Deutschland – Straßenbauarbeiten – Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße mit statischen Hangsicherungen sowie Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges in 99734 Nordhausen; 2. Bauabschnitt
Beschreibung
Die Stadt Nordhausen baut die Wallrothstraße grundhaft aus. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Im 1. Bauabschnitt (Station 0-085 bis 0+340) ist der Ausbau einschließlich eines neuen Regenwasserkanals bereits erfolgt. Mit diesem Verfahren werden die Bauleistungen für den 2. Bauabschnitt von Bau-km 0+340 bis Bau-km 0+508 ausgeschrieben (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Die Straße verläuft in diesem Abschnitt in ausgeprägter Hanglage. Die talseitige Böschung ist nicht standsicher; die Standsicherheit wird über drei Ingenieurbauwerke hergestellt, die den Schwerpunkt der Maßnahme bilden: - eine überschnittene Bohrpfahlwand von Station 0+400 bis 0+508, Länge rd. 108 m, abgewickelte Wandfläche rd. 1.350 m², Großbohrpfähle nach DIN EN 1536 mit D = 88 cm, rückverankert mit 29 Mikropfählen nach DIN EN 14199; darauf Kopfbalken und Kappe aus Stahlbeton, - eine Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteilen von Station 0+420 bis 0+508, Länge rd. 90 m, - eine Böschungsstabilisierung in bewehrter Erde mit Geogittern von Station 0+340 bis 0+400. Hinzu kommen der grundhafte Straßenausbau einschließlich Oberflächenentwässerung, ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der abschnittsweise über die Kappe der Bohrpfahlwand geführt wird, eine Querungshilfe mit Bodenindikatoren, die Straßenbeleuchtung sowie die Anpassung des bergseitigen Waldweges. Besondere Randbedingungen der Ausführung: - Der Baubereich steht unter Kampfmittelverdacht; vor den Erd- und Bohrarbeiten ist eine Sondierung erforderlich. - Unter der Bestandsfahrbahn befindet sich eine mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Packlage. Für deren Ausbau gelten der Leitfaden C 316 und die TRGS 551. - Im Baufeld verläuft eine in Betrieb befindliche Mittelspannungstrasse des örtlichen Netzbetreibers, die während der Bauzeit zu sichern ist. - Die Baumfäll- und Rodungsarbeiten unterliegen der Bindung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG und sind nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September zulässig. - Die Arbeitsebene für die Bohrpfahlarbeiten ist die vorhandene Fahrbahn mit einer befestigten Breite von rd. 5,65 m. Die Baumaßnahme wird in drei zeitlich getrennten Ausführungsabschnitten ausgeführt: - Abschnitt 1: Baumfäll- und Gehölzarbeiten, 18.01.2027 bis 28.02.2027. - Abschnitt 2.1: Hauptbaumaßnahme, 03/2027 bis 12/2027. - Abschnitt 2.2: Fertigstellung der Hauptbaumaßnahme, 04/2028 bis 06/2028. Zwischen Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 ruhen die Arbeiten. Zwischen Abschnitt 2.1 und Abschnitt 2.2 liegt die Winterunterbrechung ab dem 18.12.2027. Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistung in weitere Lose ist nicht vorgesehen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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