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Polen – Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie – Zakup energii elektrycznej do obiektów "Uzdrowisko Kołobrzeg" S.A. w Kołobrzegu przez 12 miesięcy

"UZDROWISKO KOŁOBRZEG" S.A.PolenVeröffentlicht am 14. Sept. 2026
Noch 35 Tage

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von elektrischer Energie durch den Auftragnehmer für die Bedarfsanforderungen des Auftraggebers (Uzdrowisko Kołobrzeg S.A. in Kołobrzeg) an die PPE in den im Punkt 2 unten angegebenen Objekten, die in Teilen installierte Fotovoltaikmodule besitzen, zusammen mit der Leistung zur Aufnahme und Abrechnung der in das Netz des Verteilernetzbetreibers (VNB) aus diesen Mikroinstallationen eingespeisten elektrischen Energie. Der Vertragsumfang umfasst den Verkauf von elektrischer Energie an 16 Punkte des Energieentnahme (PPE) zusammen mit der Aufnahme und Abrechnung der in das Netz des VNB aus Mikroinstallationen für 6 PPE eingespeisten elektrischen Energie. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine aktuelle Konzession zu besitzen, die von der Präsidentin des Energiemarktregulierungsamtes für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Bereich des Handels mit elektrischer Energie gemäß dem Gesetz vom 10. April 1997 – Energiewirtschaftsgesetz sowie einer mindestens bis zum Ende der Ausführung des Auftragsgegenstandes gültigen allgemeinen Verteilungsvereinbarung, die mit dem Verteilernetzbetreiber, an dessen Netz die Objekte des Auftraggebers angeschlossen sind, geschlossen wurde, die den Verkauf von elektrischer Energie an die vom Auftrag umfassten Objekte ermöglicht. Der Vertrag umfasst nicht die Leistungen zur Verteilung von elektrischer Energie, die auf der Grundlage eines separaten Verteilungsvertrages erbracht werden, der vom Auftraggeber mit dem VNB, an dessen Netz die PPE aus dem Anhang Nr. 6 angeschlossen sind, geschlossen wurde. Bedingung für die Durchführung dieses Vertrages ist das gleichzeitige Bestehen des Verteilungsvertrages. Wenn der derzeit gültige Verteilungsvertrag eine Verlängerung oder Änderungen erfordert, die für den Verkauf von elektrischer Energie durch den Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine solche Verlängerung oder Änderungen des Verteilungsvertrages im Namen des Auftraggebers vorzunehmen, und der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die erforderlichen (vom Auftragnehmer vorbereiteten und vom Auftraggeber genehmigten) Vollmachten erteilen. Eine Tarifänderung auf der Grundlage des Verteilungsvertrages mit dem VNB kann nicht die Grundlage für eine Änderung des Verkaufspreises der elektrischen Energie durch den Auftragnehmer sein.

CPV-Codes

Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie

Unterlagen & Angebotsabgabe

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