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Polen – Medizinische Gase – DOSTARCZANIE GAZÓW MEDYCZNYCH I GAZÓW TECHNICZNYCH WRAZ Z NAJMEM ORAZ NAPEŁNIANIEM BUTLI I ZBIORNIKÓW

Szpital Specjalistyczny im. Ludwika Rydygiera w Krakowie Sp. z o.o.PolenVeröffentlicht am 29. Juli 2026
Noch 32 Tage

Beschreibung

1. Gegenstand der Bestellung ist die Lieferung medizinischer und technischer Gase einschließlich Miete sowie das Befüllen von Flaschen und Behältern an den Besteller (Kraków, os. Złotej Jesieni 1 / Maków Podhalański, ul. Mickiewicza 7) gemäß der Beschreibung und den Anforderungen in Anlage Nr. 1A zur vorliegenden Spezifikation. 2. Gültigkeitsdauer / Garantiezeitraum des Bestellgegenstands: nicht kürzer als 12 Monate ab Lieferdatum, ausgenommen medizinischer Flüssigsauerstoff. 3. Unter dem Arzneimittel, das Gegenstand der Bestellung ist, sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vom 6. September 2001 zu verstehen. Das angebotene Arzneimittel muss gemäß Art. 3 oder 4 Abs. 1 und 2 oder 4a des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr gebracht werden. 4. Unter den medizinischen Produkten, die Gegenstand der Bestellung sind, sind medizinische Produkte im Sinne des Gesetzes vom 7. April 2022 über medizinische Produkte zu verstehen. Die angebotenen medizinischen Produkte müssen gemäß dem Gesetz über medizinische Produkte in den Verkehr gebracht und verwendet werden. 5. Unter den technischen Gasen, die Gegenstand der Bestellung sind, sind technische Gase im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und müssen Zertifikate oder Bescheinigungen besitzen, die den Verkehr und die Verwendung gestatten. 6. Die angegebenen Gasmengen sind Schätzungen, die auf dem Verbrauch der letzten 24 Monate basieren und zur Berechnung des Angebots (d.h. zur Festlegung der maximalen Vergütung des Auftragnehmers) dienen. 7. Der Besteller behält sich das Recht vor, auf den Kauf eines Teils des Sortiments zu verzichten, wenn kein Bedarf besteht. 8. Der Besteller empfiehlt, dass der Auftragnehmer eine Vor-Ort-Besichtigung der Lieferorte und deren unmittelbarer Umgebung durchführt, um Informationen zu erhalten, die für die Vorbereitung des Angebots zur Vertragsabschlüsse und zur Ausführung der Bestellung erforderlich sein können. Die Kosten für die Vor-Ort-Besichtigung trägt der Auftragnehmer. Die Teilnahmebereitschaft ist per E-Mail an [email protected] anzumelden. FRISTEN UND BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS 1. Die Lieferung des Bestellgegenstands erfolgt sukzessive innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsabschluss, gemäß schriftlichen Bestellungen, die durch Mitarbeiter der Krankenhausapotheke/Dienstleister der Krankenhausinfrastruktur erteilt werden. 2. Lieferfrist - nicht länger als 2 Werktage ab Bestelldatum. 3. Möglichkeit der Lieferung im Eilverfahren innerhalb der kürzestmöglichen, mit dem Leiter der Krankenhausapotheke/Koordinator des Krankenhausinfrastruktur-Dienstleisters vereinbarten Zeit, jedoch nicht länger als 24 Stunden ab telefonischer Bestellung, die per Fax/E-Mail bestätigt wurde. 4. Im Falle des Befüllens der eigenen Flaschen des Bestellers beträgt die Lieferfrist bis zu 10 Werktage. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERFAHREN UND ART DER PRÜFUNG DER ERFÜLLUNG DIESER BEDINGUNGEN 1. An der Vergabe können Auftragnehmer teilnehmen, die die in Art. 57 des Pzp-Gesetzes sowie Art. 112 Abs. 2 des Pzp-Gesetzes genannten Bedingungen erfüllen, d.h.: Sie unterliegen keinem Ausschluss und erfüllen die Teilnahmebedingungen, die sich auf die Befugnis zur Ausübung einer bestimmten wirtschaftlichen oder beruflichen Tätigkeit beziehen. An der Vergabe können sich Auftragnehmer bewerben, die nachweisen, dass sie eine Erlaubnis zum Handel mit Arzneimitteln besitzen. Der Besteller bewertet die Erfüllung dieser Teilnahmebedingung auf der Grundlage der vom Auftragnehmer eingereichten Dokumente, die in Abschnitt IX Abs. 1 lit. b) der Spezifikation erwähnt werden. 2. Am Verfahren können Auftragnehmer teilnehmen, die nicht aufgrund von Art. 108 des Pzp-Gesetzes, Art. 109 Abs. 1 Pkt. 1 und 4 des Pzp-Gesetzes sowie nicht aufgrund von Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 über besondere Maßnahmen zur Bekämpfung der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine und zum Schutz der nationalen Sicherheit (Dz.U. z 2022 poz. 835) vom Verfahren ausgeschlossen werden, sowie nicht aufgrund von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über Maßnahmen zur Einschränkung in Verbindung mit den Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229, 31.07.2014, S. 1, mit späteren Änderungen). Der Besteller informiert gemäß Art. 139 Abs. 1 des Pzp-Gesetzes, dass er zunächst eine Prüfung und Bewertung der Angebote und anschließend eine sachliche Qualifizierung des Auftragnehmers, dessen Angebot am höchsten bewertet wurde, hinsichtlich des Fehlens von Ausschlussgründen sowie der Erfüllung der Teilnahmebedingungen am Verfahren durchführt. BEWEISMITTEL 1. Der Besteller fordert die Einreichung folgender Dokumente zusammen mit dem Angebot, falls zutreffend: a) Bescheinigung über die Zulassung zum Verkehr für Arzneimittel - Erlaubnis zur Zulassung zum Verkehr gemäß Art. 3 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes; b) Bescheinigung über die Zulassung zum Verkehr für medizinische Gase - Bestätigung der Registrierung des medizinischen Gases als Arzneimittel gemäß den geltenden Vorschriften, d.h. 1) dem Arzneimittelgesetz vom 6. September 2001 (d.h. Dz. U. z 2026 r. poz. 612 mit späteren Änderungen), 2) dem Gesetz vom 7. April 2022 über medizinische Produkte (d.h. Dz. U. z 2024 r. poz. 1620 mit späteren Änderungen), 3) dem Gesetz vom 18. März 2011 über das Amt für die Registrierung

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