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Frankreich – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Collecte et traitement des déchets issus des stations d’épuration de Troyes Champagne Métropole - Lot n°1-.

Troyes Champagne MetropoleFrankreichVeröffentlicht am 21. Juni 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Die Gemeinde Troyes Champagne Métropole muss die Sammlung, den Transport und die Behandlung der Abfälle aus den Siebrückständen der Kläranlage Barberey Saint Sulpice, die städtische Abwässer behandelt, sicherstellen. Der vorliegende Auftrag hat zum Ziel, die Bedingungen für die Bereitstellung von Containern, die Sammlung, den Transport und die Behandlung der Abfälle aus den Siebrückständen der Kläranlage Barberey Saint Sulpice zu definieren. Gemäß Artikel L2113-10 des Code de la commande publique ist die vorliegende Ausschreibung wie folgt unterteilt:

-Lot n°1: Siebrückstände der Kläranlage Barberey-Saint-Sulpice

-Lot n°2: Siebrückstände der Kläranlage Estissac (M2023-024)

Diese Ausschreibung betrifft nur den Lot n°1. Der Lot n°2 ist weiterhin gültig und wird bei seiner Verlängerung Gegenstand einer separaten Ausschreibung sein. Gemäß den Bestimmungen der Artikel L2125-1.1°, R. 2162-1 bis R. 2162-6 und R. 2162-13 bis R. 2162-14 des Code de la Commande Publique wird jeder Lot zum Abschluss eines einseitigen Rahmenvertrags mit Bestellscheinen führen. Der Inhaber des Rahmenvertrags wird bei jedem Bedarf durch die Ausstellung von Bestellscheinen gemäß den Bestimmungen der Artikel R. 2162-13 und R. 2162-14 des Code de la Commande Publique konsultiert. Gemäß Artikel R.2162-4-2° des Code de la Commande Publique wird der Rahmenvertrag mit einem Höchstbetrag von 150 000 € netto pro Jahr abgeschlossen. Die Gültigkeitsdauer des vorliegenden Auftrags beginnt ab dem Datum der Benachrichtigung für einen Zeitraum von einem Jahr. Er kann dreimal stillschweigend um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der Inhaber des öffentlichen Auftrags kann die Verlängerung nicht ablehnen, gemäß den Bestimmungen des Artikels R2112-4 des Code de la commande publique. Im Falle einer Nichtverlängerung wird dem/den Auftragnehmer(n) des öffentlichen Auftrags mindestens einen Monat vor dessen Ablauf ein Schreiben zugesandt. Die Ausführungsfristen beginnen ab der Benachrichtigung über einen Bestellschein und werden in diesem festgelegt. Ein monatlicher Bestellschein wird hierzu erstellt. Die Abholtage und das Datum des Einsatzes werden zusätzlich zum BDC bestätigt. Ein Ortstermin ist fakultativ (siehe Artikel 3-4 des RC).

CPV-Codes

Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle

Unterlagen & Angebotsabgabe

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