Polen – Softwarepaket und Informationssysteme – Zakup i aktualizacja oprogramowania
Beschreibung
Das Verfahren wird zur Einrichtung eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) durchgeführt. Die Auftragnehmer reichen in der festgelegten Frist Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am DBS ein. Gegenstand der sukzessive im Rahmen des DBS erteilten Aufträge sind Lieferungen von Bürosoftwarepaketen, Betriebssystemen, Standardsoftware, Cloud-Software, spezialisierter Software, forensischer Software, Softwareabonnements sowie deren Aktualisierungen. Der Auftraggeber schätzt, dass jährlich etwa 1000 Stück Bürosoftwarepakete, 100 Stück Betriebssysteme, 50 Stück andere Software (einschließlich Standardsoftware, Cloud-Software, spezialisierte Software, forensische Software, Softwareabonnements) sowie insgesamt etwa 90 Stück Aktualisierungen der oben genannten Software gekauft werden. Der Auftraggeber plant, 4-5 Aufträge in einem bestimmten Kalenderjahr während der Laufzeit des dynamischen Beschaffungssystems zu erteilen. Die Erteilung von Aufträgen wird von den Bedürfnissen des Auftraggebers und den verfügbaren finanziellen Mitteln abhängen. Der Auftraggeber führt eine fachliche Qualifizierung der Auftragnehmer durch, die Anträge auf Zulassung zum DBS eingereicht haben, unter Einhaltung der Fristen und Bedingungen gemäß Art. 320 Pzp. Nach der ersten fachlichen Qualifizierung der Auftragnehmer und der Einrichtung des DBS haben Auftragnehmer, die nicht vom DBS erfasst sind, die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am DBS während der gesamten Laufzeit einzureichen. Nach dem Öffnen der Anträge im ursprünglich festgelegten Zeitpunkt werden keine weiteren Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung zur Teilnahme am DBS festgelegt. Auftragnehmer können auch nach Ablauf der ursprünglich festgelegten Frist Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am DBS einreichen. Der Auftraggeber gewährleistet den nicht vom DBS erfassten Auftragnehmern die Möglichkeit, Anträge einzureichen und sie gemäß Art. 319 Pzp zum DBS zu qualifizieren. Die fachliche Qualifizierung der Auftragnehmer auf der Grundlage der Anträge auf Zulassung zur Teilnahme am DBS, die während der Laufzeit des DBS eingehen, wird der Auftraggeber analog unter Einhaltung der Fristen und Bedingungen gemäß Art. 320 der Verordnung durchführen. Wenn vor der Einreichung eines Antrags auf Zulassung zur Teilnahme am DBS während seiner Laufzeit eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten für einen Auftrag, der vom DBS erfasst ist, versendet wurde, wird der Antragsteller, der einen solchen Antrag einreicht, nach positiver fachlicher Qualifizierung erst bei der nächsten vom DBS erfassten Bestellung zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Der Auftraggeber kann während der gesamten Laufzeit des DBS die qualifizierten Auftragnehmer zur Abgabe einer neuen oder aktualisierten JEDZ-Erklärung gemäß der in Art. 322 der Verordnung festgelegten Regelung auffordern. Wenn der Auftragnehmer in der neuen oder aktualisierten JEDZ-Erklärung, die auf die oben genannte Aufforderung hin eingereicht wurde, nicht bestätigt, dass er nicht vom Ausschluss betroffen ist und die Teilnahmebedingungen erfüllt, wird er unter Vorbehalt von Art. 126 der Verordnung über die Entfernung vom DBS informiert. Aufträge, die vom DBS erfasst sind, werden nach Durchführung des Verfahrens zur Erteilung eines spezifizierten Auftrags, der mengenmäßig und sachlich vom DBS erfasst ist, gemäß den in Art. 323 der Verordnung Pzp festgelegten Regeln erteilt, und zwar: Der Auftraggeber lädt gleichzeitig alle zum DBS qualifizierten Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten für jeden vom DBS erfassten Auftrag innerhalb einer Frist von nicht weniger als 10 Tagen ab dem Tag der Übermittlung der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ein; Der Auftraggeber wählt das vorteilhafteste Angebot auf der Grundlage der in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten festgelegten Kriterien zur Bewertung der Angebote aus. Der Auftraggeber plant das Bewertungskriterium für Angebote: PREIS – 100%; Im Rahmen der Prüfung und Bewertung der Angebote kann der Auftraggeber von den Auftragnehmern Erläuterungen zu den Inhalten der eingereichten Angebote verlangen. Der Auftraggeber korrigiert Fehler in den Angeboten gemäß den Bestimmungen der Verordnung Pzp; Der Auftraggeber wird nicht die Abgabe von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen sowie die Beifügung von elektronischen Katalogen zum Angebot verlangen. Die spezifischen Bedingungen des Auftrags werden immer getrennt für die einzelnen im Rahmen des DBS erteilten Aufträge festgelegt. Ergebnis eines solchen Auftrags ist der Abschluss eines Vertrages mit dem ausgewählten Auftragnehmer. Zusammen mit der Aufforderung übermittelt der Auftraggeber den Auftragnehmern ein Angebotsformular. Im Formular ist der Bruttoangebotspreis anzugeben, der den Gesamtwert des Auftragsgegenstands angeben muss. Der Angebotspreis muss alle dem Auftragnehmer zustehenden Vergütungselemente, die sich aus der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung des Auftragsgegenstands ergeben, einschließlich aller direkten und indirekten Kosten, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen und termingerechten Durchführung des gesamten Auftragsgegenstands, Gewinn sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Gebühren, einschließlich Lieferkosten, berücksichtigen. Der Preis muss auch das Risiko einer Kostensteigerung bei der Durchführung des Auftragsgegenstands berücksichtigen. Der Preis ist der Endpreis, der nicht verhandelbar ist und alle Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftragsgegenstands abdeckt. Der Angebotspreis ist der Brutto-Wert der Waren, die den Auftragsgegenstand darstellen, Preis pro Einheit netto x Menge = Netto-Wert + Umsatzsteuer = Brutto-Wert, d.h. der Angebotspreis. Die Grundlage für die Berechnung des Preises ist die Beschreibung des Auftragsgegenstands (angefügt zur Aufforderung zur Abgabe von Angeboten) sowie die geplanten Vertragsbestimmungen (Anlage zu diesem Dokument). Der Preis ist in polnischen Zloty in digitaler Form und auf zwei Dezimalstellen gerundet anzugeben. Der Auftraggeber plant keine Beanstandungen im Verfahren vorzunehmen.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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