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Dänemark – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Rammeaftale om renovering af fire (4) højhuse i Brøndby Strand Parkerne

Brøndby Boligselskab, afdeling 605-0, 606-0 og 607-0, administrator DAB-Lejerbo, Gl. Køge Landevej 26, 2500 ValbyDänemarkVeröffentlicht am 04. Aug. 2026
Keine Frist angegeben

Beschreibung

Mit dieser Ausschreibungsbekanntmachung wird ein Rahmenvertrag für die Renovierung von vier (4) Hochhäusern in Brøndby Strand Parkerne ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird als wettbewerbsorientierter Dialog gemäß §§ 67-72 des Gesetzes Nr. 1564 vom 15. Dezember 2015 mit späteren Änderungen (”Ausschreibungsgesetz”) durchgeführt. Der Rahmenvertrag umfasst die Komplettsanierung von vier Hochhäusern, einschließlich der Fassadenrenovierung mit der Renovierung des Fassadensystems der Hochhäuser, bestehend aus Klimaschirm mit Fassadenplatten, Fensterelementen und Nachisolierung sowie Stahlkonstruktion zur Tragung des Klimaschirms, Innenrenovierung und Energieoptimierung usw., ausgeführt in Generalunternehmerleistung. Die Hochhäuser befinden sich auf Ulsøparken 1 (UL1), Hallingparken 1 (HP1), Hallingparken 2 (HP2) und Hallingparken 7 (HP7), 2660 Brøndby Strand, und sind im Wesentlichen gleich in Bezug auf Aussehen, Konstruktion und Anzahl der Wohnungen. In Abschnitt 1.1 des Beschreibenden Dokuments ist ein Bild eines der Hochhäuser eingefügt. Die Komplettsanierung wird als Teil des Gesamtplans HP4 durchgeführt. Der Rahmenvertrag wird einem einzigen Bietenden zugesprochen und mit diesem geschlossen, siehe Abschnitt 8.7 zur Angebotsbewertung im Beschreibenden Dokument. Der Auftraggeber erteilt Aufträge und schließt Verträge unter dem Rahmenvertrag durch direkte Vergabe. Der Rahmenvertrag und die einzelnen Verträge basieren auf AB 18 mit den Präzisierungen, die aus dem Rahmenvertrag hervorgehen, siehe Abschnitt 3.1 im Entwurf des Rahmenvertrags. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Rahmenvertrag zu nutzen, um die Komplettsanierung aller vier Hochhäuser durchzuführen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Aufträge unter dem Rahmenvertrag zu erteilen, sodass die Renovierung aller vier Hochhäuser im Einklang mit dem übergeordneten Zeitplan des Auftraggebers für die Renovierung der Hochhäuser (Übergeordneter Zeitplan, siehe Dokument- und Zeichnungsliste, siehe Pkt. 3.1 litra f) im Entwurf des Rahmenvertrags) und als vier (4) aufeinanderfolgende Aufträge – Los 1-4 – durchgeführt werden kann, die jeweils ein Hochhaus umfassen. Es ist beabsichtigt, dass Los 1 HP7, Los 2 HP1, Los 3 HP2 und Los 4 UL1 umfasst. Der Übergeordnete Zeitplan ist leitend und nicht bindend für den Auftraggeber, wie in Abschnitt 1.1 des Beschreibenden Dokuments angegeben. Der Auftraggeber hat sich entschieden, den Einkauf der gesamten Renovierungsaufgabe für die vier Hochhäuser als Rahmenvertrag zu strukturieren, da dies – wenn die Zusammenarbeit mit dem gewinnenden Bietenden (dem Unternehmer) zufriedenstellend verläuft – die Möglichkeit bietet, den Renovierungsprozess von Hochhaus zu Hochhaus zu optimieren, indem von den Erfahrungen, die der Unternehmer bei den vorherigen Losen des Rahmenvertrags sammelt, Gebrauch gemacht wird. Es ist gleichzeitig entscheidend für den Auftraggeber, dass die Renovierung der vier Hochhäuser qualitativ und zeitlich zufriedenstellend und im Einklang mit dem Rahmenvertrag und den einzelnen Verträgen durchgeführt wird. Dies hat besondere Bedeutung, da der Auftraggeber als gemeinnützige Wohnungsbauorganisation begrenzte Möglichkeiten hat, Kostensteigerungen zu bewältigen, ohne Konsequenzen für das Mietniveau. Durch die Strukturierung des Einkaufs der gesamten Renovierungsaufgabe für die vier Hochhäuser als Rahmenvertrag erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, auf zusätzliche Aufträge zu verzichten, wenn die Zusammenarbeit mit dem gewinnenden Bietenden (dem Unternehmer) nicht zufriedenstellend verläuft, siehe Abschnitt 6-8 und Abschnitt 27 im Entwurf des Rahmenvertrags. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren, siehe Abschnitt 4 im Entwurf des Rahmenvertrags. Der genaue Umfang und Inhalt des Rahmenvertrags sind im Entwurf des Rahmenvertrags mit Anlagen beschrieben. Der Auftraggeber hat gemäß § 49 Abs. 2 des Ausschreibungsgesetzes die Aufteilung der Renovierungsaufgabe für die vier Hochhäuser in Teilverträge geprüft. Aufgrund der Charakteristik und Komplexität des Renovierungsprojekts, einschließlich des erheblichen Koordinierungsbedarfs an den Schnittstellen zwischen den Gewerken, hat der Auftraggeber festgestellt, dass die Generalunternehmerleistung am zweckmäßigsten ist. Eine Aufteilung in Fachunternehmer und separate Rahmenverträge würde ein erhebliches Risiko für koordinative Herausforderungen, Verzögerungen und unklare Verantwortlichkeiten mit sich bringen. Das Renovierungsprojekt wird daher in Generalunternehmerleistung auf der Grundlage eines einzigen gemeinsamen Rahmenvertrags durchgeführt. Der Rahmenvertrag wird mit einer Systemlieferung ausgeschrieben, die die Fassaden der Hochhäuser umfasst. Die Systemlieferung umfasst einerseits (1) das Fassadensystem der Hochhäuser, bestehend aus einem neuen vollständigen Klimaschirm mit Fassadenplatten, Fensterelementen und angebauter Nachisolierung der dahinterliegenden Fassade, andererseits (2) die Stahlkonstruktion der Hochhäuser, die ein neues tragendes Stahlsystem zur Tragung des gesamten Klimaschirms darstellt. Es wird auf die Arbeitsbeschreibung für die Systemlieferung der Hochhausfassaden verwiesen, siehe Dokument- und Zeichnungsliste, siehe Pkt. 3.1 litra f) im Entwurf des Rahmenvertrags, für eine genauere Beschreibung der Systemlieferung. Die Fassadenarbeiten stellen einen zentralen und technisch komplexen Teil der gesamten Arbeiten dar, da es sich um die Renovierung von Hochhäusern in 16 Etagen mit einer bestehenden Konstruktion handelt, in die das neue Fassadensystem integriert und zusammengebaut werden muss. Die Wahl der technischen und konstruktiven Lösungen der Bietenden in den Bereichen, die als Systemlieferung ausgeschrieben werden, hat direkten Einfluss auf den Ausführungsprozess, das Ausführungstempo und die Koordination. Diese Faktoren können daher nicht präzise genug im Voraus festgelegt werden, sodass die Ausschreibung als öffentliches oder beschränktes Verfahren ohne Dialog mit den Bietenden durchgeführt werden kann. Die Bietenden haben aufgrund ihrer Marktkenntnisse und technischen Fachkenntnisse eine wesentlich bessere Grundlage als der Auftraggeber, um geeignete Lösungen zu identifizieren und zu projektieren. Ein wettbewerbsorientierter Dialog ist daher notwendig, um die Bedingungen in Bezug auf den Ausführungsprozess, das Ausführungstempo und die Koordination, die von der Systemwahl der Bietenden abhängen, festzulegen und zu optimieren. Die Ausschreibung wird daher als wettbewerbsorientierter Dialog gemäß § 67 Abs. 1 litra a und b des Ausschreib

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