Polen – Arzneimittel – Dostawa produktów leczniczych ZP/63/ZCO/2026
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Arzneimitteln. 2. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes befindet sich im Anhang Nr. 1a zur SWZ. 3. Der Gegenstand und die Bedingungen der Durchführung dieses Auftrags müssen mit dem Gesetz vom 6. September 2001 über das Pharmazeutische Recht sowie mit anderen geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich übereinstimmen. 4. Der Gegenstand und die Bedingungen der Durchführung dieses Auftrags müssen mit dem Gesetz vom 7. April 2022 über Medizinprodukte sowie mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2017/745 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte oder der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2017/746 vom 5. April 2017 über Medizinprodukte zur In-vitro-Diagnostik (soweit zutreffend) sowie mit anderen geltenden Rechtsvorschriften in diesem Bereich übereinstimmen. Der angebotene Auftragsgegenstand muss eine CE-Kennzeichnung haben – dies gilt für die Pakete Nr. 5 und 6. 5. Der Auftraggeber sieht keine Möglichkeit zur Erteilung von Aufträgen gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 8 des Pzp-Gesetzes vor. 6. Der Auftragsgegenstand wurde mengenmäßig auf der Grundlage von Einheiten wie Röhrchen, Flaschen, Ampullen, Fläschchen, Tabletten usw. festgelegt. Der Auftragnehmer stellt Arzneimittel bereit, deren Sammelverpackungen nicht mehr als 100 Stück enthalten, und schließt Arzneimittel in sogenannten Krankenhauspackungen – Pakete – von der Bewertung aus. 7. Der Auftraggeber gestattet den Austausch gleichwertiger Arzneiformen, z. B. Infusionslösung, Injektionslösung, Konzentrat zur Herstellung einer Injektionslösung oder Tabletten, Filmtabletten, Kapseln. 8. Arzneimittel mit verschiedenen Dosierungen innerhalb eines Pakets müssen ein Produkt darstellen, d. h. von einem einzigen Hersteller stammen, da dies die Kombination von Medikamenten im Rahmen derselben pharmazeutischen Substanz ermöglicht – dies gilt für Paket Nr. 25. 9. Der Auftraggeber verlangt, dass die angebotenen Arzneimittel auf der Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel gemäß der aktuellen Verordnung des Ministers für Gesundheit zum Zeitpunkt der Abgabe der Angebote aufgeführt sind und dass der angebotene Preis die Höhe des Finanzierungslimits der betreffenden Wirkstoffs – für das betreffende Arzneimittel – nicht überschreiten darf.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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