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Polen – Geflügel – Dostawa mięsa drobiowego i wędlin z mięsa drobiowego

28 Wojskowy Oddział GospodarczyPolenVeröffentlicht am 27. Okt. 2026
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Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von Geflügelfleisch, Geflügelwurst in 6 Aufgaben (Teile) in den im Preisformular – Anhang Nr. 3a zur SWZ – angegebenen Mengen: Aufgabe 1 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELFLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 2 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELFLEISCH GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 3 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELFLEISCH KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A Aufgabe 4 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELWURST GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) SIEDLCE Aufgabe 5 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELWURST GRUPA ZABEZPIECZENIA (GZ) WARSZAWA – WESOŁA Aufgabe 6 – LIEFERUNG VON GEFLÜGELWURST KOPYTÓW ZZ LOGISTYK II A 2. Anforderungen und detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands sind im Anhang Nr. 1 zur SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands – aufgeführt, der auf der Internetseite des laufenden Verfahrens veröffentlicht wird https://platformazakupowa.pl/pn/28wog. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag gemäß den in den Anhängen Nr. 6, 6A, 6B, 6C, 6D und 6E zur SWZ – geplante Vertragsbestimmungen einschließlich der Anhänge – beschriebenen Grundsätzen und Bedingungen zu erfüllen. 4. Der Auftraggeber sieht im vorliegenden Verfahren ein Optionsrecht vor: Der Auftraggeber sieht ein Optionsrecht gemäß Art. 441 des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor. Die Ausübung des Optionsrechts – je nach Bedarf des Auftraggebers – besteht in der Erhöhung des Auftragsgegenstandes gemäß der Auftragsgegenstandsbeschreibung, maximal um 200 % des Wertes des Grundauftrags. Der im Optionsauftrag genannte Auftrag wird vom Auftragnehmer, mit dem der Grundauftragsvertrag geschlossen wurde, gemäß den im Grundauftrag festgelegten Grundsätzen und Einheitspreisen ausgeführt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer darüber, in welchem Umfang dieser verpflichtet ist, den im Optionsauftrag genannten Auftrag auszuführen. Die Ausführung des optionalen Teils erfolgt auf der Grundlage einer vom Auftraggeber in Form eines schriftlichen Auftrags abgegebenen Willenserklärung. Die Ausübung des Optionsrechts zur Erhöhung des Sortiments findet im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages für den Grundauftrag statt, falls eine kontinuierliche Versorgung der versorgten Personen gewährleistet werden muss. Der Auftragnehmer wird darüber mit einer Frist von mindestens zwei Wochen informiert. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber ist ein Recht des Auftraggebers. Die Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer zur Ausführung des Optionsauftrags. Im Falle der Nichtausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer keine Ansprüche daraus zu. Die Ausübung des Optionsrechts stellt keine Änderung des Vertrages dar und erfordert keine Unterzeichnung eines zusätzlichen Vertrages.

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