Polen – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Odbieranie odpadów komunalnych od właścicieli nieruchomości położonych w sektorach od I do V na terenie Gminy Miejskiej Kraków i ich transport do instalacji przetwarzania odpadów oraz zagospodarowanie wybranych odpadów
Beschreibung
Der Gegenstand der Bestellung umfasst die Erbringung von Dienstleistungen zur Entsorgung von kommunalen Abfällen von Eigentümern von Immobilien, die in den Sektoren I bis V im Gebiet der Stadtgemeinde Krakau liegen, sowie - den Transport von Abfällen zu kommunalen Abfallverarbeitungsanlagen, - die Entsorgung von Bioabfällen, die in gastronomischen Einrichtungen, Hotels, Handelsbetrieben, Kindergärten, Krippen, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben, Kantinen usw. sowie Bioabfällen, die von anderen Erzeugern, einschließlich Haushalten, erzeugt werden, - die Entsorgung von nicht mehr als einer genau festgelegten Menge von nicht sortierten (gemischten) kommunalen Abfällen sowie begleitende Dienstleistungen, d.h. andere Dienstleistungen als die Entsorgung oder Entsorgung von kommunalen Abfällen. Eine detaillierte Beschreibung des Gegenstandes der Bestellung (im Folgenden: „Gegenstand der Bestellung“), einschließlich aller Aufgaben sowie begleitender Dienstleistungen, enthält Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Gegenstandes der Bestellung (im Folgenden: „BGB“). Gemäß Art. 6d Abs. 3 des Gesetzes vom 13. September 1996 über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden (d.h. J. U. aus 2025, Pos. 733, im Folgenden: „ucpg“) wird der öffentliche Auftrag getrennt für 5 Aufgaben vergeben, die sich auf die jeweiligen Sektoren beziehen, gemäß Beschluss Nr. LXXI/1044/13 des Stadtrates Krakau vom 10. April 2013 über die Aufteilung des Gebiets der Stadtgemeinde Krakau in Sektoren zur Organisation der Entsorgung von kommunalen Abfällen von Immobilieneigentümern sowie zur Bestimmung der Stellen für die selektive Sammlung von kommunalen Abfällen (im Folgenden: „Beschluss Nr. LXXI/1044/13“). a) Aufgabe Nr. 1, die den Sektor I umfasst, der durch die Bezirke I, II, III, XIV festgelegt ist, b) Aufgabe Nr. 2, die den Sektor II umfasst, der durch die Bezirke IV, V, VI, VII festgelegt ist, c) Aufgabe Nr. 3, die den Sektor III umfasst, der durch die Bezirke VIII, IX, X festgelegt ist, d) Aufgabe Nr. 4, die den Sektor IV umfasst, der durch die Bezirke XI, XII, XIII festgelegt ist, e) Aufgabe Nr. 5, die den Sektor V umfasst, der durch die Bezirke XV, XVI, XVII, XVIII festgelegt ist. Der Auftraggeber erlaubt die Einreichung von Teilangeboten, d.h. Angeboten für Aufgaben (Sektoren) Nr. 1, 2, 3, 4 oder 5 gemäß Beschluss Nr. LXXI/1044/13. Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der Aufgaben (Sektoren), für die der Auftragnehmer ein Angebot einreichen kann, auf 3 (drei) Aufgaben (Sektoren). Der Auftragnehmer kann daher ein Angebot für eine, zwei oder drei Aufgaben (Sektoren) einreichen. Der Auftraggeber begrenzt somit die Anzahl der Aufgaben (Sektoren), die einem Auftragnehmer erteilt werden können, auf 3 (drei) Aufgaben (Sektoren). Beispielsweise, wenn der Auftragnehmer Mitglied von 3 (drei) Konsortien ist und als Konsortium ein Angebot für 3 (drei) verschiedene Aufgaben (Sektoren) einreicht, führt die Einreichung eines Angebots für die vierte Aufgabe (Sektor) zum Ausschluss aller Angebote, die diesen Auftragnehmer betreffen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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