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Polen – Personalcomputer – Dostawa sprzętu komputerowego dla Jednostek Administracji Państwowej

Centrum Obsługi Administracji Rządowej działające w imieniu i na rzecz Jednostek Administracji PaństwowejPolenVeröffentlicht am 12. Aug. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Computerequipment für die Bedürfnisse der staatlichen Verwaltungseinheiten. 2. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands sowie die Art und Weise seiner Durchführung wurden in der technischen Spezifikation - Anlage Nr. 2 zum SWZ, in Anlage Nr. 3 zum SWZ - Entwurf der Rahmenvertragsbedingungen sowie in Anlage Nr. 4 zum SWZ - Entwurf der Vertragsbedingungen für die Ausführung festgelegt. 3. Der Auftraggeber kann das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags für ungültig erklären, wenn die Mittel, die der Auftraggeber für die Finanzierung des gesamten oder eines Teils des Auftrags vorgesehen hatte, nicht bewilligt wurden. 4. Der Auftraggeber hat die geschätzte Anzahl des bestellten Auftragsgegenstands nur zu Zwecken der Bewertung der von den Ausführenden eingereichten Angebote festgelegt, die anschließend zur Erstellung einer Rangliste der eingereichten Angebote dienen wird. 5. Der Rahmenvertrag - in jedem Teil - wird das gesamte in den eingereichten Angeboten aufgeführte Sortiment enthalten, d.h. jede Einheit kann während der Gültigkeitsdauer des Rahmenvertrags jede in der technischen Spezifikation, die Anlage Nr. 2 zum SWZ darstellt, festgelegte Ausrüstung erwerben. 6. Jedes Mal, wenn der Auftragsgegenstand im SWZ, einschließlich der technischen Spezifikation, die Anlage Nr. 2 zum SWZ darstellt, durch Angabe von Normen, Marken, Patenten oder Herkunft, Quelle oder einem besonderen Verfahren beschrieben wird, gestattet der Auftraggeber dem Ausführenden die Angebote einer gleichwertigen Lösung. 7. Ein Ausführender, der sich auf gleichwertige Lösungen wie die vom Auftraggeber beschriebenen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Ausrüstung/Software die Anforderungen erfüllt, die in Anlage Nr. 2 zum SWZ festgelegt sind. Die Gleichwertigkeit in Bezug auf technische, nutzungsbezogene oder betriebliche Parameter muss insbesondere sicherstellen, dass die technischen Parameter nicht schlechter sind als die vom Auftraggeber akzeptierten. 8. Der Auftraggeber informiert, dass die Durchführung der Ausführungsverfahren während der Gültigkeitsdauer des Rahmenvertrags über die Plattform unter der Adresse: https://zamowienia.eb2b.com.pl oder https://platforma.eb2b.com.pl erfolgen wird, die vom Ausführenden die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfordert. Die Plattform verfügt über folgende Funktionen: Übermittlung der „Einladung“ zur Teilnahme am Ausführungsverfahren, Einreichung von Antworten auf die „Einladung“ durch die Person/en, die vom Ausführenden benannt wurden, Führung anderer Korrespondenz zwischen dem Ausführenden und dem Auftraggeber oder den Einheiten, einschließlich der Übermittlung von Verträgen zur Unterschrift sowie Berichterstattung. 9. Der Umfang der Ausführungsaufträge wird jeweils durch die Einheiten in der „Einladung“ zur Teilnahme am Ausführungsverfahren festgelegt. 10. Der Auftraggeber verlangt die Einreichung von relevanten Nachweisen, die in der technischen Spezifikation - Anlage Nr. 2 zum SWZ aufgeführt sind, zusammen mit dem Angebot. Der Auftraggeber gestattet im Falle der Nichtabgabe der relevanten Nachweise durch den Ausführenden oder wenn die eingereichten relevanten Nachweise unvollständig sind, die Möglichkeit, den Ausführenden zur Abgabe oder Ergänzung innerhalb der festgelegten Frist aufzufordern, es sei denn, dass das Angebot trotz Abgabe des relevanten Nachweises zurückgewiesen wird oder Gründe für die Ungültigkeit des Verfahrens vorliegen. 11. Informationen über die Finanzierung oder Mitfinanzierung. Der Auftrag für die Bedürfnisse: 1) des Ministeriums für Gesundheit wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus im Rahmen des Programms Europäische Fonds für soziale Entwicklung 2021-2027 sowie aus dem Kohäsionsfonds im Rahmen des Programms Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima, Umwelt 2021-2027 mitfinanziert, 2) des Warmińsko-Mazurski Wojewodschaftsamt in Olsztyn wird mit Mitteln des Programms des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für die Jahre 2021-2027 im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts Nr. FAMI.02.01-IZ.00-0003/24 „Warmińsko-Mazurski dostępne für legale Migration“ mitfinanziert, das aus Mitteln der Europäischen Union mitfinanziert wird, 3) des Ministeriums für Klima und Umwelt wird aus den Europäischen Fonds für Infrastruktur, Klima, Umwelt mitfinanziert, 4) des Niederschlesischen Wojewodschaftsamt in Breslau wird mit Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für die Jahre 2021-2027 sowie des Solidaritätsfonds mitfinanziert, 5) des Hauptamtes für Geodäsie und Kartografie wird mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Projekts „Sicherung der Verfügbarkeit sowie Nutzung innovativer netzbasierter Dienste und Daten durch Bürger und Unternehmen zusammen mit der Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und des menschlichen Lebens, das durch die öffentliche Verwaltung gewährleistet wird (Smart Geoportal), Vereinbarung Nr. FERC.02.01-IP.01-0006/25-00, 6) des Ministeriums für EU-Fonds und Regionalpolitik wird aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Programm Technische Hilfe für Europäische Fonds 2021-2027 sowie aus dem Staatshaushalt finanziert, 7) des Hauptamtes für Umwelt wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert, 8) des Ministeriums für Kultur und nationales Erbe wird mit Mitteln der Europäischen Fonds für Infrastruktur, Klima, Umwelt 2021-2027 (Richtlinien zur Qualifikationsfähigkeit der Ausgaben für die Jahre 2021–2027) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums Finanzmechanismus 2021-2028 (Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Finanzmechanismus des EWR für die Jahre 2021–2028 sowie des Norwegischen Finanzmechanismus für die Jahre 2021–2028) mitfinanziert. II. LAUFZEIT DES VERTRAGS Laufzeit des Rahmenvertrags: 12 Monate ab dem Tag des Abschlusses oder bis zum Verbrauch der für die Durchführung des Auftragsgegenstands vorgesehenen finanziellen Mittel, je nachdem, was zuerst eintritt

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