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Polen – Betankung von Fahrzeugen – SUKCESYWNY ZAKUP PALIW W SYSTEMIE BEZGOTÓWKOWYM NA PODSTAWIE KART FLOTOWYCH DO POJAZDÓW UŻYTKOWANYCH PRZEZ PRZEDSIĘBIORSTWO KOMUNIKACJI SAMOCHODOWEJ W KALISZU SP. Z O.O.

Przedsiębiorstwo Komunikacji Samochodowej w Kaliszu Sp. z o. o.PolenVeröffentlicht am 29. Okt. 2026
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Beschreibung

Gegenstand des Auftrags: Gegenstand des Auftrags ist der erfolgreiche Einkauf von Kraftstoffen im bargeldlosen System auf der Grundlage von Flottenkarten für Fahrzeuge, die von der PKS in Kaliszu Sp. z o.o. genutzt werden.

Anforderungen an die Kraftstoffe und Tankstellen:

1) Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff müssen die Qualitätsanforderungen für flüssige Kraftstoffe erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 26. Juni 2024 über die Qualitätsanforderungen für flüssige Kraftstoffe (Dz.U. z 2024 r. poz. 1018) sowie den entsprechenden Normen PN-EN 228:2013-04, PN-EN 590+A1:2017-06 oder gleichwertigen Normen festgelegt sind.

2) Das AdBlue-Präparat muss die Anforderungen der Normen ISO 22241-1/-2/-3/-4 oder gleichwertiger Normen erfüllen.

3) Die Tankstelle des Auftragnehmers muss die Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 24. Juli 2023 über die technischen Anforderungen, denen Basen und Tankstellen für flüssige Kraftstoffe, Basen und Tankstellen für Flüssiggas, Fernleitungen für den Transport von Rohöl und Erdölprodukten sowie deren Standort entsprechen müssen (Dz.U. z 2023 r. poz. 1707).

4) Der Auftragnehmer muss eine Konzession für den Handel mit Kraftstoffen besitzen, die vom Präsidenten der Energieaufsichtsbehörde gemäß dem Gesetz vom 10.04.1997 – Energiewirtschaftsgesetz (t.j. Dz.U. z 2026 r. poz. 43 z późn. zm.) erteilt wurde.

5) Der Auftraggeber verlangt, dass sich die nächstgelegene Tankstelle des Auftragnehmers nicht weiter als 5 km von der Niederlassung der PKS in Kaliszu Sp. z o.o. entfernt befindet, gemessen entlang der Zufahrtsstraße auf öffentlichen Straßen.

6) Die Tankstelle des Auftragnehmers muss die Möglichkeit eines freien Ein- und Ausfahrens mit Fahrzeugen des Auftraggebers mit einer Länge von 15 m von und auf die öffentliche Straße bieten.

Durchführung des Kraftstoffkaufs:

1) Der Kraftstoffkauf wird wie folgt durchgeführt:

a) an der Tankstelle des Auftragnehmers, die im 24-Stunden-Betrieb an allen Wochentagen geöffnet ist,

b) direkt in die Kraftstofftanks der Fahrzeuge des Auftraggebers,

c) sukzessive, je nach Bedarf des Auftraggebers,

d) in bargeldloser Abrechnung auf der Grundlage von Flottenkarten.

2) Der Kauf von Kraftstoffen und AdBlue-Präparat mit einer Karte muss die Option enthalten, dass der Fahrer des betankten Fahrzeugs den Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Tankens angeben kann.

3) Der Auftraggeber behält sich das Recht auf mehrfaches Tanken desselben Fahrzeugs an einem Tag vor.

4) Der Auftragnehmer wird täglich in elektronischer Form eine Zusammenstellung des abgegebenen Kraftstoffs übermitteln, einschließlich: Preis, Fahrzeugkennzeichen, Vor- und Nachname des Fahrers.

Bedingungen für Flottenkarten:

1) Die Karten dienen zum Kauf von Dieselkraftstoff, bleifreiem Benzin und AdBlue-Präparat.

2) Der Auftraggeber trägt keine Kosten, die mit der Ausgabe und Verwaltung der Karten verbunden sind.

3) Die Flottenkarten müssen den Kauf von Dieselkraftstoff, bleifreiem Benzin und AdBlue-Präparat mit dem in der Offerte des Auftragnehmers angegebenen Rabatt ermöglichen.

4) Der Auftraggeber behält sich vor, dass die Karten nicht in Treueprogrammen enthalten sein dürfen.

Geschätzte Auftragsgröße:

1) Die geschätzte Auftragsgröße beträgt 750 m³ (siebenhundertfünfzig Kubikmeter) Standard-Dieselkraftstoff,

2) Die geschätzte Auftragsgröße beträgt 11.000 l (elftausend Liter) AdBlue-Präparat.

3) Der geschätzte Bedarf an bleifreiem Benzin 95 für das Dienstfahrzeug im vorgesehenen Zeitraum der Auftragsausführung beträgt: bleifreies Benzin 95 – 1,3 m³ (ein und drei Zehntel Kubikmeter).

4) Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mengenänderungen der Sortimente vorzunehmen, d.h. die angegebene Menge des Bedarfs des Auftraggebers an Kraftstoff und AdBlue-Präparat kann um maximal 20% erhöht oder verringert werden, ohne dass sich die Bedingungen des Auftrags ändern, die im SWZ festgelegt und vom Auftragnehmer in der Offerte deklariert wurden.

5) Die angegebenen Mengen umfassen den jährlichen Bedarf des Auftraggebers an Dieselkraftstoff und AdBlue-Präparat während der Laufzeit des Vertrags, d.h. vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.

CPV-Codes

Betankung von Fahrzeugen

Unterlagen & Angebotsabgabe

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