Frankreich – Parasailing-Ausrüstung – Fourniture du système de Parapente d’Arme Opérationnel (PAO) et du système de soutien associé
Beschreibung
Im Rahmen von operativen Missionen oder Schulungsmaßnahmen nutzen die Streitkräfte des Heeres einsitzige und zweisitzige militärische Gleitschirme, um ihre Mobilität sowohl tagsüber als auch unter schummerigen oder nächtlichen Bedingungen und unter widrigen Wetterbedingungen zu erhöhen. Der taktische Vorteil der mit diesen Gleitschirmen ausgestatteten Kämpfer basiert daher auf: Zuverlässigkeit des Gleitschirms / Einfachheit der Handhabung / Transportkapazität / geringem Volumen und Gewicht. Die aktuelle Definition der Gleitschirmsysteme und -subsysteme umfasst je nach "Schulungs-" oder "operativer" Konfiguration: FÜR DEN EINSITZER: Hauptschirm EN-A mit Steuerleinen; Reservefallschirm mit Steuerleinen; Sitzgurtzeug oder Gurtsystem; Funkgerät und Brustholster; Helm; Schutzsack für den Schirm; Kompressionsriemen; Schnelltransporttasche. FÜR DEN ZWEISITZER: Hauptschirm EN-B mit Steuerleinen; Reservefallschirm mit Steuerleinen; Passagier- + Pilotensitzgurtzeug oder Passagier- + Piloten-Gurtsystem; Funkgerät und Brustholster; Helme; Schutzsack für den Schirm; Kompressionsriemen; Schnelltransporttasche; Paar weicher und starrer Abstandhalter. Der vorliegende Rahmenvertrag hat eine Gesamtdauer von 7 Jahren. In diesem Zeitraum soll der Erwerb von etwa 160 vollständigen einsitzigen Gleitschirmsystemen und 40 vollständigen zweisitzigen Gleitschirmsystemen angestrebt werden, mit einer Lieferung über vier Jahre verteilt, sowie die dazugehörige technische Unterstützung und Dokumentation. Die folgenden Leistungen sind im Rahmenvertrag enthalten: Anpassung des Hauptsystems / Erstellung des technischen Referenzrahmens / technische Unterstützung bei der staatlichen Qualifizierung / Lieferung der Serienausrüstung / Unterstützung der Serienausrüstung / Durchführung der technischen Überwachungsaktivitäten. Der Rahmenvertrag sieht auch die Möglichkeit vor, zusätzliche Materialien und Dienstleistungen auf Bestellungen gemäß den Artikeln R.2362-1 bis R.2362-6 und R.2362-8 des Code de la commande publique zu erwerben. Da der Rahmenvertrag erhebliche technische Unsicherheiten aufweisen kann, wird er einen Anteil an Bestellungen auf Akonto für den potenziellen Kauf von Lieferungen und Dienstleistungen umfassen, die im ursprünglichen Rahmenvertrag nicht genau definiert werden konnten. Die in den folgenden Abschnitten 2 und 5 angegebenen Beträge sind netto. Der Höchstbetrag des zusammengesetzten Rahmenvertrags beträgt 7 Millionen Euro netto. Es wird darauf hingewiesen, dass der letzte Zeitpunkt und die letzte Uhrzeit für die Abgabe der Angebote der 16/03/2026 um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format. Es handelt sich um einen Verteidigungs- und Sicherheitsauftrag. Ergänzend zu Abschnitt 5.1.15: Es handelt sich um einen zusammengesetzten einstufigen Rahmenvertrag (mit Pauschalposten und einem Posten für Bestellungen). Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, mehrere Angebote einzureichen, indem sie sowohl als Einzelbewerber als auch als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien oder als Mitglieder mehrerer Konsortien auftreten. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue Konsortien zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ursprünglichen Angebote zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das in der Angebotsphase vorgestellt wird, in der Bewerbungsphase zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, zumindest als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit Siegel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. Was die elektronischen Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe "Modalitäten der Übertragung der Angebote" in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftstypen zu mischen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsunternehmens abgelehnt. Die im Zusammenhang mit den Bewerbungen eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich. Gemäß Artikel R 2342-7 des Code de la commande publique ist das vorliegende Verfahren nicht für Wirtschaftsunternehmen aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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