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Polen – Glatteisbeseitigung – Zimowe utrzymanie dróg wojewódzkich na terenie działania Rejonu Dróg Wojewódzkich w Drawsku Pomorskim

Województwo Zachodniopomorskie - Zachodniopomorski Zarząd Dróg WojewódzkichPolenVeröffentlicht am 25. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung der Winterpflege der Woiwodschaftsstraßen, die vom Westpommerschen Woiwodschaftsstraßenamt in Koszalin verwaltet werden, im Wirkungsbereich des Straßenverkehrsamts in Drawsko Pomorskie, unterteilt in 4 Aufgaben: Aufgabe Nr. 1 - Łobez; Aufgabe Nr. 2 - Drawsko Pomorskie; Aufgabe Nr. 3 - Czaplinek; Aufgabe Nr. 4 - Wałcz. Der genaue Standort und der Umfang der Dienstleistungen für eine bestimmte Aufgabe sind in Abschnitt C SWZ - Beschreibung des Auftragsgegenstands und in den Preisformularen (Muster 4.1 – 4.4) SWZ festgelegt. 2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand unter Verwendung von ICT-Produkten, ICT-Dienstleistungen sowie ICT-Prozessen zu realisieren, für die keine Empfehlungen gemäß Art. 33 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 über das nationale Cybersecurity-System erteilt wurden, die deren negativen Einfluss auf das grundlegende Sicherheitsinteresse des Staates feststellen, oder einer Entscheidung oder eines anderen Rechtsakts, aufgrund dessen ein bestimmtes ICT-Produkt, eine ICT-Dienstleistung oder ein bestimmter ICT-Prozess aus dem Verkehr gezogen werden sollte. 3. Der Auftraggeber sieht die Möglichkeit vor, ähnliche Aufträge zu erteilen, d.h. Aufträge nach eigenem Ermessen, wie in Art. 305 Pkt 1 in Verbindung mit Art. 214 Abs. 1 Pkt 7 des Gesetzes - Öffentliches Auftragsrecht. 1) Der Umfang der Dienstleistungen besteht in der Wiederholung ähnlicher Dienstleistungen, die mit dem Gegenstand des Hauptauftrags übereinstimmen; 2) Der Wert der Dienstleistungen wird auf einen Nettobetrag von bis zu folgendem Betrag festgelegt: Aufgabe Nr. 1 – 1 057 798,00 zł; Aufgabe Nr. 2 – 1 629 400,00 zł; Aufgabe Nr. 3 – 1 395 882,00 zł; Aufgabe Nr. 4 – 1 965 297,00 zł. 3) Grundlage für die Festlegung der Bedingungen zur Durchführung eines ähnlichen Auftrags ist der Hauptvertrag sowie die mit dem Auftragnehmer geführten Verhandlungen. 4. Aufgrund von Art. 95 Abs. 1 des Gesetzes - Öffentliches Auftragsrecht verlangt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer oder der Subunternehmer auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Personen beschäftigt, die während der Durchführung des Auftrags folgende Tätigkeiten ausführen, wenn deren Ausführung darin besteht, Arbeit in der in Art. 22 § 1 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Weise auszuführen: 1) Bedienung von Geräten und Fahrzeugen, die zur Erbringung der Winterpflegedienstleistung verwendet werden, einschließlich der von den Gerätebedienern und Fahrern ausgeführten Tätigkeiten. 2) manuelle Ausführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Winterpflege von Fußgänger- und Fußgänger-Radwegen, insbesondere Schneeräumen und Entfernen von winterlicher Glätte. 5. Diese Verpflichtung gilt auch für Subunternehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in jedem Subunternehmervertrag entsprechende Bestimmungen aufzunehmen, die die Subunternehmer verpflichten, alle die oben genannten Tätigkeiten ausführenden Personen auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen.

CPV-Codes

GlatteisbeseitigungSchneeräumung

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