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Polen – Technische Computerunterstützung – Umowa na świadczenie usług wsparcia serwisowego dla urządzeń Palo Alto

Polskie Sieci Elektroenergetyczne Spółka AkcyjnaPolenVeröffentlicht am 16. Aug. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

1) Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Wartungsdienstleistungen für Geräte von Palo Alto.

2) Die Bedarfsbeschreibung des Auftraggebers, die Merkmale des Auftragsgegenstands sowie die Mindestanforderungen an den Auftragsgegenstand/ die Auftragsausführung, die nicht verhandelbar sind und die alle Angebote erfüllen müssen, sind in Abschnitt II der OPIW festgelegt. Auf der Stufe der Auftragsbekanntmachung wird eine gekürzte Beschreibung der Bedarfe und Anforderungen des Auftrags – gemäß den Bestimmungen des Art. 18 des Pzp-Gesetzes – bereitgestellt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, Erklärungen zur Wahrung der Vertraulichkeit zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Verfahren (Muster in Abschnitt III der OPIW) einzureichen. Auf der Grundlage von Art. 381 Abs. 9 und 133 Abs. 3 des Gesetzes stellt der Auftraggeber Anforderungen an die Wahrung des vertraulichen Charakters der den Auftragnehmern im Laufe des Verfahrens übermittelten Informationen. Vertraulicher Charakter haben die folgenden Teile der OPIW: Abschnitt II der OPIW – Beschreibung des Auftragsgegenstands sowie Abschnitt IV der OPIW – Entwurf der Vertragsbedingungen. Die zur Teilnahme am nächsten Verfahrensschritt eingeladenen Auftragnehmer, d.h. zusammen mit der Einladung zur Verhandlung, erhalten die vollständige Beschreibung des Auftragsgegenstands (Abschnitt II der OPIW) sowie die Entwurf der Vertragsbedingungen (Abschnitt IV der OPIW).

3) Der Auftraggeber erlaubt keine Teilangebote.

4) Der Auftraggeber erlaubt keine Alternativangebote.

5) Der Auftraggeber behält sich nicht das Recht vor, dass der Auftragnehmer die Schlüsselaufgaben persönlich ausführen muss.

6) Der Auftraggeber betont, dass dieses Verfahren im Verfahren der sektoralen Verhandlungen mit Bekanntmachung durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass nach Einreichung der Anträge mit den für die zweite Stufe des Verfahrens qualifizierten Auftragnehmern die Bedingungen für die Durchführung des Auftragsgegenstands verhandelt werden (diese dürfen den Auftragsgegenstand nicht ändern, einschließlich insbesondere der im Bekanntmachungsaufruf angegebenen Daten).

CPV-Codes

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Unterlagen & Angebotsabgabe

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