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Polen – Elektrizität – Dostawa zielonej energii elektrycznej do obiektów jednostek organizacyjnych Miasta Łódź w modelu Corporate Power Purchase Agreement (cPPA)

Miasto Łódź-Urząd Miasta ŁodziPolenVeröffentlicht am 18. Juni 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

**Objekt der Bestellung**

Objekt der Bestellung ist der Kauf von grünem Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Februar 2015 über erneuerbare Energiequellen (Dz. U. aus 2026, Pos. 68) im Modell Corporate Power Purchase Agreement (cPPA) erzeugt wurde. Das maximale Volumen wurde in Anlage Nr. 2 zur OPiW – Beschreibung der Bedarfe des Auftraggebers sowie in Anlage Nr. 5 zur OPiW – Angebotsformular angegeben. Der Verbrauchsprofil des Stroms, zusammen mit den zusätzlichen Informationen, die für die Kalkulation des Angebots erforderlich sind, wurde in Anlage Nr. 2 zur OPiW – Beschreibung der Bedarfe des Auftraggebers angegeben. Die Lieferung von Strom erfolgt zu den in der Verordnung über das Energiewirtschaftsgesetz (Dz. U. aus 2026, Pos. 43) festgelegten Bedingungen, gemäß den geltenden Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz sowie den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. April 1964, Zivilgesetzbuch (Dz. U. aus 2025, Pos. 1071, mit späteren Änderungen), den in den Konzessionen festgelegten Grundsätzen, den Bestimmungen der Vereinbarung, deren Muster ein Anhang zur SWZ sein wird, die den Ausführenden nach Abschluss der Verhandlungen zusammen mit der Einladung zur Abgabe des endgültigen Angebots übermittelt wird, sowie auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes Pzp. Die Details zum Bestellgegenstand sind in Anlage Nr. 2 zur OPiW – Beschreibung der Bedarfe des Auftraggebers enthalten.

**Frist für die Ausführung der Bestellung**

1. Die Laufzeit des Vertrags sollte mehr als 4 Jahre betragen. Aus der Marktanalyse ergibt sich, dass insbesondere ein Zeitraum von 6–8 Jahren marktgerecht und wirtschaftlich effizient ist, wobei der Auftraggeber die Festlegung des endgültigen Vertragszeitraums im Rahmen der Verhandlungen zulässt, unter der Voraussetzung, dass er mit Art. 434 Abs. 2 Pzp übereinstimmt.

2. Die endgültige Frist für die Ausführung der Bestellung wird in der SWZ angegeben, die den Ausführenden zusammen mit der Einladung zur Abgabe des endgültigen Angebots übermittelt wird. **HINWEIS:** Für die Bewertung des vorläufigen Angebots ist eine Ausführungsfrist von 8 Jahren anzunehmen.

3. Änderungen der Ausführungsfrist der Bestellung sind Gegenstand der mit den Ausführenden geführten Verhandlungen und werden endgültig in der Vertragsvorlage festgelegt, die ein Anhang zur SWZ ist, die den Ausführenden nach Abschluss der Verhandlungen zusammen mit der Einladung zur Abgabe des endgültigen Angebots übermittelt wird.

**VIII. Ausschlussgründe der Ausführenden vom Verfahren**

1. Obligatorische Ausschlussgründe – wie in Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes Pzp

2. Fakultative Ausschlussgründe – wie in Art. 109 Abs. 1 des Gesetzes Pzp

Die Ausschlussgründe sind in Abschnitt VIII der OPiW festgelegt.

**VII. Beschreibung der Teilnahmebedingungen am Verfahren**

1. Teilnahmebedingungen am Verfahren:

1.1. Um eine Bestellung zu erhalten, können Ausführende, die die Teilnahmebedingungen am Verfahren erfüllen, beantragen:

a) Fähigkeit, am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen: Der Auftraggeber hat keine Bedingung in diesem Bereich festgelegt;

b) Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit, sofern dies aus besonderen Bestimmungen hervorgeht: Der Auftraggeber hat keine Bedingung in diesem Bereich festgelegt;

c) wirtschaftliche oder finanzielle Situation: Der Auftraggeber hat keine Bedingung in diesem Bereich festgelegt;

d) technische oder berufliche Fähigkeit: Der Auftraggeber hat keine Bedingung in diesem Bereich festgelegt.

**V. Anforderungen an Sicherheitsleistungen (betrifft das endgültige Angebot)**

Der Auftraggeber informiert, dass er in diesem Verfahren keine Sicherheitsleistung verlangt.

**III. Zusätzliche Informationen**

1. Der Auftraggeber plant in diesem Verfahren keine Rahmenvereinbarung abzuschließen.

2. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Teilangeboten.

3. Der Auftraggeber erlaubt keine Abgabe von Alternativangeboten.

4. Der Auftraggeber verlangt keine Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Katalogs und verlangt weder die Abgabe noch die Beifügung eines elektronischen Katalogs zum eingereichten Angebot.

5. Der Auftraggeber plant keine Vergabe von Bestellungen gemäß Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 und 8 des Gesetzes Pzp.

6. Der Auftraggeber hat in der OPiW sowie in den Anlagen zur OPiW die geschätzte, maximale und minimale Größe des Bestellgegenstands festgelegt.

7. Der Auftraggeber plant keine elektronische Auktion.

8. Der Auftraggeber plant keine Rückerstattung der Kosten für die Teilnahme der Ausführenden an diesem Verfahren.

9. Der Auftraggeber begrenzt nicht die Anzahl der Ausführenden, die zur Abgabe von vorläufigen Angeboten eingeladen werden.

10. Der Auftraggeber informiert, dass er vor der Vorbereitung des Verfahrens vorläufige Marktberatungen durchgeführt hat, Zeichen DOM-WZP-II.271.6.2024, und Informationen in diesem Zusammenhang unter folgender Adresse finden sich: https://bip.uml.lodz.pl/urzad-miasta/przetargi/archiwum-przetargow/wstepne-konsultacje-rynkowe-archiwum/ogloszenie-wkr-arch/wstepne-konsultacje-rynkowe-poprzedzajace-ogloszenie-postepowania-o-udzielenie-zamowienia-publicznego-pn-zakup-zielonej-energii-elektrycznej-wytworzonej-z-odnawialnych-zrodel-energii-na-potrzeby-uczestnikow-lodzkiej-grupy-zakupowej-w-formule-ppa-wraz-z-usluga-bilansowania-handlowego-id82884/2024/06/3/

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