Frankreich – Unbemannte Flugkörper – Fourniture de nano, micro et mini drones, ainsi que la réalisation de prestations associées
Beschreibung
Es ist angegeben, dass der letzte Zeitpunkt und die letzte Uhrzeit für die Abgabe der Angebote der 04.05.2026 um 10:00 Uhr (Pariser Zeit) ist. Die in Abschnitt 5.1.10 angegebenen sind im UTC-Format. Es handelt sich um einen Verteidigungs- und Sicherheitsauftrag. Der Rahmenvertrag umfasst die Lieferung von Nano-, Mikro- und Mini-Drohnen sowie die Durchführung der damit verbundenen Leistungen. Die Drohnen müssen ein Gewicht von weniger als 150 Kilogramm haben. Sie können für Kurzstreckenaufklärungseinsätze (weniger als 50 km), für Abwurf- oder Logistikoperationen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 20 Kilogramm eingesetzt werden. Die Hauptleistungen, die zu erbringen sind, umfassen: - Die Lieferung von einsatzbereiten Drohnensystemen; - Die Lieferung von Ersatzteilen; - Die Lieferung von Dokumentationen in digitalem Format; - Schulungsleistungen. Der in Abschnitt 2.1.3 angegebene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne Verpflichtung des Staates. Ergänzend zu Abschnitt 5.1.11: Es handelt sich um einen Mehrfachanbieter-Rahmenvertrag mit Folgeaufträgen. Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich allein oder in einem Konsortium bewerben. Es ist den Bewerbern untersagt, mehrere Bewerbungen einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien auftreten; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien. Die Form des Konsortiums ist nicht vorgeschrieben. Wenn sich der Bewerber in Form eines gemeinsamen Konsortiums bewirbt, haftet der Beauftragte für die Ausführung des Auftrags solidarisch für jeden der Mitglieder des Konsortiums für dessen vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber. Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert werden, und es ist möglich, neue Konsortien zwischen der Einreichung der Bewerbungen und der Einreichung der ursprünglichen Angebote zu bilden, wenn alle Mitglieder des neuen Konsortiums, das in der Angebotsphase vorgelegt wird, in der Bewerbungsphase zur Einreichung eines Angebots oder zur Teilnahme daran, zumindest als akzeptierter Subunternehmer in der Bewerbungsphase, autorisiert wurden. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. Zudem gelten die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP. Unterzeichnung der Dokumente: Die im Bewerbungsdossier enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel des Unternehmens). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss jedes Dokument, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung des Unternehmens nachweist, vorgelegt werden. Was die elektronischen Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer Person unterzeichnet werden, die befugt ist, das Unternehmen zu verpflichten (siehe "Modalitäten für die Übermittlung der Angebote" in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen das Format der elektronischen Unterschrift wählen. Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6 und 5.1.7 aufgeführten Elemente/Dokumente ist entscheidend, andernfalls wird die Bewerbung des Wirtschaftsunternehmens abgelehnt. Wenn ein Bewerber oder ein Konsortium an allen Losen teilnimmt, reicht er nur ein einziges Bewerbungsdossier ein, das die für jedes der Lose erwarteten technischen Angaben enthält. Die im Zusammenhang mit den Bewerbungen in einer anderen Sprache als Französisch eingereichten Dokumente müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet werden. Nur die französische Version ist verbindlich. Gemäß Artikel R 2342-7 des Code de la commande publique ist das vorliegende Verfahren nicht für Wirtschaftsunternehmen aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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