Polen – Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung – „Dostawa materiałów elektrycznych - część 2 - materiały awaryjne”
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags. 1.1 Im Rahmen der Ausführung dieses Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber gegen Entgelt (Lieferung) elektrische Materialien – Notfallmaterialien, die für den Verkehr im Binnenmarkt zugelassen sind (CE), zu verkaufen und zu liefern. 1.2 Die genaue Art, Parameter und Mengen der einzelnen Elemente des Auftragsgegenstandes enthält Anhang Nr. 1 zur Spezifikation, der unter folgender Adresse verfügbar ist: https://kopalniawieliczka.ezamawiajacy.pl 2. Lieferbedingungen. 2.1 Die elektrischen Materialien – Notfallmaterialien werden vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers sukzessive in bis zu 30 Lieferungen während der Laufzeit des Vertrages geliefert. 2.2 Die Menge und Art der elektrischen Materialien – Notfallmaterialien, die in einer Lieferung geliefert werden, richtet sich nach den Bedürfnissen des Auftraggebers und werden in der schriftlichen Bestellung festgelegt. 2.3 Bestellungen für die Lieferung elektrischer Materialien – Notfallmaterialien werden per E-Mail aufgegeben und an den Auftragnehmer übermittelt. 2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in Anhang Nr. 1 zur Spezifikation aufgeführten elektrischen Materialien – Notfallmaterialien innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Bestellung an den Auftragnehmer zu liefern. 2.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber telefonisch oder per E-Mail über die Vorbereitung der bestellten Lieferung elektrischer Materialien – Notfallmaterialien zu informieren, spätestens einen Tag vor dem erforderlichen Liefertermin. 2.6 Lieferort – Lager der Kopalnia Soli „Wieliczka” S.A., 32 – 020 Wieliczka, Park Kingi 1. 2.7 Lieferzeiten zur Kopalnia Soli „Wieliczka” werden an Werktagen von Montag bis Freitag von 7.00 – 13.00 Uhr festgelegt. 2.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die elektrischen Materialien – Notfallmaterialien auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr zu liefern. 2.9 Mit der Lieferung der elektrischen Materialien – Notfallmaterialien muss der Auftragnehmer Folgendes liefern: a) CE-Konformitätsbescheinigungen, b) Nachweis der Ausfuhr der Ware aus dem Zollgebiet. 2.10 Die detaillierten Informationen zum Auftragsgegenstand sind in Anhang Nr. 1 zur Spezifikation enthalten, der den Titel „Detaillierte Art, Parameter und Mengen der einzelnen Elemente des Auftragsgegenstandes / -vertrags“ trägt, während die Regeln für seine Umsetzung in der Vertragsvorlage enthalten sind, die Anhang Nr. 10 zur Spezifikation darstellt, die unter folgender Adresse verfügbar sind: https://kopalniawieliczka.ezamawiajacy.pl
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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