Belgien – Zahnärztliche Arbeitsstationen – Levering en installatie van tandheelkundige units met toebehoren en afzuiginstallatie
Beschreibung
Diese Auftrag umfasst den Abschluss eines Rahmenvertrags (4 Jahre) für die Lieferung und Installation von zahnmedizinischen Einheiten und Absauganlagen (mit präventiver Wartung). Zunächst bezieht sich dies auf den Neubau für den Zahnmedizinischen Dienst des UZ Leuven. Die zahnmedizinische Installation für den Neubau besteht aus:
- 101 (V.H.) zahnmedizinischen Einheiten, jede bestehend aus einem festen Zahnarztstuhl mit Behandlungseinheit
- Eine zentrale nasse Absauganlage einschließlich Amalgamabscheidung (gekoppelt an einen Vertrag zur Durchführung präventiver Wartung)
- Ein zusätzlicher Halter für Absaugleitungen für die Box Hospital Dentistry, wo kein fester Zahnarztstuhl installiert wird.
Die 101 festen Zahnarztstühle umfassen eine voraussichtliche Anzahl von 91 Stühlen für den Dienst Zahnheilkunde und 10 Stühle für den Dienst Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKA), jeweils mit eigenen Spezifikationen. Der Auftrag umfasst keine integrierten oralen Scanner, Fräsen, Bildschirme und zahnmedizinische Untersuchungslampen. Die erste Lieferung mit Installation wird (voraussichtlich) 2029 erwartet. Der Auftraggeber wird sechs Monate im Voraus weitere Informationen über das geplante Installationsdatum bereitstellen. Diese zahnmedizinische Installation muss spätestens 42 Kalendertage nach Abruf betriebsbereit sein.
Was die Lieferung von Wartungsdiensten betrifft, wird der Auftragnehmer für die folgenden Leistungen verantwortlich sein:
- Absauganlage:
- Präventivwartungsvertrag, der ab dem Datum der vorläufigen Übergabe der zahnmedizinischen Installation und für einen Zeitraum von 15 Jahren gilt. Dieser Vertrag kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden, vorausgesetzt, dass eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wird, die am Tag nach dem Versand des eingeschriebenen Schreibens beginnt. Der Preis für diese präventive Wartung wird während der Gewährleistungszeit als in den Kaufpreis einbezogen angesehen. Nach der endgültigen Übergabe wird der Preis für den Wartungsvertrag jährlich am Ende jeder 12-monatigen Periode in Rechnung gestellt.
- Eingriffe bei defekten zahnmedizinischen Installationen: Im Falle von Störungen oder defekten zahnmedizinischen Installationen – aus welchem Grund auch immer – wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er so schnell wie möglich alles in die Wege leitet, um die Installation wiederherzustellen. Diese Leistungen werden auf Rechnung (d.h. kein jährliches Pauschalbetrag) abgerechnet.
- Zahnmedizinische Einheiten:
- Der Auftragnehmer wird nach der vorläufigen Übergabe mit der Schulung beginnen, damit die Durchführung der präventiven Wartung sowie die häufigsten korrektiven Eingriffe durch den Auftraggeber erfolgen können.
- Lieferung eines Wartungssets pro Einheit pro Jahr.
- Eingriffe bei defekten zahnmedizinischen Installationen, die nicht durch den Auftraggeber behoben werden können, werden durch den Auftragnehmer auf Rechnung (kein Vertrag mit jährlicher Zahlung) durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, während dieser Laufzeit von 4 Jahren auch noch eventuelle andere Lieferungen von Einheiten (d.h. außerhalb der anfänglichen Lieferungen für den Neubau der Zahnmedizinischen Dienste) abzurufen. Der Zeitraum von 4 Jahren des Rahmenvertrags beginnt mit dem Zeitpunkt des ersten Abrufs. Aufgrund der Lebensdauer der Einheiten wird der Vertrag für die präventive Wartung der Absauganlage eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Diese beginnt mit der vorläufigen Übergabe der Installation. Der Vertrag für Eingriffe bei defekten zahnmedizinischen Installationen beginnt mit der vorläufigen Übergabe und wird (nach der Gewährleistungszeit) jeweils auf Rechnung abgerechnet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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