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Polen – Verschiedene medizinische Geräte und Produkte – Zakup wyposażenia medycznego i akcesoriów do aparatury medycznej

Wojewódzka Stacja Pogotowia Ratunkowego i Transportu Sanitarnego "Meditrans" Samodzielny Publiczny Zakład Opieki Zdrowotnej w WarszawiePolenVeröffentlicht am 09. Sept. 2026
Frist abgelaufen

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Kauf von medizinischer Ausrüstung und Zubehör für medizinische Geräte. Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist in Anhang Nr. 2 zur Auftragsbedingungen-Spezifikation festgelegt. Der Auftragsgegenstand ist frei von physischen und rechtlichen Mängeln, fabrikneu, zuvor nicht von Dritten verwendet, insbesondere nicht als Demonstrationsgegenstand verwendet, und von guter Qualität. Er wurde auch nicht zuvor rekonditioniert. Die angebotenen medizinischen Produkte, die Gegenstand des Auftrags sind, müssen die Anforderungen erfüllen, die im Gesetz vom 7. April 2022 über medizinische Produkte (d.h. Dz. U. aus 2024 r. poz. 1620) festgelegt sind. Die Kennzeichnung der gelieferten Materialien, die Gebrauchsanweisungen und die Produktbeschreibungen müssen in polnischer Sprache erstellt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftragsgegenstand gemäß allen Anforderungen des Auftraggebers, wie in der SWZ angegeben, auszuführen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Angebot für die gesamte oder ausgewählte Teile des Auftrags, die er ausgewählt hat, unter Berücksichtigung aller Positionen des jeweiligen Teils abzugeben. Alle in den Auftragsdokumenten festgelegten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, und deren Erfüllung ist obligatorisch. Die Nichterfüllung der oben genannten Mindestanforderungen wird zur Ablehnung des Angebots als nicht den Auftragsbedingungen entsprechend nach Art. 226 Abs. 1 Punkt 5 des Pzp-Gesetzes führen. Wenn der Auftraggeber im Auftragsgegenstand Handelsmarken, Patente oder Herkunftsbezeichnungen, Quellen oder einen besonderen Prozess angibt, der die Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Auftragnehmers kennzeichnet, sind gleichwertige Lösungen zulässig, vorausgesetzt, dass sie die gleichen minimalen technischen, qualitativen und funktionalen Parameter aufweisen. Wenn im Auftragsgegenstand Verweise auf Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2 und Abs. 3 des Pzp-Gesetzes erwähnt, enthalten sind, erlaubt der Auftraggeber gleichwertige Lösungen. Der Auftragnehmer, der sich auf gleichwertige Lösungen beruft, ist verpflichtet nachzuweisen, dass die von ihm angebotene Lösung die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. In einem solchen Fall fügt der Auftragnehmer dem Angebot eine Liste der gleichwertigen Lösungen mit deren Beschreibung oder Normen bei.

CPV-Codes

Verschiedene medizinische Geräte und ProdukteMedizinische Verbrauchsartikel

Unterlagen & Angebotsabgabe

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