy Instytut BadawczyPolenSoftwarepaket und InformationssystemeFrist in 29 TagenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
Polen – Computerserver – Wzmocnienie cyberbezpieczeństwa infrastruktury wodociągowej Przedsiębiorstwa Gospodarki Komunalnej „Eko-Strug” Sp. z o.o.
PRZEDSIĘBIORSTWO GOSPODARKI KOMUNALNEJ "EKO-STRUG" SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄPolenComputerserverNetzausrüstungStromerzeugungsanlagenFrist in 19 TagenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026
Polen – Server – Zakup serwerów rack i przełączników sieciowych na potrzeby Centralnych Usług Infrastrukturalnych
Prokuratura KrajowaPolenServerNetzausrüstungSoftwarepaket und InformationssystemeFrist in 8 TagenVeröffentlicht am 19. Aug. 2026