Polen – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – „Odbiór i zagospodarowanie odpadów komunalnych od właścicieli nieruchomości zamieszkałych oraz nieruchomości, na których znajduje się domek letniskowy, lub innych nieruchomości wykorzystywanych na cele rekreacyjno-wypoczynkowe zlokalizowanych na terenie Gminy Kluki”
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Dienstleistung, die aus der Entsorgung und Verwertung von Abfällen besteht, die aus Immobilien stammen, in denen Einwohner wohnen, sowie aus Immobilien, auf denen sich ein Ferienhaus oder eine andere Immobilie befindet, die zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt wird, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kluki befinden, im Zeitraum vom Datum des Vertragsabschlusses (jedoch nicht früher als 01.01.2027) bis 36 Monate sowie die Ausstattung der genannten Immobilien mit Behältern und Säcken, die zur selektiven Sammlung von Papierabfällen bestimmt sind. Die Erbringung der obigen Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den Bestimmungen erfolgen: des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden (d.h. Dz. U. aus 2025, Nr. 733, geändert), des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 über Abfälle (d.h. Dz. U. aus 2023, Nr. 1587), der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 10. Mai 2021 über die Art und Weise der selektiven Sammlung ausgewählter Abfallfraktionen (Dz. U. aus 2021, Nr. 906), der Verordnung des Ministers für Umwelt vom 11. Januar 2013 über die spezifischen Anforderungen für die Entsorgung von kommunalen Abfällen durch Eigentümer (Dz. U. aus 2013, Nr. 122), der Verordnung des Ministers für Umwelt vom 16. Juni 2009 über Sicherheit und Hygiene bei der Entsorgung von kommunalen Abfällen (Dz. U. aus 2009, Nr. 104, Nr. 868), des Abfallwirtschaftsplans für die Woiwodschaft Łódź für die Jahre 2025-2030 unter Berücksichtigung der Jahre 2031-2036, angenommen durch Beschluss Nr. XVII/204/2025 vom 26. August 2025 des Sejmiks der Woiwodschaft Łódź. Aufgrund des unterzeichneten Vertrages führt der Auftragnehmer für den im Vertrag festgelegten Preis die Dienstleistung in Bezug auf die Entsorgung und Verwertung von kommunalen Abfällen, die aus bewohnten Immobilien sowie aus Immobilien stammen, auf denen sich Ferienhäuser und andere Immobilien befinden, die zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt werden, vom Punkt der selektiven Sammlung von kommunalen Abfällen, die von den Einwohnern geliefert werden, sowie auf der Grundlage der mobilen Sammlung vor dem Grundstück in der Frühlingszeit. Die Dienstleistung umfasst auch die Lieferung von Behältern oder Säcken (Papier) für Abfälle an alle Eigentümer der Immobilien, die Erklärungen über die Höhe der Gebühr für die Entsorgung von kommunalen Abfällen eingereicht haben, die vom Auftraggeber angegeben wurden, die Ausstattung mit den notwendigen Behältern/Kontainern des Punktes der selektiven Sammlung von kommunalen Abfällen, der Eigentum der Gemeinde Kluki ist, und seine Bedienung sowie die Organisation der mobilen Sammlung von Abfällen, die vor dem Grundstück ausgestellt wurden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit die Entsorgung und Verwertung der folgenden Abfälle sicherzustellen: 1) nicht segregierte (gemischte) kommunale Abfälle; 2) selektiv gesammelte kommunale Abfälle, unterteilt in die folgenden Fraktionen: a) Papier, einschließlich Tektur, Verpackungsabfälle aus Papier sowie Verpackungsabfälle aus Tektur, b) Glas, einschließlich Verpackungsabfälle aus Glas, c) Metalle, einschließlich Verpackungsabfälle aus Metallen, Abfälle aus Kunststoffen, einschließlich Verpackungsabfälle aus Kunststoffen, sowie mehrstoffige Verpackungsabfälle, d) Bioabfälle, e) Asche aus Hausfeuerstätten – in der Winterzeit, d.h. vom 1. November bis 31. März. In der Winterzeit, d.h. vom 1. November bis 31. März, wird die Asche aus Hausfeuerstätten von den Eigentümern der Immobilien in Behältern gesammelt, die zur Sammlung von Bioabfällen bestimmt sind. Für die Dauer der Aschesammlung sollten diese Behälter entsprechend gekennzeichnet werden, um eindeutig anzugeben, dass sie zur Sammlung von Asche aus Hausfeuerstätten bestimmt sind. Die Kennzeichnung sollte es ermöglichen, sie von den Behältern zu unterscheiden, die in diesem Zeitraum zur Sammlung von Bioabfällen bestimmt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, aus diesen Behältern nur Asche aus Hausfeuerstätten zu entsorgen, gemäß den in der Auftragsdokumentation und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Regeln. Die Entsorgung der Asche wird gemäß dem vom Auftraggeber festgelegten Zeitplan durchgeführt. Nach Ablauf der Winterzeit, d.h. ab dem 1. April, werden die Behälter wieder zur Sammlung von Bioabfällen verwendet und gemäß den für diese Abfallfraktion geltenden Regeln genutzt. Der Auftrag umfasst auch die Durchführung von Informations- und Bildungsmaßnahmen durch den Auftragnehmer, wie in Punkt 5.12 OPZ (Anlage Nr. 1) beschrieben. 2. Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistung, die Gegenstand des Auftrags ist, enthält Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands. Frist für die Erbringung des Auftragsgegenstands: vom Datum des Vertragsabschlusses (jedoch nicht früher als 01.01.2027) bis 36 Monate oder bis zur Entsorgung und Verwertung von 4 650 Mg kommunalen Abfällen, je nachdem, was früher eintritt. Die geplanten Vertragsbestimmungen sind Anhang Nr. 3 zur SWZ.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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