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Polen – Computeranlagen und Zubehör – Zakup i dostawa sprzętu komputerowego – umowa ramowa kaskadowa

Komenda Wojewódzka Policji w KatowicachPolenVeröffentlicht am 18. Aug. 2026
Noch 9 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand des Auftrags ist der Kauf und die Lieferung von Computerequipment für den schlesischen Garnison im Rahmen eines Rahmenvertrags mit Aufgabenaufteilung wie folgt: 1) Aufgabe 1 - Komputer Typ AIO - Anzahl: 3000 2) Aufgabe 2 - Tragbarer Computer Typ Laptop - Anzahl: 500 3) Aufgabe 3 - Mini-PC mit Monitor - Anzahl: 3000 2. Der Auftraggeber schließt einen Rahmenvertrag für jede Aufgabe getrennt mit maximal vier (4) Auftragnehmern ab, deren Angebote alle Anforderungen der SWZ und des Pzp erfüllen und die die höchste Punktzahl auf der Grundlage der in Abschnitt XX SWZ festgelegten Bewertungskriterien für Angebote erhalten. Wenn weniger Angebote eingereicht werden, die nicht zurückgewiesen werden können, schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit allen Auftragnehmern für die jeweilige Aufgabe, die alle Anforderungen der SWZ und des Pzp erfüllen. Wenn ein Angebot eingereicht wird, das nicht zurückgewiesen werden kann, schließt der Auftraggeber einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer. 4. Der Auftraggeber hat in Anlage Nr. 7 zur SWZ die Mindesttechnischen Parameter für die Geräte und das Equipment angegeben. Der Auftragnehmer kann Geräte und Equipment mit höheren Parametern anbieten. Das Anbieten von Geräten und Equipment, die die Mindestanforderungen des Auftraggebers nicht erfüllen, führt zum Ausschluss des Angebots gemäß Art. 226 Abs. 1 Pkt 5) uPzp, da die Bedingungen des Auftrags nicht erfüllt werden. 5. Die Details des Auftrags sind in der SWZ und den Anlagen enthalten. 6. Der Wert des Rahmenvertrags übersteigt nicht den Betrag von 34 440 000,00 zł brutto (der Betrag, den der Auftraggeber für die Durchführung des Auftrags vorgesehen hat), darunter: für Aufgabe 1: 16 848 540,00 zł für Aufgabe 2: 1 706 010,00 zł für Aufgabe 3: 16 848 540,00 zł Die Abrechnung für die erbrachten Lieferungen erfolgt auf der Grundlage der separat abgeschlossenen Ausführungsverträge basierend auf den in dem Angebotsformular angegebenen Einheitspreisen - Anlage Nr. 1 zur SWZ, unter Vorbehalt von § 6 der geplanten Vertragsbestimmungen. 7. Auftragnehmer können gemeinsam einen Auftrag anstreben. 8. Im Falle von Konsortien und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist eine separate Erklärung über die Nichtunterwerfung, die Erfüllung der Teilnahmebedingungen oder der Selektionskriterien für jeden der gemeinsamen Auftragnehmer vorzulegen. Eine solche Erklärung bestätigt die Erfüllung der Teilnahmebedingungen oder der Selektionskriterien sowie das Fehlen von Ausschlussgründen nur in Bezug auf den jeweiligen Konsortialpartner oder Gesellschafter (Art. 125 Abs. 4 Pzp). Dies bedeutet, dass jeder der gemeinsamen Auftragnehmer in der Erklärung nur seine eigenen Fähigkeiten (Ressourcen) nachweist. 9. Im Falle der in Abs. 1 genannten, ernannten Auftragnehmer einen Bevollmächtigten zur Vertretung in dem Verfahren zur Vergabe des Auftrags oder zur Vertretung in dem Verfahren und zum Abschluss des Vertrags über den öffentlichen Auftrag. 10. Das Angebot muss so unterzeichnet werden, dass es alle gemeinsam auftretenden Auftragnehmer rechtlich bindet. 11. Im Falle eines gemeinsamen Antrags der Auftragnehmer auf Vergabe des Auftrags sind die in Abschnitt VIII Pkt 1.2 und 2.1 genannten Dokumente und Erklärungen auch von dem gemeinsam um die Auftragsvergabe bittenden Auftragnehmer vorzulegen. Die Bestimmungen von Abschnitt VIII Abs. 2.2-2.5 sind entsprechend anzuwenden. 12. Der Auftragnehmer kann die Ausführung eines Teils des Auftrags einem Subunternehmer übertragen. 13. Der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer in dem Angebot den Teil des Auftrags angibt, dessen Ausführung er Subunternehmern überträgt, sowie die Namen der eventuellen Subunternehmer, wenn diese bereits bekannt sind. Dies erfolgt in Anlage Nr. 1 zur SWZ. Wenn der Auftragnehmer nicht plant, den Auftrag mit Beteiligung von Subunternehmern auszuführen, ist in Anlage Nr. 1 zur SWZ „nicht zutreffend“ oder eine ähnliche Formulierung einzutragen. Wenn der Auftragnehmer diesen Punkt des Formulars unausgefüllt lässt (leeres Feld), geht der Auftraggeber davon aus, dass der Auftrag mit eigenen Kräften und ohne Beteiligung von Subunternehmern ausgeführt wird. 14. Die Übertragung der Ausführung eines Teils des Auftrags an Subunternehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags.

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