Polen – Verkauf von Reisetickets und Veranstaltung von Pauschalreisen – Kompleksowa organizacja podróży zagranicznych
Beschreibung
1) Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Organisation von Auslandsreisen für Mitarbeiter, Studenten, Doktoranden, nicht bei der Hochschule beschäftigte Personen, die Aufgaben im Auftrag der Hochschule ausführen, sowie für ausländische Gäste der Universität Śląski - Reservierung, Verkauf und Lieferung von Flug-, Bahn-, Bus- und Fährtickets gemäß den laufenden Bedürfnissen sowie der Visa-Service für Pässe, gemäß den Bedingungen und den Grundsätzen, die im Detailbeschreibung des Auftragsgegenstandes, der Anhang Nr. 2 zum SWZ ist. 2) Die Detailbeschreibung des Auftragsgegenstandes ist Anhang Nr. 2 zum SWZ. 3) Der Auftraggeber gestattet keine Einreichung von Teilangeboten. Die Aufteilung des Auftrags in Teile ist durch die Spezifik des Auftragsgegenstandes bedingt, der eine umfassende Dienstleistung umfasst - die vollständige Organisation von Auslandsdienstreisen für Mitarbeiter, Doktoranden, Studenten und Gäste der Universität Śląski, einschließlich: Suche nach geeigneten Verbindungen, Reservierung, Verkauf und Lieferung gemäß den laufenden Bedürfnissen, sowohl von Flug-, Bahn-, Bus- als auch Fährtickets sowie dem Visa-Service für Pässe. Insbesondere umfasst dies auch die Sicherstellung der Durchführung der gesamten Reise gemäß den geltenden lokalen Vorschriften der Zielländer und die Information darüber an die ausreisenden Personen in Fristen, die die Erlangung der erforderlichen Dokumente ermöglichen (dies betrifft alle Arten von Gebühren, z. B. Flughafengebühren, Steuern, Versicherungen, Visa, Transitvisa, obligatorische Impfungen) sowie die Information der ausreisenden Person in einer Frist, die die Erlangung der erforderlichen Dokumente ermöglicht, wenn die Durchführung der Ausreise den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen erfordert, die der Auftragnehmer nicht erbringen kann (z. B. Kauf eines Platzes, zusätzlicher Versicherung). Darüber hinaus umfasst eine internationale Reise oft Teilstrecken, die die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln verbinden, z. B. mit der Bahn und dem Flugzeug. Eine solche vielseitige Reiseorganisation kann nur von einem Auftragnehmer durchgeführt werden, der in der Branche tätig ist. 4) Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit der Einreichung von Alternativangeboten vor. 5) Der Auftraggeber sieht keine Vergabe von Aufträgen für ähnliche Dienstleistungen im Sinne der Vorschrift des Artikels 214 Absatz 1 Punkt 7 des Gesetzes Pzp vor. 6) Frist für die Durchführung des Auftrags: für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder bis zur Erschöpfung des Betrags, den der Auftraggeber für die Finanzierung des Auftrags (Auftragswert) vorgesehen hat, je nachdem, welches der genannten Ereignisse früher eintritt. 7) Ort der Durchführung: Universität Śląski in Katowice, ul. Bankowa 12, 40-007 Katowice; 8) Die detaillierten Bedingungen für die Durchführung des Auftrags sowie die Zahlungsbedingungen enthält der Vertragsentwurf, der Anhang Nr. 3 zum SWZ ist. 9) Der Auftraggeber sieht keine zusätzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags vor, die soziale, wirtschaftliche, umweltbezogene, mit Innovationen, Beschäftigung oder Vertraulichkeit der an den Auftragnehmer während der Durchführung des Auftrags übermittelten Informationen zusammenhängen; 10) Der Auftraggeber sieht keine Klausel im Sinne des Artikels 94 des Gesetzes Pzp vor; 11) Der Auftraggeber legt die Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Bereich der Beschäftigung durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses der Personen fest, die die vom Auftraggeber angegebenen Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung des Auftrags ausführen, deren Ausführung darin besteht, die Arbeit in der Art und Weise auszuführen, die in Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (t.j. Dz. U. 2025 poz. 277) festgelegt ist: a) Der Auftraggeber verlangt, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Suche, Reservierung, dem Verkauf von Tickets, der telefonischen und E-Mail-Betreuung von Mitarbeitern, Studenten, Doktoranden und ausländischen Gästen der UŚ sowie dem Visa-Service für Pässe (dies gilt nicht für die persönliche Ausführung der Tätigkeiten durch den Auftragnehmer oder Subunternehmer) von Personen ausgeführt werden, die vom Auftragnehmer (oder Subunternehmer, wenn der Auftragnehmer die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer überträgt) auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Gesetzes vom 26. Juni 1974 – Arbeitsgesetzbuch (t.j. Dz. U. 2025 poz. 277) beschäftigt sind; b) die Art und Weise der Überprüfung der Beschäftigung dieser Personen, die Rechte des Auftraggebers im Bereich der Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung dieser Personen sowie die Sanktionen für die Nichterfüllung der genannten Anforderungen sind in § 4 des Vertragsmusters, das Anhang Nr. 3 zum SWZ ist, detailliert beschrieben. 12) Der Auftraggeber sieht keine Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselaufgaben im Zusammenhang mit Aufträgen für Dienstleistungen durch die einzelnen Auftragnehmer, die sich gemeinsam um die Vergabe des Auftrags im Sinne des Artikels 60 des Gesetzes Pzp bewerben, oder im Zusammenhang mit der Beteiligung von Subjekten, die Ressourcen zur Verfügung stellen, im Sinne des Artikels 121 des Gesetzes Pzp, vor. 13) Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags Subunternehmern übertragen. Der Auftraggeber schränkt die Verpflichtung zur persönlichen Ausführung der Schlüsselteile des Auftrags durch den Auftragnehmer nicht ein; der Auftragnehmer sollte in seinem Angebot die Teile des Auftrags angeben, deren Ausführung er Subunternehmern übertragen möchte, sowie (soweit ihm bekannt) die Namen (Firmen) dieser Subunternehmer. 14) Das Angebot sollte durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von: 20.000,00 zł (in Worten: zwanzigtausend Złoty und 00/100) gesichert sein. 15) Der Auftragnehmer, dessen Angebot als das vorteilhafteste anerkannt wird, verpflichtet sich, vor Abschluss des Vertrags eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags in Höhe von 5 % des maximalen Nennwerts der Verpflichtung des Auftraggebers, die sich aus dem Vertrag ergibt (Der Vertragswert ist die
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Unterlagen & Angebotsabgabe
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