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Polen – Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse – „Sukcesywne dostawy produktów żywnościowych dla potrzeb WS – SP ZOZ w Zgorzelcu”

Wielospecjalistyczny Szpital - Samodzielny Publiczny Zespół Opieki Zdrowotnej w ZgorzelcuPolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

Zgodnie z SWZ: 3.1. Przedmiotem zamówienia są sukcesywne dostawy produktów żywnościowych dla potrzeb WS – SP ZOZ w Zgorzelcu. Szczegółowy opis przedmiotu zamówienia zawierają załączniki nr: 2 tj. formularz cenowy, 3 do SWZ – tj. Opisy przedmiotów zamówienia oraz załączniki nr 7 do SWZ – Projekty umów. 2.1. Der Besteller erlaubt die Abgabe von Teilangeboten. Anzahl der Pakete – 10. Anzahl der Teile, auf die ein Angebot abgegeben werden kann – 10. Der Besteller erkennt ein Teilangebot als Angebot an, das für alle Positionen in einem bestimmten Paket abgegeben wurde. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für alle Teile abgeben. 2.2. Der Besteller erlaubt keine gleichwertigen Angebote. 2.3. Jeder Auftragnehmer kann nur ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote oder eines Angebots mit alternativen Vorschlägen wird abgelehnt. 2.4. Der Besteller erlaubt keine Möglichkeit, alternative Angebote abzugeben (Art. 92 Abs. 1 des Gesetzes). 2.5. Der Besteller plant keine Rahmenvereinbarung. 2.6. Der Besteller plant keine Vergabe, wie in Art. 214 Abs. 1 Punkt 7 und 8 des Gesetzes. 2.7. Der Besteller plant keine elektronische Auktion. 2.8. Der Besteller plant und erfordert keine Durchführung einer lokalen Besichtigung oder Überprüfung der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Dokumente durch den Auftragnehmer, wie in Art. 131 Abs. 2 des Gesetzes PZP. 2.9. Der Besteller erlaubt keine Möglichkeit der Abrechnung in Fremdwährungen. 2.10. Der Besteller verlangt, dass der Auftragnehmer in seinem Angebot die Teile des Auftrags angibt, deren Durchführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der möglichen Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind. 2.11. Der Besteller verlangt, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Auftragsausführung, sofern diese bereits bekannt sind, die Namen und Kontaktdaten der Subunternehmer und der Kontaktpersonen, die an der Auftragsausführung beteiligt sind, angibt. Der Auftragnehmer informiert den Besteller über alle Änderungen der oben genannten Daten während der Auftragsausführung und übermittelt Informationen über neue Subunternehmer, denen er in späteren Phasen die Auftragsausführung überträgt. 2.12. Wenn die Änderung oder der Verzicht auf einen Subunternehmer eine Person betrifft, auf deren Ressourcen sich der Auftragnehmer auf der Grundlage von Art. 118 Abs. 1 gestützt hat, um die Erfüllung der Teilnahmebedingungen im Verfahren nachzuweisen, muss der Auftragnehmer dem Besteller nachweisen, dass ein anderer vorgeschlagener Subunternehmer oder Auftragnehmer die Bedingungen in einem mindestens ebenso hohen Maße erfüllt, wie der Subunternehmer, auf dessen Ressourcen sich der Auftragnehmer im Verfahren zur Auftragsvergabe gestützt hat. 2.13. Der Besteller sieht keine Möglichkeit der Gewährung von Abschlagszahlungen für die Auftragsausführung vor. 2.14. Der Besteller sieht keine Rückerstattung der Teilnahmekosten vor, außer in den in Art. 261 des Gesetzes genannten Fällen. 2.15. Der Besteller erlaubt keine Abgabe von Angeboten in Form von elektronischen Katalogen oder die Beifügung von elektronischen Katalogen zu einem Angebot, wie in Art. 93 des Gesetzes PZP. 2.16. Der Besteller behält sich gemäß Art. 139 des Gesetzes vor, zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote vorzunehmen und anschließend eine sachliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Teilnahmebedingungen. 2.17. Der Besteller verlangt im Teil IV des Standardisierten Formulars des Europäischen Einheitsdokuments für öffentliche Aufträge die Ausfüllung des Teils α. 4. Frist und Art der Auftragsausführung: 4.1. Vertragslaufzeit: Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsabschluss abgeschlossen. 4.2. Zahlungsfrist: 60 Tage ab dem Datum der ordnungsgemäß ausgestellten strukturierten Mehrwertsteuerrechnung auf das in der ausgestellten strukturierten Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers. 5. Informationen zu den sachlichen Nachweisen. 5.1. Um zu bestätigen, dass der angebotene Auftragsgegenstand den vom Besteller festgelegten Anforderungen entspricht, sind die Auftragnehmer verpflichtet, die folgenden Dokumente einzureichen (die Dokumente sind zusammen mit dem Angebot einzureichen): 5.1.1. Der Besteller verlangt keine sachlichen Nachweise. 6. Teilnahmebedingungen am Verfahren. Obligatorische Ausschlussgründe. 6.1. Um die Vergabe des Auftrags beantragen zu können, müssen die Auftragnehmer: 6.1.1. nicht aufgrund von Art. 108 Abs. 1 des Gesetzes PZP, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1), geändert durch Art. 1 Punkt 23 der Verordnung (EU) Nr. 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über Maßnahmen im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in Bezug auf die Lage in der Ukraine (ABl. L 111 vom 8.4.2022, S. 1), geändert durch Art. 1 Punkt 16 der Verordnung (EU) Nr. 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über Maßnahmen im Zusammenhang mit den destabilisierenden Handlungen Russlands in Bezug auf die Lage in der Ukraine (ABl. L 2025.2033) und Art. 7 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine sowie dem Schutz der nationalen Sicherheit (Dz.U. 2025r. Pos. 514 t.j.) vom Verfahren ausgeschlossen werden. 6.

CPV-Codes

Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige ErzeugnisseBrotwarenBrotwaren, zubereitete Brotwaren und GebäckGebäck und KuchenTierische Erzeugnisse, Fleisch und FleischerzeugnisseZubereiteter Fisch und FischkonservenFrische FischfiletsFischkonserven oder Dosenfisch und anders zubereiteter oder haltbar gemachter FischMolkereierzeugnisseFleischWürsteLandwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige ErzeugnisseGetreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und ObstGemüseEierBohnen, Erbsen, Paprika, Tomaten/Paradeiser und anderes GemüseFrisches oder tiefgekühltes GemüseTiefgekühltes Gemüse

Unterlagen & Angebotsabgabe

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