Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Świadczenie usługi obejmującej zagospodarowanie odpadów komunalnych pochodzących z terenu Miasta Łaziska Górne w 2027 r.
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung von kommunalen Abfällen, die aus dem Gebiet der Stadt Łaziska Górne im Jahr 2027 stammen. Der Auftragsgegenstand ist in 3 Teile unterteilt: Teil 1 - Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung von kommunalen Abfällen, die aus dem Gebiet der Stadt Łaziska Górne im Jahr 2027 stammen, einschließlich Abfällen aus bebauten Grundstücken sowie Abfällen, die im Rahmen des Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle PSZOK (im Folgenden PSZOK) für die Abfallcodes: 20 03 01, 15 01 01, 20 01 01, 15 01 02, 15 01 04, 15 01 05, 15 01 06, 20 01 39, 20 01 40, 15 01 07, 20 01 02, 20 01 08, 20 02 01, ex 20 01 99 - Asche aus Haushaltsfeuern, 20 03 07, 15 01 10*, 20 01 10, 20 01 11, 20 01 13*, 20 01 19*, 20 03 07, 20 01 21*, 20 01 23*, 20 01 25, 20 01 26*, 20 01 28, 20 01 30, 20 01 32, 20 01 34, 20 01 35*, 20 01 36, 20 01 99 - Abfälle, die nicht als medizinische Abfälle qualifiziert sind, die im Haushalt durch die Aufnahme von Arzneimitteln in Form von Injektionen und die Überwachung des Substanzspiegels im Blut entstehen, insbesondere Nadel und Spritzen, 16 01 03. Die zu entsorgenden Abfälle werden sukzessive in Mengen, die von der Menge der von den Einwohnern der Stadt Łaziska Górne erzeugten Abfälle abhängen, sowie in Abhängigkeit von der Häufigkeit des Füllens der im PSZOK befindlichen Container/Behälter übergeben. Die geschätzte Abfallmasse, die zur Entsorgung vorgesehen ist, beträgt 7 947,50 Mg. Ausführungsfrist: 12 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht früher als ab dem 1. Januar 2027 und nicht später als bis zum 31. Dezember 2027. Teil 2 - Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung von kommunalen Abfällen, d.h. 20 02 01 - biologisch abbaubare Abfälle, die im Rahmen des Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle PSZOK, der sich in der Stadt Łaziska Górne befindet, gesammelt werden. Die zu entsorgenden Abfälle werden sukzessive in Mengen, die von der Häufigkeit des Füllens der im PSZOK befindlichen Container/Behälter abhängen, übergeben. Die geschätzte Abfallmasse, die zur Entsorgung vorgesehen ist, beträgt 1 500,00 Mg. Ausführungsfrist: 12 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht früher als ab dem 1. Januar 2027 und nicht später als bis zum 31. Dezember 2027. Teil 3 - Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen aus Haushalten mit den Codes: 17 01 01, 17 01 07, 17 06 04, 17 09 04, die im Rahmen des Punktes für die selektive Sammlung kommunaler Abfälle PSZOK, der sich in der Stadt Łaziska Górne befindet, gesammelt werden. Die zu entsorgenden Abfälle werden sukzessive in Mengen, die von der Häufigkeit des Füllens der im PSZOK befindlichen Container/Behälter abhängen, übergeben. Die geschätzte Abfallmasse, die zur Entsorgung vorgesehen ist, beträgt 900,00 Mg. Ausführungsfrist: 12 Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses, jedoch nicht früher als ab dem 1. Januar 2027 und nicht später als bis zum 31. Dezember 2027. Gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 der Pzp plant der Auftraggeber die Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen wie für den Hauptauftrag, die mit dem Gegenstand des Hauptauftrags übereinstimmen und die Erbringung der Dienstleistung zur Entsorgung von kommunalen Abfällen, die aus dem Gebiet der Stadt Łaziska Górne im Jahr 2027 stammen, umfassen, die Teil des Auftrags sind (Auftragsumfang). Der Auftraggeber plant die Möglichkeit, Aufträge zu erteilen, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 Pzp erwähnt, die nicht mehr als 10% des Wertes des Hauptauftrags ausmachen, die die Erhöhung der Menge der zur Entsorgung vorgesehenen kommunalen Abfälle, die für den Hauptauftrag im Auftragsgegenstand beschrieben sind, umfassen. Die Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen kann eine oder mehrere oder alle Arten von Abfällen, die im Hauptauftrag enthalten sind, betreffen, je nach Bedarf. Im Teil 1- darf der Auftrag zur Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen 794,75 Mg nicht überschreiten, im Teil 2- darf er 150,00 Mg nicht überschreiten, im Teil 3- darf er 90,00 Mg nicht überschreiten. Die Erbringung der Dienstleistungen zur Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen ist vorgesehen, wenn der Auftraggeber keinen unterzeichneten Vertrag hat oder der unterzeichnete Vertrag ausgelaufen ist oder im Falle einer sich verlängerten Verfahrens zur Erteilung des Auftrags für das Jahr
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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