Polen – Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen – 175/PN/2026- Odbiór i transport odpadów medycznych z obiektów UCK
Beschreibung
1. Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung der Dienstleistung zur Entgegennahme, zum Transport und zur Entsorgung von medizinischen Abfällen von den Standorten des UCK, die sich befinden bei: 1) ul. Dębinki 7, Gdańsk, 2) ul. Smoluchowskiego 17 (CMN und CMI), Gdańsk, 3) Al. Zwycięstwa 30, Gdańsk, 4) ul. Jana Kilińskiego 4 (METROPOLIA), Gdańsk, 5) UCMMiT bei ul. Powstania Styczniowego 9b, Gdynia. 2. Der Auftraggeber gestattet die Einreichung von Teilangeboten. Unter dem Begriff Teilangebot versteht der Auftraggeber einzelne Pakete, die wie folgt festgelegt sind: 1) Paket 1 - Entgegennahme und Entsorgung von infektiösen und gefährlichen medizinischen Abfällen von den folgenden Standorten und in den geschätzten Mengen: a) ul. Dębinki 7, Gdańsk, in einer geschätzten Menge von 170 Mg/36 Monate; ein Raum für medizinische Abfälle; b) ul. Smoluchowskiego 17, Gdańsk (CMN und CMI), in einer geschätzten Menge von 3 200 Mg/36 Monate; zwei Räume für medizinische Abfälle (die Abfälle müssen vom Raum zum Fahrzeug in einem Container transportiert werden); c) Al. Zwycięstwa 30, Gdańsk, in einer geschätzten Menge von 176 Mg/36 Monate; ein Raum für medizinische Abfälle; 2) Paket 2 - Entgegennahme und Entsorgung von infektiösen und gefährlichen medizinischen Abfällen von den folgenden Standorten und in den geschätzten Mengen: a) ul. Jana Kilińskiego 4, Gdańsk (METROPOLIA), in einer geschätzten Menge von 7 Mg/36 Monate; ein Raum für medizinische Abfälle; b) ul. Powstania Styczniowego 9b, Gdynia (UCMMiT), in einer geschätzten Menge von 3 Mg/36 Monate; ein Raum für medizinische Abfälle. Der Auftragnehmer kann ein Angebot für ein oder zwei Pakete einreichen. 3. Die in Punkt 2 angegebenen geschätzten Mengen können sich je nach Bedarf des Auftraggebers ändern. 4. Im Rahmen jedes der Pakete verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Entgegennahme und Verwertung der Abfälle durch Verbrennung von medizinischen Abfällen mit den folgenden Codes: 1) 18 01 01 - chirurgische und operative Instrumente sowie deren Reste (ausgenommen 18 01 03*); 2) 18 01 02* - Körperteile und Organe sowie Behälter für Blut und Konservierungsmittel, die zur Aufbewahrung dienen (ausgenommen 18 01 03*); 3) 18 01 03* - andere Abfälle, die lebende Krankheitserreger oder deren Toxine sowie andere Formen, die in der Lage sind, genetisches Material zu übertragen, enthalten, von denen bekannt ist oder von denen es begründete Anhaltspunkte gibt, dass sie Krankheiten bei Menschen und Tieren verursachen, ausgenommen 18 01 80 und 18 01 82; 4) 18 01 06* - Chemikalien, einschließlich chemischer Reagenzien, die gefährliche Substanzen enthalten; 5) 18 01 08* - zytotoxische und zytostatische Arzneimittel; 6) 18 01 09 - andere Arzneimittel als die unter 18 01 08* genannten; 7) 18 01 82* - Reste von der Ernährung von Patienten aus Infektionsabteilungen. 5. Falls der Auftraggeber in der Auftragsbeschreibung Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme verwendet, wie in Art. 101 Abs. 1 Punkt 2) und Abs. 3 des Pzp-Gesetzes erwähnt, sind gleichwertige Lösungen, die in der SWZ beschrieben sind, zulässig. Jedes Mal, wenn in dieser SWZ oder in den Anhängen zur SWZ eine Norm angegeben ist, ist anzunehmen, dass in Bezug auf sie die Formulierung „oder gleichwertig“ verwendet wurde. Wenn die Auftragsbeschreibung Normen, technische Bewertungen, technische Spezifikationen und technische Referenzsysteme betrifft, wie in Abs. 1 Punkt 2) und Abs. 3 erwähnt, darf der Auftraggeber ein Angebot nicht nur deshalb ablehnen, weil die angebotenen Dienstleistungen nicht mit den Normen, technischen Bewertungen, technischen Spezifikationen und technischen Referenzsystemen übereinstimmen, auf die sich die Auftragsbeschreibung bezieht, vorausgesetzt, der Auftragnehmer beweist im Angebot, insbesondere durch sachliche Beweismittel, wie in Art. 104-107 erwähnt, dass die vorgeschlagenen Lösungen in gleichem Maße die Anforderungen erfüllen, die in der Auftragsbeschreibung festgelegt sind. 6. Eine detaillierte Beschreibung ist in Abschnitt IV der SWZ enthalten.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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