Frankreich – Entwicklung von Luftverkehrsbodendienstsoftware – Fourniture, Maintien en Condition Opérationnelle et Maintien en Condition de Sécurité d’un logiciel de gestion de configurations d’essais (COSMOS).
Beschreibung
COSMOS wird zunächst von der DGA Essais en vol (DGA EV) verwendet. Da jedoch der Bedarf an Konfigurationsmanagement von anderen Einheiten der DGA geteilt wird, kann die Lösung auch von anderen Testzentren genutzt werden. DGA EV führt auf den Standorten Cazaux und Istres die Bewertung und Qualifizierung der französischen Militärflugzeuge durch. Dazu entwickeln die Standorte Sicherheitsanlagen und Installationen für Tests und Messungen (IEM), die es ermöglichen, die verschiedenen Systeme im Test zu qualifizieren. Diese IEM, oft prototypischer Natur, ändern die Definition des Trägers und seine Fähigkeiten. Diese Flugzeuge fliegen daher unter einer speziellen Genehmigung. Die Abweichungen zwischen dem Basisflugzeug und dem modifizierten Flugzeug, um den Testbedarf zu erfüllen, müssen bekannt und dokumentiert sein. Das Ziel ist es daher, eine Software zur Verwaltung der Testkonfigurationen für DGA EV zu entwickeln, die es ermöglicht, die anwendbaren Konfigurationen zu verwalten, indem die Hardware-, Software- und funktionalen Architekturen der IEM auf den Flugzeugen erstellt werden, wobei Beschränkungen, insbesondere der Lufttüchtigkeit, zugeordnet werden. Diese Software ermöglicht die Genehmigung der Konfigurationen sowie die Beantragung der Installation der IEM am Flugzeug. Sie speichert auch den Verlauf der Konfigurationen. >>Es wird darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt und die Uhrzeit für die Abgabe der Angebote auf den 18. März 2026, 11:00 Uhr (Pariser Zeit) festgelegt sind. Die in Abschnitt 5.1.12 angegebenen Zeiten sind im UTC-Format. >>Der in Abschnitt 2.1.3 angegebene geschätzte Betrag entspricht einer Gesamtschätzung für das Rahmenvertragsprojekt, ohne Verpflichtung des Staates. >>Es handelt sich um einen Rahmenvertrag (einschließlich eines festen Teils, eines Teils mit Bestellscheinen und eines Teils mit Folgeaufträgen), einen Einzelvertrag, der zum Bereich der Verteidigungs- oder Sicherheitsaufträge gehört. Der feste Teil betrifft die Entwicklung, Installation und Inbetriebnahme, die Bestellscheine decken die jährliche MCO, den Bedarf an Diagnosen von Funktionsstörungen und die Dienstleistungen zur Kompetenzübertragung (Admin/Nutzer) ab und die Folgeaufträge werden insbesondere für mögliche Bedarfe an funktionalen Erweiterungen vorgesehen. >>Der in den Abschnitten 2 und 5 unten angegebene Höchstbetrag ist netto. >>Die Bewerber müssen angeben, ob sie sich einzeln oder in einem Konsortium bewerben. >>Den Bewerbern ist es untersagt, für den Rahmenvertrag mehrere Angebote einzureichen, indem sie gleichzeitig 1. als Einzelbewerber und als Mitglieder eines oder mehrerer Konsortien; 2. als Mitglieder mehrerer Konsortien agieren. >>Die Zusammensetzung der Konsortien kann geändert und neue Konsortien zwischen der Einreichung der Angebote und dem Ende der Verhandlungen gebildet werden, wenn alle Mitglieder des neu gebildeten Konsortiums, das im Stadium der Angebote vorgestellt wird, im Stadium der Angebote die Genehmigung erhalten haben, ein Angebot einzureichen oder daran teilzunehmen, mindestens als akzeptierter Subunternehmer in der Angebotsphase. Das neu gebildete Konsortium muss die Anforderungen an die Fähigkeiten der Bewerber erfüllen. >>Zusätzlich finden die Bestimmungen der Artikel R2142-23 und R2342-14 des CCP Anwendung. >>Unterzeichnung der Dokumente: Die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Dokumente, die eine Unterschrift erfordern, müssen von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (mit Angabe des Namens, Vornamens, der Funktion des Unterzeichners und mit dem Stempel der Gesellschaft). Wenn der Unterzeichner der Dokumente nicht in den öffentlichen Informationen über die SIREN-Nummer oder das äquivalente Dokument für im Ausland ansässige Bewerber erscheint, muss ein Dokument vorgelegt werden, das die Befugnis des Unterzeichners zur Verpflichtung der Gesellschaft nachweist. >>Was die elektronischen Dateien betrifft, gilt ein signierter Zip nicht als Unterschrift der enthaltenen Dokumente. Jedes Dokument, für das eine Unterschrift erforderlich ist, muss elektronisch und getrennt von einer zur Verpflichtung der Gesellschaft befugten Person unterzeichnet werden (siehe „Modalitäten der Übermittlung der Angebote“ in Abschnitt 2.1.4). Eine eingescannte handschriftliche Unterschrift kann die elektronische Unterschrift nicht ersetzen. Alle Mitglieder des Konsortiums müssen sich für dasselbe Unterschriftsformat (handschriftlich oder elektronisch) entscheiden, ohne die Möglichkeit, die beiden Unterschriftstypen zu mischen. >>Die Bereitstellung aller in den Abschnitten 2.1.6, 5.1.9, 5.1.12 aufgeführten Elemente/Dokumente ist obligatorisch, andernfalls wird das Angebot des Wirtschaftsteilnehmers abgelehnt. Die im Zusammenhang mit den Angeboten eingereichten Dokumente in einer anderen Sprache als Französisch müssen von einer Übersetzung ins Französische begleitet sein. Nur die französische Version gilt. >>Gemäß Artikel R 2342-7 des öffentlichen Auftragsrechts ist dieses Verfahren nicht für Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums geöffnet.
CPV-Codes
Unterlagen & Angebotsabgabe
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