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Polen – Verwaltung von Müllhalden – Odbiór, transport i zagospodarowanie odpadów pochodzących z Instalacji komunalnej Zakładu Zagospodarowania Odpadów MZC Sp. z o.o. we Włodawie.

Zakład Zagospodarowania Odpadów MZC Sp.z o.o.PolenVeröffentlicht am 28. Okt. 2026
Noch 29 Tage

Beschreibung

Der Auftraggeber unterteilt das Auftragsvolumen in Teile. Der Auftraggeber ermöglicht somit die Abgabe von Teilangeboten gemäß Art. 7 Pkt 15 Ustawa Pzp, einzeln für jeden Teil – Anzahl der Teile: 6. Die Aufgaben stellen die einzelnen Teile dar. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für eine beliebige Anzahl von Teilen abgeben: 1) Aufgabe Nr. 1. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 19 12 12 – die aus der Verarbeitung von Abfällen mit dem Code 20 03 07 (zerkleinerte Großabfälle) stammen - in einer Menge bis zu 2000 Mg/Jahr. 2) Aufgabe Nr. 2. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 19 12 12 – die aus der Verarbeitung von Abfällen mit dem Code 20 03 01 (ungesiebte, gemischte kommunale Abfälle) stammen - in einer Menge bis zu 1500 Mg/Jahr. 3) Aufgabe Nr. 3. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 19 12 12 – die aus der Verarbeitung von Abfällen mit den Codes stammen: 20 01 39 (Kunststoffe), 15 01 06 (gemischte Verpackungsabfälle), 15 01 01 (Papier- und Pappeverpackungen), 15 01 02 (Kunststoffverpackungen) - in einer Menge bis zu 1500 Mg/Jahr. 4) Aufgabe Nr. 4. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 20 03 07 – die aus der Sammlung von Abfällen mit dem Code 20 03 07 (Großabfälle) stammen – in einer Menge bis zu 150 Mg/Jahr. 5) Aufgabe Nr. 5. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 20 01 10 – die aus der Sammlung von Abfällen mit dem Code 20 01 10 (Kleidung) stammen - in einer Menge bis zu 150 Mg/Jahr. 6) Aufgabe Nr. 6. Annahme, Transport und Verwertung von Abfällen mit dem Code 20 01 11 – die aus der Sammlung von Abfällen mit dem Code 20 01 11 (Textilien) stammen - in einer Menge bis zu 50 Mg/Jahr. 2. Der Auftragnehmer ist in jeder Aufgabe verpflichtet, die Rückgewinnung der angenommenen Abfälle zu bestätigen sowie dem Auftraggeber schriftliche Informationen über den laufenden Rückgewinnungsprozess der angenommenen Abfälle bis zum 10. Juli für das erste Halbjahr sowie bis zum 10. Januar des folgenden Jahres für das zweite Halbjahr zu übermitteln. 3. Die Annahme von Abfällen durch die Auftragnehmer erfolgt an Werktagen von 7:00 bis 15:00 Uhr in der Anlage des Auftraggebers unter der Adresse: ul. Komunalna 22, 22-200 Włodawa. Der Auftraggeber wird die Auftragnehmer über die Bereitstellung zur Annahme in der vereinbarten Weise informieren. 4. Die Auftragnehmer können die Abfälle vor deren Annahme auf dem Gelände der kommunalen Anlage des Auftraggebers unter der Adresse: ul. Komunalna 22, 22-200 Włodawa, an Werktagen von 7:00 bis 15:00 Uhr besichtigen. 5. Die Abfälle aus den Aufgaben: 1, 2, 3 und 4 stammen aus verschiedenen Betriebsstätten des Auftraggebers, d.h. aus Sortieranlagen und Punkten der Selektiven Abfallsammlung (PSZOK). 6. Die Abfälle aus den Aufgaben: 5 und 6 stammen aus verschiedenen Betriebsstätten des Auftraggebers, d.h. aus der Sammlung auf dem Gelände der kommunalen Anlage des Unternehmens für Abfallentsorgung MZC Sp. z o.o., ul. Komunalna 22, Punkte der Selektiven Abfallsammlung (PSZOK) sowie aus Containern für Kleidung und Textilien - die den Einwohnern der Mitgliedsgemeinden von MZC in Włodawa zur Verfügung gestellt wurden. 7. Die Abfälle müssen durch den Auftragnehmer einem Rückgewinnungsprozess (einschließlich Recycling) oder einer Entsorgung in einer Weise unterzogen werden, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich übereinstimmt. 8. Die angegebenen Abfallmengen sind lediglich orientierender (schätzungsweise) Natur und dienen zum Vergleich der Angebote und stellen in keinem Fall ein Verpflichtung des Auftraggebers dar, die angegebene Menge zu liefern, und dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf die Nichtannahme der oben genannten Abfallmenge zu. 9. Der Auftraggeber stellt aktuelle Berichte über entnommene Proben zur Verfügung – die Anhang Nr. 1 zum SWZ darstellen, d.h.: 1) Bericht über die Entnahme von Abfallproben mit dem Code 19 12 12 – (andere Abfälle, einschließlich gemischter Substanzen und Gegenstände aus der mechanischen Bearbeitung von Abfällen, die nicht in 19 12 11 aufgeführt sind, die aus der Verarbeitung von Abfällen mit dem Code 20 03 07 stammen); 2) Bericht über die Entnahme von Abfallproben mit dem Code 19 12 12 – (andere Abfälle, einschließlich gemischter Substanzen und Gegenstände aus der mechanischen Bearbeitung von Abfällen, die nicht in 19 12 11 aufgeführt sind, die aus der Verarbeitung von Abfällen mit den Codes: 20 03 01 stammen); 3) Bericht über die Entnahme von Abfallproben mit dem Code 19 12 12 – (andere Abfälle, einschließlich gemischter Substanzen und Gegenstände aus der mechanischen Bearbeitung von Abfällen, die nicht in 19 12 11 aufgeführt sind, die aus der Verarbeitung von Abfällen mit den Codes: 20 01 39, 15 01 06, 15 01 01, 15 01 02 stammen). 9. Die Abfälle, die Gegenstand des Auftrags sind, werden in loser Form übergeben. 10. Der Auftraggeber wird die Abfälle mit Geräten des Typs Teleskopladelader beladen. 11

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