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Ungarn – Krankenhauswäsche – Egyszerhasználatos műtéti textíliák beszerzése

Gottsegen György Országos Kardiovaszkuláris IntézetUngarnVeröffentlicht am 21. Okt. 2026
Noch 22 Tage

Beschreibung

Ausschreibung für die Beschaffung von Einmal-Medizintextilien mit einer Lagerhaltung in einem ausgelagerten Lager in 17 Lose, insgesamt 13690 Stück/12 Monate, gemäß der detaillierten Spezifikation im technischen Teil der Vergabeunterlagen (kommerzielles Angebot). Der Auftraggeber möchte in diesem Verfahren keinen Rahmenvertrag abschließen. Der Auftraggeber möchte einen Kaufvertrag über die in der Ausschreibung und den Vergabeunterlagen festgelegte Menge mit Sicherstellung des ausgelagerten Lagerbestands abschließen. Sollte ein Los mehrere Produkte enthalten, so ist für alle im Los enthaltenen Produkte ein Angebot abzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Ausführung in jedem Los die im Ausschreibungstext pro Los getrennt vorgegebenen Mengen zu 70% abzunehmen. Bedingungen für das ausgelagerte Lager: - Die Mindestmenge, die als Ausgangsbestand für das ausgelagerte Lager zwingend zu liefern ist, wird dem Gewinner der Ausschreibung vor Vertragsabschluss vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. - Das Frist für die erste Befüllung des ausgelagerten Lagers ist in Punkt V.2 des Vertragsentwurfs festgelegt. - Der Auftraggeber sendet die Abrufe in der Regel wöchentlich an den Gewinner der Ausschreibung, abweichend davon ist der Auftraggeber berechtigt, in Abhängigkeit vom Verbrauch auch in kürzeren Intervallen Abrufe zu tätigen. - Der Gewinner der Ausschreibung ist verpflichtet, die Ergänzung des Lagerbestands des ausgelagerten Lagers innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung des Auftraggebers (Abruferklärung) durchzuführen. Der Gewinner der Ausschreibung muss in seinem Angebot die Annahme der Bedingungen für die Einrichtung des ausgelagerten Lagers erklären. Bei Fehlen dieser Erklärung – gegebenenfalls nach einer Aufforderung zur Ergänzung – ist das Angebot ungültig. Der genaue Gegenstand der Beschaffung, die Menge und die Aufgaben des Gewinners der Ausschreibung werden detailliert in den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt Technische Beschreibung (kommerzielles Angebot) und Vertragsentwurf festgelegt. Die Definition des Beschaffungsgegenstandes erfolgte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 46 (3) der Verordnung 321/2015. (X.30.) zur eindeutigen Festlegung der Art der zu beschaffenden Produkte. Der Auftraggeber akzeptiert in jedem Los die gleichwertige Leistung mit den genannten Produkten (und Fabrikaten). Im Zweifelsfall trägt der Gewinner der Ausschreibung die Beweislast für die Gleichwertigkeit.

CPV-Codes

Krankenhauswäsche

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