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Polen – Bauarbeiten – Budowa Szkoły Podstawowej na działce nr 160/2 (dawniej nr 160), obręb Karwiany-Komorowice, gmina Żórawina

Gmina ŻórawinaPolenVeröffentlicht am 26. Juli 2026
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Beschreibung

3.1. Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Ausführung von Bauarbeiten (Formel „Planen und Bauen”) im Rahmen der Investitionsaufgabe „Bau der Grundschule auf dem Grundstück Nr. 160/2 (ehemals Nr. 160), Gemarkung Karwiany-Komorowice, Gemeinde Żórawina“, die auf dem Grundstück an der ul. Wiosennej in Komorowicach (55-020) realisiert wird, d.h. auf dem Grundstück Nr. 160/2 mit einer Fläche von 3,0118 ha (30 118 m²), das durch Teilung des Grundstücks Nr. 160 mit einer Fläche von 4,0135 ha (40 135 m²), Gemarkung Karwiany-Komorowice, Gemeinde Żórawina, Powiat Wrocławski, Woiwodschaft Niederschlesien, entstanden ist. Das Investitionsgelände umfasst den nordöstlichen Teil des Grundstücks mit einer Fläche von ca. 1,73 ha. Die Teilung des Grundstücks Nr. 160 erfolgt auf der Grundlage des Teilungsplans (Karte mit Teilungsplan, GEO-BAU Jan Hutnik); bis zur endgültigen Entscheidung über die Genehmigung des Teilungsplans bleibt das Grundstück Nr. 160 im rechtlichen Verkehr. Die für das Grundstück Nr. 160 erteilten Anschlussbedingungen an das Netz sowie andere Entscheidungen behalten ihre Gültigkeit. 3.2. Der erforderliche Umfang der Investition umfasst die Erstellung der vollständigen Projektunterlagen einschließlich aller erforderlichen Untersuchungen, Entscheidungen, Gutachten, Anträge und Absprachen, einschließlich der endgültigen und rechtskräftigen Entscheidung über die Baugenehmigung, die Ausführung der Vollsortiment-Bauarbeiten auf deren Grundlage sowie die Übergabe des Objekts zur Nutzung, gemäß den im Funktionalen Nutzungsprogramm (im Folgenden: „FNP“) beschriebenen Grundsätzen, wobei insbesondere Folgendes umfasst ist: 3.2.1. Erstellung des Konzepts (einschließlich Teilnahme an mindestens drei konsultativen Sitzungen in der Sitzung des Auftraggebers), des Bauprojekts (Projekt der Gebietsentwicklung, des architektonisch-bauingenieurtechnischen Projekts und des technischen Projekts), des Ausführungsprojekts, der technischen Spezifikationen für die Ausführung und Abnahme der Bauarbeiten, des Leistungsverzeichnisses und des Investitionskostenvoranschlags, einschließlich der erforderlichen Untersuchungen (einschließlich geotechnischer Untersuchungen), die den Beginn der Bauarbeiten auf der Grundlage der endgültigen Baugenehmigung ermöglichen, 3.2.2. Bau eines eingeschossigen Gebäudes einer öffentlichen Grundschule mit einer Nettonutzfläche von ca. 1 940,9 m², die für ca. 300 Schüler der Klassen 4–8 (12 Klassenräume) bestimmt ist, in modularer Bauweise, mit den Merkmalen eines intelligenten, niedrigemissions- und energieeffizienten Gebäudes, das die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt und frei von architektonischen Barrieren ist, einschließlich eines Verbindungsgangs, der die Verbindung mit dem geplanten Sporthallengebäude ermöglicht, sowie unter Beibehaltung einer Reservefläche für die Erweiterung des Gebäudes für die Vorschulbildung (Klassen 1–3), 3.2.3. Ausführung der Geländeerschließung des Investitionsgeländes, einschließlich des inneren Verkehrsnetzes, 74 Stellplätzen für PKW, 70 Stellplätzen für Fahrräder (davon 40 überdacht), einer Wendefläche, eines Appellplatzes, eines Freizeit- und Sportgeländes mit einem Außenfitnessstudio, einer Sportplatzanlage mit Laufbahn und Weitsprunganlage, Kleinarchitekturobjekten, Beleuchtung, Einzäunung sowie angelegter Begrünung einschließlich Baum- und Strauchpflanzungen, 3.2.4. Bau und gegebenenfalls Umbau von Netzen, Anschlüssen und technischen Infrastrukturanlagen sowie Ausstattung des Objekts mit Baugeräten, Installationen und fest eingebauten Ausrüstungen im in FNP angegebenen Umfang, 3.2.5. Wahrnehmung der autorenrechtlichen Aufsicht während des gesamten Zeitraums der Bauarbeiten, Führung der Bauunterlagen, Erstellung der Nachunterlagen (einschließlich der geodätischen Nachunterlagen) sowie der Nutzungs- und Instandhaltungshinweise für das Objekt, sowie Erhalt der endgültigen Entscheidung über die Nutzungsgenehmigung (oder einer wirksamen Mitteilung über die Fertigstellung des Baus), die die Nutzung des Objekts ermöglicht. 3.3. Die detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands enthält das Funktionale Nutzungsprogramm, das TOM III SWZ – Beschreibung des Auftragsgegenstands, einschließlich der Anhänge.

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