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Polen – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Świadczenie usług ochrony osób i mienia Uniwersytetu Przyrodniczego we Wrocławiu w zastępstwie pracowników etatowych

Uniwersytet Przyrodniczy we WrocławiuPolenVeröffentlicht am 23. Aug. 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Art der Bestellung: Dienstleistung. 2. Gegenstand der Bestellung ist die Erbringung von Dienstleistungen für den physischen Schutz von Personen und Eigentum der Universität für Naturwissenschaften in Breslau, die als Ersatz für die festangestellten Mitarbeiter des Auftraggebers an den Pförtner- und Garderobenstellen durchgeführt werden, die in den in der OPZ angegebenen Objekten lokalisiert sind, in einem Grundzeitraum von 731 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, mit der Möglichkeit einer maximal viermaligen Verlängerung der Durchführung der Bestellung, jeweils für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten, wobei der letzte Verlängerungzeitraum entsprechend den Projektierten Vertragsbestimmungen gekürzt werden kann. 3. Die Dienstleistung umfasst insbesondere: 1) den Betrieb der Pförtnerstellen in 23 Objekten gemäß den Funktionsplänen; 2) den Betrieb der Pförtnerstellen in Verbindung mit dem Betrieb der Garderoben; 3) den Betrieb der Garderoben in 5 Objekten der Universität für Naturwissenschaften in Breslau, die insgesamt 6 Standorte umfassen; 4) die Sicherstellung der Vertretung der Mitarbeiter des Auftraggebers in den im Leistungsbeschreibung genannten Fällen und nach den dort genannten Grundsätzen. 4. Der genaue Umfang des Bestellgegenstands, einschließlich: 1) Liste der Objekte, Pförtnerstellen und Garderoben; 2) Tage und Stunden der Dienstleistungserbringung; 3) Grundsätze für die Erstellung und Übermittlung der Zeitpläne; 4) Grundsätze für die Inanspruchnahme von Vertretungen; 5) Umfang der an den Pförtnerstellen und in den Garderoben durchzuführenden Tätigkeiten; 6) Anforderungen an das Personal sowie an die Organisation der Dienstleistungserbringung – wird in der Leistungsbeschreibung, im Folgenden „OPZ“ genannt, festgelegt, die Anhang Nr. 1.1 zur SWZ darstellt. 5. Die detaillierten Rechte und Pflichten der Parteien, die Grundsätze für die Durchführung und Abrechnung der Dienstleistungen sowie die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers werden in den Projektierten Vertragsbestimmungen, im Folgenden „PPU“ genannt, festgelegt, die Anhang Nr. 8 zur SWZ darstellen. 6. Der Ort der Durchführung der Bestellung sind die in der OPZ genannten Objekte der Universität für Naturwissenschaften in Breslau, die Anhang Nr. 1.1 zur SWZ darstellen. 7. Der Auftraggeber gestattet keine Teilangebote. Das Angebot muss den gesamten Bestellgegenstand, einschließlich aller Pförtnerstellen, Garderoben, Posten sowie der in der OPZ genannten Stunden der Dienstleistungserbringung, umfassen. 8. Das Angebot muss eindeutig und vollständig sein, und sein Inhalt muss es dem Auftraggeber ermöglichen, die Übereinstimmung der angebotenen Art der Durchführung der Bestellung mit den in der SWZ und ihren Anhängen festgelegten Anforderungen zu überprüfen. 9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Bestellgegenstand mit der gebotenen Sorgfalt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Bestimmungen der SWZ und ihrer Anhänge, den in den Objekten geltenden Verfahren sowie den Anweisungen der bevollmächtigten Vertreter des Auftraggebers durchzuführen. 10. Der Grundzeitraum der Durchführung der Bestellung umfasst 731 aufeinanderfolgende Kalendertage, gerechnet ab dem Tag des Beginns der Dienstleistungserbringung. 11. Der geplante Termin für den Beginn der Dienstleistungserbringung, d.h. des Grundzeitraums, fällt vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2028. 12. Wenn der Beginn der Dienstleistungserbringung am 1. Oktober 2026 nicht möglich ist, weil das Verfahren zur Vergabe des öffentlichen Auftrags, das Rechtsmittelverfahren oder aus anderen, vom Auftraggeber unabhängigen Gründen verlängert wird, beginnt die Dienstleistungserbringung zu dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht früher als am Tag des Vertragsabschlusses. 13. Im oben genannten Fall wird der Termin für das Ende des Grundzeitraums um die Anzahl der Tage verschoben, die der Verzögerung beim Beginn der Dienstleistungserbringung entsprechen, so dass der Grundzeitraum 731 aufeinanderfolgende Kalendertage umfasst. 14. Nach Ablauf des Grundzeitraums kann der Auftraggeber die Durchführung der Bestellung maximal viermal verlängern, jeweils für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten. Die Gesamtzeit aller Verlängerungen darf 730 aufeinanderfolgende Kalendertage nicht überschreiten, und die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags darf 1461 aufeinanderfolgende Kalendertage nicht überschreiten. Die genauen Regeln für die Verlängerung werden in den Projektierten Vertragsbestimmungen festgelegt.

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